Bei zwei Bauherren ist einer Gleicher?

Diskutiere Bei zwei Bauherren ist einer Gleicher? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Es geht darum, dass unser Baugrundstück einer Klarstellungs- und Abrundungssatzung unterliegt. Vorgeschrieben ist eine Dachneigung von 37...

  1. #1 Nomarolo, 29.10.2018
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    Hallo. Es geht darum, dass unser Baugrundstück einer Klarstellungs- und Abrundungssatzung unterliegt. Vorgeschrieben ist eine Dachneigung von 37 bis 45 Grad. Erdgeschoss plus maximal ausgebautes Dachgeschoss.
    Nun wollten wir bei unserem örtlichen Bauamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um die Dachneigung auf 30° herabsetzen zu lassen. Dies ist nun vorab seitens der Stadt abgelehnt worden. Als Grund wurden städtebauliche Gründe angegeben. Davon abgesehen, dass ein eingeschossiges Haus mit 37 Grad Dachneigung mit Sicherheit nicht besonders ansehnlich wirkt, würden wir uns fügen. Nun ist in direkter Nachbarschaft inmitten der Abrundungssatzung ein einzelnes und das einzige Grundstück, welches einem B-Plan unterliegt. Dieses Grundstück befindet sich in etwa 30 m Luftlinie zu unserem Grundstück. Der B-Plan besagt eine Dachneigung von 38 bis 45 Grad. Geschosshöhe und Geschossanzahl sind unerheblich. Nun wurde auf dieses Grundstück eine Stadtvilla mit Flachdach und maximal 22 Grad Dachneigung gesetzt. Somit wurden ja die Bauvorgaben nicht eingehalten, die Änderung annehmbar mittels Sondergenehmigung verwirklicht und uns wird in direkter Nachbarschaft eine solche Sondergenehmigung rigoros verweigert. Während einer vorab Besprechung im Bauamt wurde uns direkt gesagt, da könnte ja jeder kommen! Zu diesem Besprechungszeitpunkt wussten wir vom Bau der Stadtvilla nebenan noch nichts. Meine Frage wäre, ob eine realistische Chance besteht, rechtlich gegen diese Sondergenehmigung vorzugehen bzw. Durchzusetzen, dass gleiches Recht für alle gelten sollte? Vielen Dank.
     
  2. #2 Fabian Weber, 29.10.2018
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    Naja, vielleicht gehst Du nicht gegen Deinen Nachbarn vor, sondern lieber mal hin und erkundigst Dich, wie er denn das Amt überzeugen konnte. Vielleicht weiß er was, was Du noch nicht weißt.
     
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  3. #3 Lexmaul, 30.10.2018
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    Wahrscheinlich öffnet dann grinsend der Mitarbeiter vom Bauamt :D:D:D
     
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  4. #4 Andybaut, 30.10.2018
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    also haben wir 2 Grundstücke, für die unterschiedliche Grundlagen vorliegen.
    Ich selbst wohne auch an der Grenze.
    Ich wohne 1stöckig und mein Nachbar 2stöckig.
    Ist das nun ungerecht?
    Nein, es ist halt so an Grenzen.
     
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  5. Dimeto

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    Halte ich für ausgeschlossen, da die Sondergenehmigung Dich nicht in deinen Rechten verletzt.
    Vielleicht. Dazu braucht es eine qualifizierte Rechtsberatung von jemandem, der alle Fakten kennt und alle Satzungen vollständig im originalen Wortlaut vorliegen hat.
    Das kann ja nicht alles sein. Wenn die Dachneigung vorgeschrieben ist, muss es noch eine Satzung nach Landesrecht geben.
    Da diese Kombination in Deutschland sehr verbreitet ist, gehörst Du mit dieser Meinung wohl eher zu einer Minderheit.
    Das weißt Du woher?
    Wenn Du nicht mehr Argumente hattest, als "Das ist hässlich.", kann ich die Behörde verstehen.

    Also wenn dein Gerechtigkeitsgefühl Dir schlaflose Nächte bereitet, gehe zu einem Fachanwalt und lasse Dich beraten, ansonsten gönne deinem Nachbarn die Stadtvilla mit dem 22°-Flachdach(?).
     
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  6. #6 Nomarolo, 01.11.2018
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    Hallo und vielen Dank. Ich habe mich viell. etwas missverständlich ausgedrückt. Ich will nicht gg. den Nachbarn vorgehen. Ich verstehe eben nur nicht, weswegen die gleich Satzung für beide gilt und einer darf mit Sondergenehmigung so bauen, wie er es gerne möchte und der andere will genau die gleiche Sondergenehmigung und bekommt sie nicht. Und mittlerweile weiss ich auch dass für alle die gleiche Satzung gilt und es mehrere Sondergenehmigungen beim Nachbarn gab. Wie der baut, ist mir egal, aber ich hätte eben auch gerne eine .... Es geht ums Prinzip. Und rechtlich beraten lassen habe ich mich schon. Und so ganz daneben ist der Kommentar, dass ein MA des Bauamts aufmacht, wenn ich beim Nachbarn Klingel, auch nicht.. leider.
     
  7. #7 Nomarolo, 01.11.2018
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    Ich würde ihm auch ein Hochhaus gönnen oder zwei.
     
  8. #8 simon84, 01.11.2018
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    Na dann frag doch deinen Nachbarn wie er es geschafft hat, evtl hat er ja noch Schreiben, Unterlagen, Argumentationshilfen usw.
     
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  9. Dimeto

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    Vielleicht hast Du das auch beim Bauamt getan. Eine Befreiung von den Festsetzungen eines B-Planes oder einer Gestaltungssatzung oder einer anderen Satzung muss ausführlich begründet werden, am Besten in einer Bauvoranfrage. Dann erhältst Du einen rechtsverbindlichen Bescheid, der bei Ablehnung seinerseits begründet sein muss und auf jedes deiner Argumente eingehen muss. Dann kann dein Rechtsbeistand Dich eingehend beraten, ob die Behörde ermessensfehlerhaft gehandelt hat und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat.
    Und?
     
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  10. #10 Nomarolo, 01.11.2018
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    Nee nee ... Ich habe vorab bereits mit unserem Planer 3 D - Ansichten in allen Variationen mit 30 Grad, 37 Grad, 34 Grad Neigung, höherem Drempel, mit und ohne Fenster im oberen Giebel usw. vorgelegt. Ich habe meine Argumente altersgerechtes Wohnen, sehr viel mehr Kosten bei steileren Dach usw. vorgebracht. Keine Chance. Und gleichzeitig wird nebenan ein noch sehr viel flacheres Dach genehmigt... Das verstehe ich eben nicht. Deswegen frage ich mich doch zurecht, wie geht das und kann ich die Stadt mit Rechtsmitteln dazu bringen, dass ich als dem Nachbarn gleichgestellte Sonderantragstellerin gesehen werde. Aber wie Ihr schon geschrieben habt, das wird wohl nur ein Anwalt prüfen und erklären können.
     
  11. #11 simon84, 01.11.2018
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    Du brauchst doch keinen Anwalt um mit deinem Nachbarn zu sprechen ???

    Warum sträubst du dich so dagegen, erstmal rauszufinden was genau auf welcher Basis bei dem genehmigt wurde?

    Und woraus resultieren denn massive Mehrkosten bei einem stinknormalen Satteldach mit 37 Grad ?
    Das ist bei uns in Bayern wohl der absolute Standard, würde ich mal sagen ;)

    Die vorgebrachten Argumente Kosten und altersgerechtes Wohnen finde ich sehr schwach.
    Das hängt doch mit dem Satteldach nicht zusammen.
     
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