Bestandsvermessung per Laserscan

Diskutiere Bestandsvermessung per Laserscan im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo an die Profis! Ich beschäftige mich gerade einen Bestand beim Bauamt zu legalisieren. Entsprechend werden die Hauspläne benötigt. Ich...

  1. #1 SandyMaus, 20.10.2023
    SandyMaus

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    Hallo an die Profis!

    Ich beschäftige mich gerade einen Bestand beim Bauamt zu legalisieren. Entsprechend werden die Hauspläne benötigt. Ich dachte es sei der einfachste Weg, das Angebot des Laserscans zu nutzen. Nun habe ich drei Anbieter mit der selben Fragestellung kontaktiert und unterschiedliche Angebote zu auch sehr unterschiedlichen Preisen (3.000 -8.000 Euro) bekommen.

    Was benötigt das Bauamt bzgl. des Bestandsgebäudes an Maße/Ansichten zur Legalisierung?

    Das Gebäude soll kernsaniert werden. Sind hier für den Fachplaner TGA spezielle Gebäudeansichten/Zeichnungen wichtig/sinnvoll?

    Das günstigste Angebot beinhaltet:
    terrestrischer Scan des Gebäudes s/w (Aufmaß mittels Faro Focus 3 D Scanner)
    Erstellen der digitalen Punktwolke
    Erstellen der Zeichnung inkl. aller Grundrisse, 2 Schnitte und möglicher Ansichten.

    reicht das? Oder fehlt etwas sinnvolles/entscheidendes?

    Tausend Dank für die Hilfe
     
  2. Dimeto

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    Die Antwort hast Du schon selbst gegeben:
    Ob Deine Antwort richtig ist, kann hier niemand sagen, da Du nicht näher erläutert hast, was überhaupt legalisiert werden soll. Sogar das Bundesland ist geheim.
    Ich vermute, dass eine baugenehmigungspflichtige Maßnahme durchgeführt werden soll, welche eine bauvorlageberechtigte Person voraussetzt. Bevor Du also den Auftrag zur Bestandsaufnahme vergibst, solltest Du zunächst den Auftrag für die Planungsleistung vergeben. Die planende Person wird Dir dann sagen, was sie benötigt, um genehmigungsfähige Bauvorlagen zu erstellen. Auch die Fachplaner sollten benennen können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit sie ihre Planung durchführen können.
     
  3. #3 SandyMaus, 21.10.2023
    SandyMaus

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    Guten Morgen,

    sorry für die fehlende Information.
    Wir sind in Hessen.
    Das Gebäude ist ein Haus aus Kriegszeiten und soll nun legalisiert werden.

    Ich frage hier nur, um mich zu informieren um Entscheidungen auf Augenhöhe treffen zu können. Ich bin leider mehrfach gewarnt worden, dass es wohl Architekten gibt, die Leistungen veranschlagen welche nicht notwendig sind um ihre Bücher zu füllen und die Vermessungen dann mit viel Zeitaufwand "händisch" machen, welche das Dreifache kostet. Es tut mir leid, dass in dem Zusammenhang zunächst alle Architekten in einen Topf geworfen werden. Ich denke es ist aber nicht verkehrt, einen kleinen Überblick über die tatsächlichen Notwendigkeiten zu haben.

    Fragen darf man im Forum doch ;-)

    Viele Grüße
    Sandy
     
  4. Dimeto

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    Selbstverständlich! Nur, wenn Du nichts von Deinem Projekt preisgibst, kann das Forum keine Antworten geben.
    Das Forum kann dabei aber nur helfen, wenn es einen Überblick über das Vorhaben bekommt. Bisher wissen wir nur, dass es sich um ein Haus (Datsche, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, Gewerbeobjekt, ... mit x m² Wohn-/Nutzfläche?) aus Kriegszeiten (2. Weltkrieg, 1. Weltkrieg, 30-jähriger Krieg, ...?) handelt, bei dem irgendetwas legalisiert (vollständig, Anbau, Dachausbau, ...) werden soll und welches kernsaniert (Leitungen, Fenster, tragende Bauteile, Dachstuhl, ...?) werden soll.
    Das mag es geben; andererseits nützt es Dir nichts, ein Aufmaß zu beauftragen, mit dem der Architekt dann nichts anfangen kann.
     
    Piofan und Fred Astair gefällt das.
  5. #5 petra345, 21.10.2023
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    Wenn das Bauamt diese Unterlagen "braucht", sollen sie wenigstens genau sagen, was sie wollen und warum sie es wollen. Als Maß der Dinge würde ich die Anforderungen bei einem BAuantrag sehen.

    Ob das alles notwendig ist, möchte ich bezweifeln, deswegen "braucht".
    Aber die Behörden sind sehr kreativ, weil sie es nicht bezahlen müssen und zu viel freie Zeit haben.

    Ich habe es gerade erlebt, daß die Behörde bei einer Bauvoranfrage die First- und Traufhöhen im Umkreis von 50 m Radius bezogen auf den Amsterdamer Pegel, fordern. Kosten so bei 30.000 € für den Papierkorb.
    Dabei soll die Behörde bei einer Bauvoranfrage nur die gestellten Fragen beantworten.
    Also, nach meiner Ansicht, einfach nur Schikane der Behörde oder sehe ich das falsch.
    .
     
  6. Dimeto

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    Dafür gibt es ja die Bauvorlagenverordnung bzw. je nach Bundesland entsprechende Vorschriften.
    Das ist blanke Polemik und völlig unglaubwürdig oder bis zur Sinnfreiheit verkürzt.
    Welche Fragen wurden denn gestellt?
    Wenn Du den Fall mal ausführlich in einem eigenen Thread beschreibst, können wir gerne faktenbasiert diskutieren.
     
    Fred Astair gefällt das.
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