Brandschutz Stall

Diskutiere Brandschutz Stall im Bauphysik allgemein Forum im Bereich Bauphysik; Hallo, Wir haben für die Umnutzung unserer Mühle in nrw eine Baugenehmigung erhalten. Bei der Besichtigung bemängelte das Bauamt jetzt die...

  1. #1 Muetze982, 21.06.2013
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    Hallo,
    Wir haben für die Umnutzung unserer Mühle in nrw eine Baugenehmigung erhalten. Bei der Besichtigung bemängelte das Bauamt jetzt die fehlende F30 Trennwand zwischen Wohnteil und nicht Wohnteil. Der nicht Wohnteil enthält deele, Dachboden und Pferdestall für 2 Ponys. Wird das Gebäude tatsächlich so eingestuft und nicht wie ein freistehendes Haus mit nur einer Wohnung? Warum? Im Bauantrag steht nichts von einer F30 Wand. Kann das trotz Genehmigung nachträglich verlangt werden? Das Bauamt sagt ja, meine bauplanerin sagt nein. Was kann ich machen oder wie gehe ich am besten vor?
    Danke für eure Hilfe.
     
  2. mls

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    möglichst viel verschriftlichen!
     
  3. Baumal

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    nach LBONRW §30 sind trennwände (F30) zwischen wohnung
    und anders genutzten räumen (stall) herzustellen.

    im vereinfachten genehmigungsverfahren, z.b. wird der
    brandschutz seitens des amts nicht geprüft.
     
  4. #4 Muetze982, 21.06.2013
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    Muss dann in einem Einfamilienhaus zwischen Wohnung und Abstellkammer eine F30 Trennwand eingezogen werden? Und steht nicht in der Anlage zu Paragraph 29 das ich keine Trennwand brauche? Gilt das hier so nicht?... Warum ist es dann ohne Trennwand genehmigt worden?
     
  5. Baumal

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    ..."(1) Trennwände sind herzustellen
    1. zwischen Wohnungen sowie zwischen Wohnungen und anders genutzten Räumen,2. zwischen sonstigen Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen sowie zwischen diesen Nutzungseinheiten und anders genutzten Räumen...."



     
  6. Baumal

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    ich würde mal sagen ein abstellraum gehört ebenso wie
    ein wc zu einer wohnung, obwohl diese keine aufenthaltsräume sind.
    ein stall eben nicht.

    wie gesagt im vereinfachten genehmigungsverfahren (wars eins?) wird der brandschutz nicht geprüft.
    über die einhaltung bist du und deine planerin verantwortlich.
     
  7. H.PF

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    Mhhh... Für Kinder sind Ställe aber eher Aufenthaltsräume als die Kinderzimmer... Wo muß die Brandschutzwand hin? Die Mädels wollen doch dann fast im Stall beim Pony pennen ;)
     
  8. #8 Gast036816, 22.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    mach die wand in der geforderten qualität rein, ist für mich eine selbstverständlichkeit das auch ohne blick in die lbo mit F30 zu planen, dann kannst du dir auch den zitierten nonsens sparen.
     
  9. #9 Muetze982, 22.06.2013
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    Die Wand an sich hat schon F30 die Türen sind mein eigentliches Problem. Für ein altes Fachwerkhaus sind die ziemlich hässlich. Auch die mit pseudo Kassetten. Das diese Türen sehr teuer sind kommt noch hinzu und eigentlich haben wir ja auch funktionierende Türen. Leider aber keine T30 Türen.
     
  10. #10 Gast036816, 22.06.2013
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann mach 2 türen in die öffnung. zum wohnhaus hin die tür, die dir ästhetisch gefällt mit F0 und auf der stallseite in den stall öffnend eine stahltür mit F30 als eckzarge. wenn die wand dick genug ist, funzt das.
     
  11. #11 Muetze982, 22.06.2013
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    Schöne Idee. Ich muss mal schauen, ob sich das verwirklichen lässt.
     
  12. Neutal

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    Wir hatten lange Probleme mit dem Brandschutz. Werkstatt, eigentlich mein zweites zuhause, und Wohnbereich. Bei uns hat das Amt allerdings kontrolliert. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt ist natürlich der Versicherungsschutz. Bei Nichteinhaltung der geforderten Auflagen erlischt im Brandfall der komplette Versicherungsschutz. Eine F 30 Trennung herzustellen ist nun auch kein Wunderwerk und mit einfachen Mitteln realisierbar, bei F90 und höher wird es dann schon ernster.
     
  13. #13 Skeptiker, 22.06.2013
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    Müssen denn die Türen in dieser F30-Wand wirklich T30-Türen sein?

    (Sonst halte ich Rolfs Vorschlag für die naheliegendste Vorgehensweise, habe ich schon mehrfach so bauen - unn abnehmen - lassen)
     
Thema: Brandschutz Stall
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