Bewohnter Keller- im Zuge von Bauwerksabdichtung nachträgliches Dämmen sinnvoll?

Diskutiere Bewohnter Keller- im Zuge von Bauwerksabdichtung nachträgliches Dämmen sinnvoll? im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo Zusammen, beim Renovieren sind uns drei feuchte Stellen im Keller aufgefallen. Der Keller ist bewohnt/beheizt. Die Ursachen hierfür waren...

  1. #1 Bastlwastl, 21.07.2013
    Bastlwastl

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    Hallo Zusammen,
    beim Renovieren sind uns drei feuchte Stellen im Keller aufgefallen. Der Keller ist bewohnt/beheizt.
    Die Ursachen hierfür waren meiner Meinung nach eine schlampige Ausführung des Schwarzanstriches im Bereich angrenzende Gartenmauer, Gartentreppe und die Durchführung eines nachträglich verlegten Stromkabels und Wasserleitung.
    Da zufällig ein Bagger im Garten stand haben wir die betroffene Wand freigelegt und möchten nun den Schwarzanstrich mittels kunststoffmodifizierter Bitumen Dickbeschichtung erneuern.

    Da die Außenwand nun freigelegt ist möchte wir gleich alle Arbeiten ausführen die als sinnvoll anzusehen und die nach dem Verfüllen der Gräben nichtmehr auszuführen sind.

    Aber nun zu den eigentlichen Fragen:
    1.Ist KMB bei korrekter Ausführung eine geeignete Wahl?
    2.Wäre in diesem Fall eine Dämmung im erdberührten Bereich sinnvoll bzw. notwendig?
    3.Müsste ich die Dämmung über das Erdreich hinaus ausführen (vorspringender Sockel - möchte ich wenns geht vermeiden)

    Hier einige Fakte zum Haus die ich aus den Bauunterlagen entnehmen konnte:
    Baujahr: 1985
    Bodenbeschaffenheit: mittelschwerer Boden
    Kellerumfassungswände: Schalbeton B25 / Hohlblock Bims
    Umfassungs- und Tragwände: Hohlblock Bims
    Dränung: nicht erforderlich


    2013-07-20 21.06.31.jpg

    Vielen Dank
     
  2. #2 Bastlwastl, 22.07.2013
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    Hallo nochmal,
    hier ein Bild, das meine Frage verdeutlichen sollte:
    Den Anhang 37556 betrachten

    Eine Dämmung der Fassade ist nicht und wenn doch dann erst in ein paar Jahren geplant.
    Kann ich die Perimeterdämmung so, wie auf dem zweiten Bild zu sehen ist, ausführen?

    Gruß
     
  3. msssmm

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    Der Link funktioniert leider nicht.
    Wir stehen vor derselben Entscheidung. Kellerwand soll auch auf 2 Hausseiten freigelegt werden, 1-1,5m breit, da die alte Bitumenschicht wahrscheinlich auch nicht mehr intakt ist, die Wetterseite mit neuer Terasse sowieso neu angelegt wird und auch hier am wahrscheinlichsten ein Feuchtigkeitsproblem entstehen wird. Der Keller ist unbeheizt, die Kellerwand bis auf etwas Kondensat aber trocken.
    Hier würde ich mich statt für eine reine Bitumenabdichtung für eine Perimeterdämmung entscheiden. Der Rest der Fassade wird auch gedämmt.
    Im Programm von W. habe ich nach entsprechenden Vorgehensweisen erkundigt, ob es W. sein wird, ist noch unklar:
    perimeterdaemmung
    anwendungstipps

    Früher wurde der lehmige Bodenaushub direkt an die Hauswand geschüttet, was auch nicht optimal war. Heute werden wir natürlich mit Schotter auffüllen. Ob eine Drainage am untersten Punkt eingebaut wird, ist auch noch unklar, das wird sich zeigen, wenn es offen ist. Neu war mir hierbei, dass die Drainage wenn überhaupt gar nicht an die Regenwasser-Kanalisation angeschlossen werden darf, da das den Grundwasserspiegel ändert und unkontrolliert viel Wasser in die Kanalisation gelangt. Eine solche Drainage müsse eine Versickerung bekommen. Dazu weiß ich aber, dass Versickerung vom Dach-Niederschlag nicht erlaubt ist. Für die Drainage muss ich mich also noch erkundigen. Drückendes Wasser oder hohes Grundwasser haben wir aber nicht, auch keine Betonwanne, nur lehmigen Boden der gerne mal Schichtwasser hält.
     
  4. #4 kostolany, 10.08.2013
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    Das würde mich mehr als wundern. Weshalb sollte dies bei Dir nicht erlaubt sein?
     
  5. benben

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    AW: Bewohnter Keller- im Zuge von Bauwerksabdichtung nachträgliches Dämmen sinnvoll?

    Hallo,

    Glaub ich auch nicht dass das Versickern verboten sein soll.

    Als wir gebaut haben, sagten uns mehrere Nachbarn, dass Versickerung an der Oberfläche nicht erlaubt sei und sie Rigolen angelegt hatten.
    Stimmte gar nicht und auf Anfrage beim Umweltamt wurde mir erklärt, dass eine Versickerung an der Oberfläche, beispielsweise in den Rasen, die Ideallösung darstellt.

    Ernst
     
  6. #6 Shadowblues, 11.08.2013
    Shadowblues

    Shadowblues Gast

    Kommt evtl. auf die Dachabdeckung an. Abwaesser von ungeschuetzen Metalldaechern dürfen hier nicht versickert werden ..
     
  7. benben

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    AW: Bewohnter Keller- im Zuge von Bauwerksabdichtung nachträgliches Dämmen sinnvoll?

    Wahrscheinlich das selbe Missverständnis, dem meine Nachbarn aufgesessen sind:

    Es ist hier gerade umgekehrt: Regenwasser von verzinkten Dächern (ab einer bestimmten Größe) darf nicht in Rigolen unterirdisch versickert werden. In Abwasserkanal leiten geht schon gar nicht. Diese müssen, zumindest in Landshut, an der Oberfläche über Vegetation versickert werden.
    Dadurch sollen eben die Schwermetalle von den Pflanzen gebunden werden und nicht ins Grundwasser gelangen.

    Ernst
     
  8. msssmm

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    Nein, es hat nichts mit der Dachbeschaffenheit zu tun. Wenn ein getrennter Regenwasserkanal vorgesehen ist, dann besteht nicht nur die Pflicht, in diesen zu entwässern, statt in den herkömmlichen Schmutzkanal, sondern man muss diesen auch anstelle jeder anderen Entwässerung verwenden. Regenwassertanks gelten als kurzzeitige Rückhaltung und sind erlaubt, aber der Überlauf muss wieder in den richtigen Kanal entwässern.
     
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