Bedenkenanzeige AN

Diskutiere Bedenkenanzeige AN im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Anmeldungen zur Ausführung ( Bedenken ) sind so spezifisch und qualifiziert darzustellen, dass es dem " Laien", als Bauherr auch verständlich...

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    Anmeldungen zur Ausführung ( Bedenken ) sind so spezifisch und qualifiziert darzustellen, dass es dem " Laien", als Bauherr auch verständlich ist.
    LG Bonn, Urteil vom 17.10.2018 - 1 O 79/11

    1. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die vorgesehene Art der Ausführung, hat er sie dem Auftraggeber oder dessen dazu bevollmächtigten Vertreter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

    2. Die Mitteilung von Bedenken ist nicht nur für der Auftraggeberseite verständlich, sondern auch fachgerecht zu formulieren. Sie muss inhaltlich richtig sowie erschöpfend sein, damit der Auftraggeber klar ersieht, worum es sich handelt und er demgemäß in eine ordnungsgemäße Prüfung eintreten bzw. diese veranlassen kann.

    3. Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass seine Bedenken wahrgenommen werden. Wenn für ihn erkennbar wird, dass dies zweifelhaft ist, muss er seine Bedenken erneut geltend machen.
     
    Fabian Weber und Leser112 gefällt das.
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