Befreiung oder isolierte Befreiung

Diskutiere Befreiung oder isolierte Befreiung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe eine bestehende Garage diese liegt in einem B-Plan gebiet. Leider ist Sie marode sodass ich Sie sanieren müsste oder neu bauen. Gerne...

  1. #1 Lissy, 15.01.2025
    Zuletzt bearbeitet: 15.01.2025
    Lissy

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    Ich habe eine bestehende Garage diese liegt in einem B-Plan gebiet.
    Leider ist Sie marode sodass ich Sie sanieren müsste oder neu bauen.
    Gerne würde ich Sie neu bauen liege aber etwas über der Baugrenze und habe ein Flach statt Satteldachs (Bestandgebäude ebenfalls)
    Ich weis, dass ein Neubau komplet neu betrachtet wird muss ich nun eine Befreiung von Festsetzungen des B-plans einteichen oder eine isolierte Befreiung?
    Was ist generell auch der Unterschied?
     
  2. Dimeto

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    Um eine halbwegs realistische Einschätzung abzugeben, müsste zumindest das Bundesland, der BPlan, die Abmessugen der bestehenden und geplanten Garage und ein Lageplan vom Grundstück bekannt sein.
    Wenn ein Bauvorhaben gegen Festsetzungen eines Bebauungsplanes verstößt, ist für jeden Verstoß ein begründeter Befreiungsantrag erforderlich. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben wird jeder Befreiungsantrag zusammen mit dem Bauantrag gestellt. Da bei genehmigungsfreien Vorhaben kein Bauantrag notwendig ist, wird jeder Befreiungsantrag losgelöst (= isoliert) von einem Bauantrag bei der Baugenehmigungsbehörde oder der Gemeinde gestellt.
     
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  3. Lissy

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    Wir befinden uns in Bayern die Maße und Ähnliches würde ich morgen raus suchen wir wollen es aufjedenfall genau gleich gros zum jetzigen Bestand
     

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  4. Lissy

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    Danke schonmal für die Erklärung das gibt tatsächlich Sinn ich hab nämlich 2 verschiedene Formulare gefunden und war verwundert das es scheinbar unterschiedlich ist …
     
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    Nach Deinem Bildausschnitt zu urteilen ist es ein Sonderfall in Form einer Garagenparzelle innerhalb einer Reihengaragenanlage.
    Gehört diese gar zu einer WEG ?
    Inwiefern überschreitet sie denn die Baugrenze, liegt eine Grenzüberbauung vor (wer duldet diese, und gegen was) ?
     
  6. Lissy

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    Die Garagen gehören jeweils dem Eigentümer eines der Häuser in der Reihe .. also zum Glück keine WEG
    Es sind alles Fertiggaragen alle baugleich es wurde damals von einer Firma das ganze Eck bebaut quasi …
    Die Garage ganz außen direkt an der gelben Linie ist nun betroffen .. dies ist eine Grenz Bebauung die wohl vor 40 Jahren niemand interessiert hat …
     

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  7. 11ant

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    Auf dem Bild ist nicht erkennbar, was ich gefragt hatte: (wo) überschreitet Eure Bestandsgarage die Grenzen der Parzelle, auf deren Grund sie steht ?
     
  8. Dimeto

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    Du liegst nicht über der Baugrenze, da der Bebauungsplan für die Garagen keine Baugrenzen festsetzt. Er setzt dort, wo die sechs Garagen stehen, eine Fläche für Gemeinschaftsgaragen fest. Allerdings wurden die Grundstücksgrenzen nicht geometrisch den Festsetzungen entsprechend gebildet, da für die sechs vorgesehenen Garagen gerade einmal 2,6m pro Garage eingeplant wurde. SInnvollerweise wurde bei der Parzellierung eine größere Breite gewählt, wodurch es zu der geometrischen Abweichung kommt. Da auch an vielen anderen Stellen die Geometrie des Bebauungsplanes von den gebildeten Grundstücksgrenzen abweicht (s. kläglichen Versuch, den Bebauungsplan mit dem Liegenschaftskataster in Übereinstimmung zu bekommen), sehe ich hier keine befreiungswürdige Abweichung Deiner Garage, es sei denn, für die Bestandsgarage wurde seinerzeit eine beantragt und genehmigt.

    FlurkarteBPlan.png

    Das entspricht ja auch den Festsetzungen des Bebauungsplanes (GA = 0 - 6° Flachdach). Die 5. Änderung erweitert die Dachgestaltung für Grenzgaragen mit der Möglichkeit, auch eine Dachneigung entsprechend dem Hauptgebäude zu realisieren. Also auch hierfür ist kein Befreiungsantrag erforderlich.
     
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  9. Lissy

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    upload_2025-1-20_10-16-57.png

    Ich dachte diese Blaue Linie wäre die Baugrenze und das deswegen ein Antrag von Nöten ist, da mir das Bauamt auch 2 Zettel mitgegeben hatte einfach einmal isolierte Befreiung und einmal Befreiung... im LRA warte ich aktuell auf einen Rückruf
    aber vorab schonmal vielen Dank also müsste cich einfach einen Antrag auf Baugenehmigung stellen?
     
  10. Dimeto

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    Ja, sorry, ich bin in der Häuserzeile verrutscht und damit auch beim Bebauungsplan. Deine Garage liegt vollständig außerhalb der überbaubaren Fläche. Das ist aber nicht schlimm, weil der Bebauungsplan das nicht ausschließt. Im Gegenteil erteilt die 5. Änderung ausdrücklich die nach § 23 Abs. 5 BauNVO erforderliche Zulassung für Garagen.
    Wenn ich nichts übersehen habe, sollte Dein Vorhaben genehmigungsfrei sein. Damit haben weder Gemeinde noch Landratsamt etwas mit Deinem Vorhaben zu tun und Du kannst einfach loslegen. Aber wenn Du schon beim Bauamt warst, solltest Du lieber das machen, was man Dir dort gesagt hat.
     
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  11. Lissy

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    Vielen Lieben Dank! D.h. Wenn mein vorhaben im Art 57 als verfahrensfrei deklariert ist und ich den Bebauungsplan einhalte hat weder die Gemeinde noch das LRA die Möglichkeit mich am Bau zu hindern?
     
  12. #12 simon84, 24.01.2025
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    gibt es irgendwelche Anzeichen, Äußerungen oder sonstiges die dich das vermuten lassen ?

    Es hat wohl 40 Jahre niemanden interessiert.
    Gibt es einen Teil der Geschichte oder aktuelle Ereignisse die du noch nicht erwähnt hast ?
     
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