Bezugsebene Traufhöhe

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  1. Flip76

    Flip76

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    Hallo zusammen,

    frisch angemeldet, um eine Frage zu stellen, die bei einiger Recherche nicht wirklich gelöst wurde, oder von mir einfach juristisch nicht verstanden wurde. Ich hoffe, jemand kann entweder eine kurze Antwort geben oder einen passenden Link angeben.

    Bebauungsplan im Bundesland Brandenburg von 1996. Darin heißt es "Für alle Gebäude ist die maximale Traufhöhe mit 4,50 m festgelegt.". Weiter heißt es zur Bezugsebene: "Die Bezugsebene für die Traufhöhe ist auf 51,85 m über HN festgelegt.".
    Das Straßenniveau liegt bei einer orthometrischen Höhe von 50,10 m. Die Bezugsebene (51,85 m) dürfte meiner Einschätzung nach sich auf DHHN94 beziehen. Die Differenzen sind nach meiner Recherche im Bereich von 1-2 cm, also vernachlässigbar.

    Nun die Frage: Ich verstehe es so, dass die 4,5 m Traufhöhe ab der Bezugsebene gerechnet werden, also in dem Fall nicht wie üblich vom Straßenniveau aus. Daraus würde sich ganz grob vom Straßenniveau aus eine tatsächliche Traufhöhe von 6,25 m ergeben. Ist die Sichtweise korrekt, oder darf die Traufhöhe am Objekt, unabhängig vom Bezugspunkt, max. 4,5 m sein, maximal jedoch in einer Höhe von 6,25 m, falls das Gebäude auf einer "Anhöhe" von 1,75 m gegründet wird?
    Die umliegende Bebauung ist nicht wirklich hilfreich, da sich 90% der bestehenden Gebäude eher an der Mindesttraufhöhe von 3 m orientieren, also das potential gar nicht ausschöpfen.

    Ich hoffe, ich konnte die Situation einigermaßen verständlich erläutern.

    Besten dank an diejenigen, die mir das Verständnis für die Bezugsebene näher bringen.
    Flip
     
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