Bürgschaftsklauseln und komplette Zahlung bei Hausübergabe

Diskutiere Bürgschaftsklauseln und komplette Zahlung bei Hausübergabe im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe hier ein Vertrag liegen mit einer Bürgschaftsklausel. http://www.baurechtstipps.de/_subseite.php?content=110...

  1. Jan81

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    Hallo,

    ich habe hier ein Vertrag liegen mit einer Bürgschaftsklausel.

    http://www.baurechtstipps.de/_subseite.php?content=110

    Normalerweise würde ich sowas nicht unterschreiben oder es durch eine Finazierungsbestätigung ersetzen lassen, aber diese mal ist es anders.

    Es gibt keinen Zahlungsplan sondern das ganze Haus wird zum Schluss bezahlt.

    Das steht sowas drin: ... eine unwiderrufliche und unbefristet Bankbürgschaft ... Unverzüglich nach Zahlungseingang wird die Bankbürgschaft zurückgegeben.

    Nur 1,0 und 3,0 % pro Jahr für Bauvertragsumme, ist verdammt viel.


    Ist den nicht so ein Bankbürgschaft über komplette Vertragssumme nicht sowas wie schoch fast eine 100% Vorauskasse. Wenn doch irgendwelche Mängel sind und man deswegen nicht bezahlen will, dann gehen die zu Bank und beanspruchen das Geld. Dann muss ich gegen über der Bank auch nachweisen, dass es schwerwiegende Mängel noch vorliegen?

    Was haltet ihr davon?

    Gruß
     
  2. Flip74

    Flip74

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    Hallo,

    ist mir spontan eingefallen. Und wenn Du vertraglich vereinbarst, dass nach mängelfreier Abnahme durch einen SV gezahlt werden kann ......

    Tom
     
  3. Jan81

    Jan81

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    Wenn es am Ende zu streit kommt, dann will die Bank sowieso ein Gutachten haben. Ich habe einfach nur Angst, dass wenn es zum Streik mit dem GU kommt, dass dann der GU zu Bank rennt und die Bürgschaft in anspruch nehmen will. Dann wird alles irgendwie kompleziert ... denke ich.
     
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