BKW versichern?

Diskutiere BKW versichern? im Regenerative Energien Forum im Bereich Haustechnik; Hat schon mal einer drangedacht ob man die Anlage irgendwie versichern lassen sollte oder kann? Mit in die Hausrat oder so. Bei den Unwettern die...

  1. atomio

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    Hat schon mal einer drangedacht ob man die Anlage irgendwie versichern lassen sollte oder kann?
    Mit in die Hausrat oder so.
    Bei den Unwettern die jetzt immer wüten.
    Oder wird die Sache dann zu teuer?
     
  2. #2 Tikonteroga, 03.05.2023
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    Ich hätte insbesondere geschaut, ob das über die Haftpflichtversicherung abgedeckt ist bzw. abgedeckt werden sollte.
     
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  3. #3 Gast 85175, 03.05.2023
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    Und Rechtschutz! :mega_lol:
     
  4. BaUT

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    Glasversicherung?
    Gebäudeversicherung (Sturmschaden etc.)?

    Aber mal ehrlich! Welches Schadensszenario willst du absichern?
    Schäden AM BKW oder Schäden DURCH BKW?
     
  5. atomio

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    Also es kommt ein Gewitter ,eine Sturmböe schleudert das Modul ,mit Gartensteinen beschwert, vom Garagendach runter. Das dürfte ja für die Böe kein Problem sein. Schlimmstenfalls triffts dann einen Menschen.
    Es kommen ja dann auch noch die Materialkosten dazu .
    Wie gesagt es ist ja nur ein Gedanke von mir,ob sich sowas lohnt.
     
  6. #6 WilderSueden, 04.05.2023
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    Haftung für Schäden durch das BKW sollte nach Möglichkeit abgedeckt sein. Eine Versicherung der Schäden am BKW würde ich mir sparen, wir reden von ein paar hundert Euro
     
  7. #7 Gast 85175, 04.05.2023
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    Ja genau...

    Gegen den Staatsanwalt hilft eigentlich nur die Rechtschutz, die zahlt aber eher nicht wenn du wegen fahrlässiger Körperveletzung/Tötung angezeigt wirst.

    Wie wärs, wenn das Ding einfach nicht schon bei der ersten Windböe durch die Gegend fliegt?
     
  8. #8 Tolentino, 04.05.2023
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    Doch, eine gute Rechtsschutz schützt auch bei grober Fahrlässigkeit. Nur nicht bei Vorsatz.
     
  9. BaUT

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    Eine vernünftige Montage des BKW ist die beste Versicherung!
    Ansonsten solltest du deinen Versicherungsmakler fragen ob das von dir "lose auf's Dach gestellte BKW" als "mit dem Haus verbunden" gilt und somit in der Gebäudeversicherung bzw. Haftpflichtversicherung mit abgedeckt ist. In diesem Falle wäre es dann wie ein Dachziegel zu betrachten, der bei einem Sturm "den Abflug" macht.
     
  10. #10 Gast 85175, 04.05.2023
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    ???
     
  11. #11 Gast 85175, 04.05.2023
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    Man weiß schon selbst, dass die Standsicherheit nicht gegeben ist, man geht davon aus, dass das schief geht und dann macht man nichts, außer eine Versicherung abzuschließen? Das ist dann "fahrlässig"?

    Herr Richter, ich wusste ja, dass der Dachziegel lose war und ich habe mir auch schon gedacht, dass der wen am Kopf treffen könnte, das war mir aber egal, weil ich war ja versichert!
     
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  12. #12 VollNormal, 04.05.2023
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    Ja. Ggf. auch grob fahrlässig. Damit daraus Vorsatz wird, müsste da noch zu kommen: "Ich wollte, dass das Ding abstürzt!"
     
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  13. BaUT

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    Ich werd' heute gleich mal noch ein paar Werksteinplatten aufs Dach schleppen und meinem BKW auf die Füße legen. Steht ja genau so auch in der Aufbauanleitung! :closed:
     
  14. #14 Tolentino, 04.05.2023
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    Ich habe das Vorhaben des TE nicht rechtfertigen wollen, nur den Umstand mit den Versicherungen treffender beschreiben.
     
  15. #15 JohnBirlo, 04.05.2023
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    Um allen, die genauso auf dem Schlauch standen wie ich, die Googlesuche zu ersparen:

    Es geht hier um Balkonkraftwerke, also sehr kleine Photovoltaikanlagen
     
  16. #16 Gast 85175, 04.05.2023
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    Du gehst hier davon aus, dass der TE im Falle eines Falles lügen würde und irgendwas sagen wie: "Damit hätte ich ja nie gerechnet!", da könnte er noch mit Fahrlässigkeit davonkommen. Wenn er aber sagt: "Also, dass das bei einer Böe abhebt, das hab ich ja schon vermutet und dass das den Nachbarn treffen könnte, damit habe ich auch gerechnet", dann ist es bedingter Vorsatz und somit einfach nur Vorsatz.

    Du kannst doch nicht selbst auf die Idee kommen, dass das so aussieht als würde es von der nächsten Böe weggerissen und dann als Gegenmaßnahme zum Versicherungsbüro rennen? Also bitte....

    Das ist ne interessante Frage und ich suche gerade danach.
    Ich finde nur DIBt-Zulassungen für Flachdachsysteme, die einen rechnerischen Nachweis in JEDEM EINZELFALL vorschreiben, bei 4/4 in die ich reingesehen habe war es so. Ich finde in der Bauregelliste C nur eingezäunte Freiflächenanlagen und die MBO kennt auch nur die Verfahrensfreiheit, die entbindet aber nur vom Genehmigungsverfahren. Ich finde keinerlei Erleichterungen für "Balkonkraftwerk-Flachdachsysteme" die Standsicherheit betreffend.

    Frag mal beim Verkäufer nach der Zulassung für die Halterung (nicht die fürs Modul), ich komm gerade nicht drauf wie das ohne ginge. Ich glaube dir fehlt ne Statik für das Ding...

    MVVTB_2023-1.pdf (dibt.de)

    DIBt - Deutsche Institut für Bautechnik (Beispiel)
     
  17. #17 VollNormal, 04.05.2023
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    Ich werde mich hüten, dem TE hier irgendetwas zu unterstellen, da möge bitte jeder das Geschriebene selber bewerten. Ansonsten trifft das mein (laienhaftes) Rechtsverständnis schon ganz gut.

    Fahrlässigkeit:
    "Damit habe ich ja überhaupt nicht gerechnet" (obwohl man die Gefahr hätte erkennen können)

    Grobe Fahrlässigkeit:
    "Damit habe ich ja überhaupt nicht gerechnet" (obwohl man die Gefahr hätte erkennen müssen) bzw. "Mir war schon klar, dass das passieren kann, aber ich dachte, das wird schon gut gehen"

    Vorsatz:
    "Mir war vollkommen klar, dass das passieren wird und ich habe es mit Absicht trotzdem (oder grade deswegen) gemacht"

    Wobei ich persönlich Fahrlässigkeit sogar fast für schlimmer halte als Vorsatz, weil dann war man einfach nur zu faul, zu denken, oder zu ignorant, sich die Konsequenzen seines Handelns bewusst zu machen.
     
  18. #18 Gast 85175, 04.05.2023
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    Der TE denkt aber nicht das würde schon gut gehen, er denkt das Ding würde bald abheben.

    "Entscheidend ist, dass der Täter in Kenntnis der Möglichkeiten die innere Kälte aufbringe, den Gedanken an die Tatbestandsverwirklichung aufrecht zu erhalten... Es reicht aus, wenn dem Täter der Erfolg zwar unerwünscht ist, er sich aber mit dessen Eintritt abfindet."

    Ich mag die Juristenprosa manchmal wirklich. Die innere Kälte aufbringen um den Gedanken an die Möglichkeit des unerwünschten Erfolgs aufrechtzuerhalten. Solche innerlich kalten Täter gehören einfach eingesperrt!
     
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  19. #19 Tolentino, 04.05.2023
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    Nach einiger Überlegung stimme ich @chillig80 zu, so, wie der TE es hier formuliert hat, rechnet er fest damit, dass ein Sturm das BKW abheben könnte und (s)einen Menschen (Nachbarn) verletzen. Dass dies passieren könnte bringt ihn nicht dazu, das BKW besser zu sichern sondern er hält an dem Vorhaben fest und erkundigt sogar nach einer Versicherung gegen den eintretenden Schaden, mit dem er ja dann in dem Moment eigtl schon rechnet.
    Stichwort billigend in Kauf nehmen. Das ist per Definition Vorsatz.
    Übrigens ist Absicht nochmal eine Stufe mehr, dann würde er es machen mit dem Ziel dass der Schaden passiert.

    Evtl kann der TE jetzt noch in die Fahrlässigkeit umschwenken indem er nicht nur Gartenssteine nimmt sondern mehrere Betonblockstufen.
     
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