Dacheindeckung mit Betonstaub vom schneiden

Diskutiere Dacheindeckung mit Betonstaub vom schneiden im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, wir haben ein großen Problem mit unsrer Dacheindeckung. Es wurde ein Nelskamp Planum Dachstein in Tiefschwarz gelegt. Da wir einen...

  1. #1 MikeRoth, 05.08.2024
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    Hallo zusammen,
    wir haben ein großen Problem mit unsrer Dacheindeckung.
    Es wurde ein Nelskamp Planum Dachstein in Tiefschwarz gelegt.
    Da wir einen Bungalow haben wurden viele Dachsteine direkt auf dem Dach gesägt
    und der Betonstaub hat sich auf dem gelegtem Dach verteilt.
    Die Dachdecker haben den Betonstaub nicht entfernt und erst nach ca 4 Wochen versucht
    diesen zu entfernen. Zu der Zeit war es sehr heiss und wir vermuten das der Betonstaub sich in den Dachstein eingebrannt hat. Eine Reinigung durch die Dachdeckerfirma mit Flächenreiniger Kärcher hat kaum eine
    Verbesserung gebracht.
    Nun steht ein Termin mit Nelskamp, dem Dachdecker unserer Baufirma und uns an um zu beurteilen
    was gemacht werden soll.
    Den Betonstaub sieht man unserer Meinung nach noch von weitem auf dem Dach.
    Da die Fläche ja Tiefschwarz sein soll und nicht Grau ist das aus unserer Sicht nicht hinnehmbar.
    Gibt es hier evtl. Fachleute die dies beurteilen können ?
    Ein paar Bilder habe ich beigefügt.

    Vielen Dank
    M.R.
     

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  2. #2 MikeRoth, 05.08.2024
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    Hallo, leider haben sich einige Schreibfehler in meinem Post eingeschlichen. Ich bitte diese zu entschuldigen...
     
  3. #3 Fabian Weber, 05.08.2024
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    Ja das ist eindeutig ein Mangel. So würde ich das nicht abnehmen. Der Dachdecker soll sich Gedanken machen, wie er das zerstörungsfrei sauber bekommt.
     
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  4. #4 MikeRoth, 05.08.2024
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    Danke Dir, die Frage ist nur wie man das dem Bauunternehmen und dem Dachdecker der mit Nelskamp Vertrieb zu dem Termin kommt beibringt....
    Nelskamp hat uns in einer suspekten Mail gesagt das es sich nach 6 Monaten abregnen würde...
     
  5. #5 Fabian Weber, 05.08.2024
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    Dann macht man halt gemäß BGB einen Einbehalt des doppelten Preises von den zu erwartenden Kosten der Mangelbeseitigung des Daches und wartet 6 zunächst Monate.

    Der Baustelle ist ja noch nicht so weit fortgeschritten, also vielleicht sind die 6 Monate ja auch vor Schlussrechnung schon rum, dann wäre ja alles gut, dann werden ja nur Abschlagsrechnungen gekürzt.

    Wenn der Bauunternehmer nicht warten will, dann reinigt er das Dach halt mal richtig.

    Der Mangel besteht einfach in der nicht vereinbarten Beschaffenheit des Daches.

    Dem Bauunternehmen kann man ja auch freundlich mitteilen, dass spätestens zur Abnahme des Gebäudes, sowieso ein Gutachter beauftragt wird, um den Bauherren bei der Abnahme zu unterstützen. Also spätestens dann wird auch der Gutachter diesen Mangel anzeigen.

    Bei Mängel vor Abnahme ist es immer so, dass die Baufirma den Mangel entkräften muss und zwar fundiert und nicht einfach durch irgendwelche Behauptungen.
     
  6. #6 UnwissenderBauherr, 22.03.2025
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    Kannst du berichten wie es ausging? Würde mich interessieren…..haben gleiches Thema.
     
  7. #7 Singlewohnung, 22.03.2025
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    Wie es ausgegange ist kann ich dir auch nicht sagen

    Betondachsteine werden ja immer vor Ort geflext ( Grad und Kehle ) und der Flexstaub sollte am gleichen Tag entfernt werden
    .
    Entweder machts der Wind oder ein Laubpuster oder mit Wasser abspülen geht am besten. Mit angeschlossenem Wasserschlauch Gießkanne reicht nicht aus.

    Ist es einmal eingebrannt dauert es viel länger als 6 Monate.

    Wegschrubben im nachhinein geht nicht.

    Selbstklebendes Gradband wird wohl auch nicht so gut halten wie auf sauberen Untergrund.
     
  8. #8 Deliverer, 22.03.2025
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    Wenn die PV drauf ist, sieht man es nicht mehr.
     
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    Dann würde ich auch erst in 6 Monaten die Ziegel bezahlen.
     
  10. #10 Holzhaus61, 23.03.2025
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    und wenn das ein schmerzbefreiter Dachdecker ist, deckt er das Dach wieder ab und lässt den Bauherrn 6 Monate ohne Dacheindeckung da stehen...

    Kann man nicht mal konstruktive Lösungen suchen, statt immer die Eskalationsstufe zu zünden? :smoke
     
  11. #11 msfox30, 23.03.2025
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    Nein warum?
    Wenn schwarze Ziegel bestellt waren und aktuell die Ziegel grau sind, so ist das ein Mangel. Und für einen Mangel würde ich keine Geld bezahlen.
    --
    Man könnte man aber mal an einem Ziegel probieren, womit und ob überhaupt der Schutz wieder runter geht.
    Wenn da nichts zu machen ist, braucht man auch keine 6 Monate warten bis der Regel es (vielleicht) wieder runter gewaschen hat. Dann darf der Dachdecker das Dach noch einmal decken. Und das wird er nur machen, wenn man eben die Abnahme verweiger und das Geld einbehalten hat.
    Und wenn der Dreck nur mit der Zahnbürste* runter geht, kann der Dackdecker selbst entscheiden, ob er neu deckt oder das ganze Dach mit der Zahnbüste schrubbt,
    --
    *Metapher für geht sehr schwer runter...
     
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    Dazu müsste er erst aufs Grundstück kommen bzw wäre das eine strafbare Handlung! Holzhaus hat zu viele Würmer?
     
  13. #13 Holzhaus61, 23.03.2025
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    Was ein Schwachsinn! Wenn dann der Zugang zum Grundstück verwehrt wird, ist das Thema eh gegessen. Wenn man an der "Mangelbeseitigung" gehindert wird auch. Poste doch nicht immer so einen geistigen Dünns...
     
  14. #14 Holzhaus61, 23.03.2025
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    Mangel zu schreien, ist eine Sache, Mangel zu belegen, eine völlig andere. Und einen Mangel bewerten, macht der Richter.

    Aber fangen wir an: Ist Form und Funktion beeinträchtigt? Das wirst Du nicht ernsthaft behaupten wollen. Was bleibt also? Optischer Mangel. Und da gehts los: unbefangener Betrachter, üblicher Betrachtungsabstand. Bestimmt kein Drohnenbetrachter. Und wenn beim Gerichtstermin das Dach nass ist, siehts noch mal ganz anders aus.

    Da dann mal rauszuhauen, erst mal nichts zu bezahlen, ist ganz einfach daneben.
     
  15. 415B

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    Mängelbeseitigung ist kein Abdecken des Daches. Und dann halte dich an deinen eigenen Spruch mit dem Dünnsch...
     
  16. 415B

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    Nix zu bezahlen wäre in der Tat nicht angebracht aber 30 % einzubehalten fände ich als angebracht.
     
  17. #17 msfox30, 24.03.2025
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    Fangen wir weiter vorne an. Was ist vertraglich vereinbart? Dachziegel schwarz vom Hersteller x Model y zum Preis z. Nach deiner Aussage kann der TE ja froh sein, dass er nicht rote billigere Ziegel vom Hersteller A bekommen hat. Form und Funktion ist ja trotzdem gegegen.... Ok, dann ist es vielleicht kein Mangel, entspricht aber nicht den vertraglich vereinbarten.
     
  18. #18 Holzhaus61, 28.03.2025
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    Ist der gewünschte Stein in der gewünschten Farbe verlegt worden, ja oder nein?

    Ist er eingesaut? Ja, zweifelsfrei.

    Und jetzt beginnt haargenau die Frage, inwieweit ist das hinnehmbar, bzw. welche Beeinträchtigung liegt genau vor.

    Unterm Strich wird da mehr Geld für Rechtsanwälte und Gutachter verbraten, als was das ganze Dach gekostet hat. Ausgang ungewiß. Und selbst bei 50/50 macht der Bauherr Miese, hat es sich aber mit allen verscherzt.

    Und wenn dann noch Tauben aufs Dach gesch...n haben, wirds noch lustiger...
     
  19. 415B

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    Wenn der Kunde für eine bestimmte Farbe wünscht und zahlt hat er diese zu bekommen und wenn der Dachdecker zu faul ist unten zu schneiden oder die Ziegel zu schützen hat der Dachdecker Pech.
    Ich würde eine Aufforderung mit Fristsetzung senden, kommt er dieser nicht nach ist der Rechtsanwalt für den Bauherren kostenlos wenn der RA gleich Klage einreicht. Da geht mir das Befinden von dem Deppen am Arsche vorbei. Der Bauherr macht da keine Miese ausser der RA einigt sich aussergerichtlich und dann liegt es am RA einen ordentlichen Vertrag zu erstellen. @Holzhaus61 scheint auch eine lustige Meinung über ordentlich ausgeführte Meisterarbeiten zu haben. Du bist nicht im Knast wo jeder das gleiche essen muß.
     
  20. #20 Ab in die Ruine, 28.03.2025
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    Nur zur Klarstellung:
    BGB § 946: „Wird eine bewegliche Sache mit einem Grundstück dergestalt verbunden, dass sie wesentlicher Bestandteil des Grundstücks wird, so erstreckt sich das Eigentum an dem Grundstück auf diese Sache.“
    Baut er da was aus, ist das fix ein Fall für den Staatsanwalt.
     
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