Bundesgerichtshof präzisiert Pflichten des Architekten

Diskutiere Bundesgerichtshof präzisiert Pflichten des Architekten im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Gestern bin ich auf ein relativ neues BGH-Urteil gestoßen (worden)....

  1. #1 Thomas Traut, 26.09.2013
    Thomas Traut

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    Gestern bin ich auf ein relativ neues BGH-Urteil gestoßen (worden).

    http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=dcfada07dfe4722ad2a485dac30d6139&nr=63568&linked=pm&Blank=1

    In der Schlussfolgerung dürfte es eigentlich nur noch realistische Kostenschätzungen geben (geänderte Anforderungen usw. von Bauherrenseite selbstverständlich ausgenommen) oder man müsste sich gleich in LP 1 vom Bauherren verabschieden.

    Wieso ist es trotzdem nach landläufiger Meinung eher die Regel als die Ausnahme, dass der Bau häufig teurer wird als geschätzt/berechnet? Das Forum ist ja immerhin auch voll mit solchen Themen.
     
  2. #2 Gerd122, 26.09.2013
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    das ist doch mal ein sehr faires Urteil. Gute Architekten fertigen am Beginn einer Planung sowieso eine Art Lastenheft zusammen mit dem Bauherren aan, in dem meiner Meinung nach auch der Kostenrahmen fixiert werden sollte. Dann wären immer alle Beteiligten klar im Bilde.
     
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