Bebauungsplan

Diskutiere Bebauungsplan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Morgen zusammen, ich habe ein Grundstück mit einer Fläche von 398m² (Es ist das Eckgrundstück auf dem Bild). Es sind auf dem...

  1. #1 Baulaie1900, 19.03.2023
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    Guten Morgen zusammen,

    ich habe ein Grundstück mit einer Fläche von 398m² (Es ist das Eckgrundstück auf dem Bild). Es sind auf dem Beabauungsplan paar Angaben, die ich evtl. nicht richtig verstanden habe:
    1. a2(E/D) : abweichende Bauweise (§ 22(4) BauNVO) - nur Einzelhäuser und Doppelhäuser mit Längenbeschränkung. Kann mir bitte jemand das näher erläutern?
    2. 0,35: ich denke das ist die Grundflächenzahl: heiß das ich dafe maximal 398 * 0,35 = 139,3 m² inklusive Garage bebauen? und sind Abweichungen zulässig?
    3. Auf dem Bild ist ein Pfeil mit +0,75m damit kann ich leider sehr wenig anfangen.

    ich würde mich auf Eure Antwort freuen.
    Vielen Dank und Grüße
     

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  2. Dimeto

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    Ja, Deine Gemeinde und Deine Baugenehmigungsbehörde. Hier im Forum gibt es auch einige Menschen, die das könnten, wenn sie denn den vollständigen Bebauungsplan inkl. textlicher Festsetzungen zur Verfügung hätten.
    Da die 0.35 auf dem Bild nicht zu sehen ist, kann nicht beurteilt werden ob Dein Gedanke richtig ist.
    Wenn Dein Gedanke richtig wäre, der Bebauungsplan keine von der BauNVO abweichenden Regelungen zur GRZ festsetzte und nicht älter als 33 Jahre wäre und aus der Frage "inklusive Garage" gestrichen würde, lautete die Antwort "Ja".
    Ich auch, da ich die textlichen Festsetzungen nicht kenne. Das Wenige, was man dazu sagen kann ist, dass die Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) höchstens 75cm über einem Bezugspunkt liegen darf.
     
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  3. Tilo

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    Hallo Baulaie
    Der Bebauungsplan besteht immer aus einem zeichnerischen und einem textlichen Teil.
    Im textlichen Teil sollten eigentlich alle Zeichen und Symbole erklärt werden, welche du jetzt nicht verstehst. Auch enthält dieser Teil auch noch viele weitere wichtige Informationen, die zu beachten sind. In Google kannst du auch mal die Schlagwörter "Bebauungsplan lesen und verstehen" eingeben, das hilft auch weiter ....
     
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  4. #4 hanghaus2000, 19.03.2023
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    Du kannst natürlich auch hier einen Link zum BBP und Text einfügen. Dann bekommst von @Dimeto sicher eine fundierte Antwort. Du solltest aber das Grundstück etwas besser markieren und bemaßen.
     
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  5. #5 Baulaie1900, 20.03.2023
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    Guten Abend,

    herzlichen Dank für Eure Antworten. Ich finde schön, dass es einem geholfen wird.
    der BBP habe ich angehängt.

    freundliche Grüße
     

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  6. #6 Baulaie1900, 20.03.2023
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    Hallo Dimeto,

    heißt das es gibt keine Vorgaben bzgl. Garagengröße?
     
  7. Dimeto

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    Du darfst ein freistehendes oder einseitig angebautes Haus bauen. Das freistehende Einzelhaus oder die beiden Doppelhaushälften dürfen nicht länger als 12m sein - also wenn Du auf der Straße stehst und Dein Haus betrachtest, darf die Ansicht des Gebäudes nicht breiter als 12m sein.
    Kann ich nun bestätigen. Das heißt, Dein Haus inkl. Terrasse (und eventuell geplanter weiterer Hauptanlagen s. blauer Kasten Seite 14 https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:a3936be0-d0ce-44f9-b4ef-46562c7efcfb/grz_gfz_web.pdf) darf maximal 139,3m² überdecken. Durch Garagen und sonstige Nebenanlagen (s. grüner Kasten auf Seite 14 obigen Dokumentes) darf diese Fläche überschritten werden und zwar bis zur Gesamtfläche von 238,8m² = 398m² * 0,6 (s. C 2.1 der textlichen Festsetzungen).
    Wenn Du Abweichungen im Sinne des §56 LBO meinst, ist es sehr unwahrscheinlich, dass diese bei einem so neuen BPlan zugelassen werden. Aber ich denke, dass man eine Planung hinbekommen sollte, die keine Abweichungen erfordert.
    Meinen letzten Satz in #2 kann ich etwas präzisieren: Die Oberkante des Erdgeschossrohfußbodens darf höchstens 75cm höher sein als die Oberkante der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche an der Grundstücksgrenze senkrecht zur Mitte der straßenseitigen Hauswand.
    Doch, aber das erlaubte Maß der Überschreitung ist mit 0,6 meines Erachtens ausreichend bemessen (s.o.).
     
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  8. #8 Baulaie1900, 21.03.2023
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    Guten Morgen zusammen,

    ich danke Euch ganz herzlich für die großartige Unterstützung. Ich habe Morgen Termin mit dem Planer und die Infos sind für mich wichtig.

    Einen schönen Tag wünsche Euch!
     
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  9. #9 hanghaus2000, 21.03.2023
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  10. Tilo

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    Hallo
    Hier geht es doch um Korntal- Münchingen bei Stuttgart !
     
  11. Dimeto

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    Ja, weil ein Bebauungsplan auf Planungsrecht beruht(BauGB, BauNVO) und das ist Bundesrecht. Du kannst auch die Arbeitshilfe von Frankfurt a. Main oder Hamburg nehmen - steht sinngemäß das gleiche drin.
    Na und?
     
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