Bodengutachten nach DIN4020

Diskutiere Bodengutachten nach DIN4020 im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich habe 4 Angebote von Bodengutachtern vorliegen in einem Preisbereich von 1150 - 1450 EUR. Die meisten machen nur zwei...

  1. #1 gaby886, 10.12.2016
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    Hallo zusammen,

    ich habe 4 Angebote von Bodengutachtern vorliegen in einem Preisbereich von 1150 - 1450 EUR.

    Die meisten machen nur zwei Kernrammbohrungen mit einer Tiefe von 4 - 5 m.

    Aber nur 2 der 4 Anbieter führen Ihre Arbeiten nach DIN4020 aus. Einer davon gibt auch eine Gründungsempfehlung ab.

    Ich habe nun mal gehört, die DIN4020 ist bei einem Bodengutachten zwingend erforderlich.

    Ist das korrekt? Dann würden ja schon 2 Anbieter komplett raus fallen.

    Wer kann die Angebote fachlich korrekt prüfen bzw. wer das beste Angebot hat? Mein Architekt, mein Statiker, etc.?

    Grüße

    Gaby886 :winken
     
  2. #2 Tiefbaufotograf, 10.12.2016
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    Die Gründungsempfehlung ist im Grunde das Wichigste in einem Bodengutachten, Du brauchst also gar nicht nachzudenken. ;)
    Dein Ansprechpartner muss der Architekt sein, der Deine Bude plant. Der, bzw. am Ende der Bodengutachter muss Rücksprache mit dem Statiker halten. Eine Gründungsempfehlung bezieht sich nämlich immer auf eine der möglichen Ausführungsvarianten der Fundamentierung (Fundamente, Bodenplatte, Pfähle, ....)

    Grundsätzlich: Zwei Bohrungen können ausreichend sein, müssen es aber nicht. Baust Du auf dem flachen Land, genügen zwei Bohrungen. Baust Du eine 2.000qm Villa inmitten von Berlin, können 10 Bohrungen zu wenig sein. Bei der Anzahl der Bohrungen geht es nämlich darum, die Wahrscheinlich auszuschließen von unterschiedlichen Bodenverhältnissen überrascht zu werden.

    Wieviel ich auf die von Dir genannte DIN geben würde, hängt davon ab, wo Du Deine Informationen her hast. Ein reiner Verweis des Geologen, er werde die Arbeiten nach DIN ausführen, ist allein der Gewandheit seiner Wortwahl geschuldet. Bodengutachter haben manchmal den Hang zu verschnörkelter Sprachgestaltung, ihre Texte lesen sich teilweise wie Gerichtsurteile. Grundsätzlich sind aber alle gehalten nach DIN zu arbeiten.
     
  3. #3 gaby886, 10.12.2016
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    Also war es schon falsch, dass ich die Bodengutachter angefragt habe?

    Ich habe nur geschrieben, benötige in der Straße xY im Ort xY ein Bodengutachten zur Errichtung eines EFH mit Doppelgarage.

    Wer hätte sich jetzt eigentlich mit den Bodengutachtern in Verbindung setzen müssen, damit ich das bekomme was ich auch wirklich brauche? Mein Architekt oder mein Statiker?

    Grüße
    Gaby886
     
  4. #4 Andybaut, 10.12.2016
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    ohne Gründungsempfehlung wäre für mich als Architekt ein Gutachten witzlos.
    Was hätte ich dann davon?
    Nichts. Ich wäre so schlau wie als zuvor :-)

    Normalerweise fragen wir das für den Bauherrn an. Aber du kannst das auch selbst anfragen.
    Letzenendes kommt es auf das selbe raus.
     
  5. #5 Tiefbaufotograf, 10.12.2016
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    Der Gedanke durch Eigeninitiative vielleicht Geld zu sparen? Klar, wenn man das nicht von jemandem klar definiert bekommt, der Ahnung hat, läuft auch mal was schief.

    Ich persönlich habe es so gehalten, mit dem Architekten nur meine Wünsche zu besprechen. In der Zeit, in der er dann mein Haus geplant und gebaut hat, konnte ich Geld verdienen gehen und hatte danach Feierabend.
     
  6. #6 Lonesome Liftboy, 10.12.2016
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    Hat denn der Architekt nicht mitgeteilt, wie die Aufgabenstellung an die Bodengutachter lauten soll? Einfach: mach mal Bodengutachten reicht nicht. Die Angebote sind nicht vergleichbar.
     
  7. #7 gaby886, 10.12.2016
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    Nein. Er sagte nur er arbeitet mit dem zusammen und das wars. Der könnte auch für uns das Bodengutachten machen und gab mir dann die Adresse.
     
  8. #8 Lonesome Liftboy, 10.12.2016
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    Dann hat er bereits in Phase 1 einen Mangel!
     
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