Dachterasse beantragen, Flachdach bauen?

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  1. #1 SirSydom, 21.07.2015
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    Hallo!

    Was würde passieren, wenn ich auf einem Neubau mit Flachdach eine Dachterasse beantrage und dann dieser aber nicht fertig ausführe, im wesentlichen also Belag und Geländer weglasse?

    Bin ich "sauber" wenn ich an der Terassentür eine Absturzsicherung anbringe? Oder kann ich gezwungen werden die Dachterasse auch fertig zu bauen?

    Ich würde mir halt gerne die Option offen halten..
     
  2. #2 jodler2014, 21.07.2015
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    Wenn die Dachterrasse genehmigungsfähig ist ,was spricht dagegen ?

    Zum " Rest " ( Absturzsicherung ) sollte ein Nachweis vorhanden sein.

    Das Risiko trägt wer ?
     
  3. R.B.

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    Da bin ich mir nicht sicher, da man diese ja unter Umständen einfach übersteigen kann. Die unfertige Dachterrasse bzw. das Dach darf halt nicht einfach zugänglich sein. Wie man das realisiert, das dürfte wohl auch Auslegungssache sein.
     
  4. #4 eltorito, 22.07.2015
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    Dran denken dass Baugenehmigungen befristet sind
     
  5. #5 Thomas B, 22.07.2015
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    Belag ist sicher unkritsich....einfach egal. Interessiert Niemanden.

    Geländer weg = nicht verkehrssicher und die Terrasse darf dann auch nicht zugänglich sein. Ob das Abschließen (oder Demontieren?) der Fensterolive reicht?

    Zudem: Das Geländer später zu montieren kann unschöne Detailpunkte geben, die sich -wenn man es gleich macht- eleganter lösen lassen.

    Grundsatzfrage: wer benötigt eine Dachterrasse wenn man ein großes Grundstück/ Garten hat?????
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2015
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    Noch grundsätzlicher:
    Wieso beantragt man eine Dachterrasse, wenn man die gar nicht will???

    :confused: :bef1018:
     
  7. #7 SirSydom, 22.07.2015
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    Weil man eine Gemeinde hat, die ein Flachdach nicht genehmigen mag, aber eine Dachtereasse möglicherweise schon und weil man keine Lust und Zeit auf einen Prozess hat.

    Denn auch wenn man 1000%ig im Recht ist, wenn die Gemeinde das Einvernehmen nicht erteilt und das Landratsamt mitgeht hat man erstmal die A-Karte.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 22.07.2015
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    Dann wäre ich allerdings vorsichtig mit Antrag ohne Umsetzung.

    Ich kenne hier im Umland ein Baugebiet, da hat der Bürgermeister durchgesetzt, alle Flachdachgaragen mit Gründach zu bauen.
    Die, die nach dem Motto "sieht ja keiner (von unten)" die Kosten gespart haben, haben dann Post vom Amt bekommen, sie hätten noch nicht .....
    Da hatte der Bürgermeister google Earth genutzt. :D
     
  9. #9 Thomas B, 22.07.2015
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    Jein!

    Eine Baugenehmigung ist kein Gnadenakt, sondern muss (genauso wie die Ablehnung!) rechtlich korrekt sein.

    Mit welcher Begründung will man denn das Flachdach ablehnen? §34 -> Einfügungsgebot? Wenn Ja, dann sehe bei den Bauamtsmenschen Nachschulungsbedarf. Einfügung hat nix mit der Dachform zu tun. GRZ/ GFZ sind hier gefragt. Oder gibt es eine Gestaltungssatzung, die FD ausschließt? Dann würde auch eine Dachterrasse nichts helfen.

    Daher: erstmal klären warum kein FD. Dein Planer sollte den Bauamtsmenschen dann aber auch ggf. Paroli bieten können, sollten die Argumente nicht haltbar sein.

    Habe gerade einen "ähnlichen" Fall. B-Plan ist widersprüchlich. D.h., von drei Häusern in einer Reihe kann eines die Festsetzungen nicht einhalten. Geht nicht. Mein BH möchte nun, daß auch er so bauen darf wie die, die die Festsetzungen nicht einhalten können. Bauamt + LRA stellen auf stur und negieren alles, obgleich wie mittlerweile sogar weitere Argumente ins Spiel gebracht haben (einem Haus wurde offensichtlich genau dies bereits genehmigt!). Ist alles m.E. absolut wasserdicht. Sie lehnen trotzdem ab. BH wird nun klagen und der RA, der dies bearbeiten wird, meinte dass dies wohl in 2 - 3 Monaten durch sein dürfte. So viel Zeit verliert man also nicht.
     
  10. R.B.

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    Aber was nutzt Dir eine, sagen wir mal 2m2, Dachterrasse? oder glaubst Du die würden quasi das komplette Dach als Dachterrasse genehmigen? Immer daran denken, es geht nicht nur um Begriffe sondern auch um deren Definition, und manchmal auch deren Interpretation. Die Wirkung so einer Dachterrasse solltest Du nicht unterschätzen. Bei uns in der Nachbarschaft wurde so ein Vorhaben vorab mal mündlich für machbar befunden, als eine mögliche Zustimmung signalisiert, bis dann die Pläne vorlagen und sich herausstellte, dass der gute Mann das halbe Dach entfernen wollte. Da hat das Bauamt dann ganz schnell Paragraphen gewälzt.
     
  11. #11 SirSydom, 22.07.2015
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    Wir haben die Rechtslage schon ziemlich gut sondiert. Meine Frau ist ja Juristin und wir haben auch sonst noch Rat eingeholt (danke @rose24 ;) ). Es gibt keinen B-Plan, §34 unbeplanter Innenbereich. Das Ortsbild ist alles andere als schützenswert und besonders, außerdem gibt es im Ort durchaus schon Flachdächer. Es gibt ziemlich eindeutige Urteile (BVwerG, BGH), und wir sind uns sehr sicher im Recht zu sein.
    Trotzdem, 2-3 Monate ist schon sportlich und diese Verzögerung wollen wir eigentlich nicht..

    Es geht um den eingeschossigen Anbau inkl Terassenüberdachung (ca. 50m²), das Haupthaus hat ein Ziegeldach.
    Und wenn dann ja, das ganze Flachdach. Wieso 2m² ?
     
  12. R.B.

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    Oben stand nur "Neubau mit Flachdach", da war nicht von einem "Anbau" die Rede. Ich bin von einem neuen "Haus" ausgegangen bei dem ein Flachdach nicht genehmigt würde und nun stattdessen mit einer Dachterrasse diese Optik erzielt werden soll. Ich kann ja nicht jedes Bauvorhaben hier im Forum bis zur Detailplanung kennen. ;)

    Wenn ähnliche Vorhaben in direkter Nähe schon genehmigt wurden, dann wundert mich, dass die sich quer stellen.

    Zur Absturzsicherung, wir hatten den Fall, dass ein bodentiefes Fenster bzw. eine Türe nicht genehmigt wurde, auch eine Absturzsicherung in Form eines frz. Balkons nicht, es musste eine gemauerte Brüstung sein, und dann ein "normales" Fenster. Frage mich bitte nicht nach der Logik die dahinter steckte. Vielleicht war der Herr damals der Meinung, dass man eine gemauerte Brüstung nicht so schnell abreißen kann, oder was weiß ich.
     
  13. #13 SirSydom, 22.07.2015
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    Uns auch! Auf die Flachdächer angesprochen, die sich im Ort befinden (eins nur 100m Luftlinie entfernt): "Das ist uns durchgerutscht".
    Ja von wegen. Der durfte halt, weil er der Großbauer ist und Einfluss im Gemeinderat hat.. Spezlwirtschaft.
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 22.07.2015
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    Eine solche kurze Verfahrensdauer erstaunt mich! Bei welchem Verwaltungsgericht wird die Sache denn anhängig sein? Bei manchen Verwaltungsgerichten sind es tendenziell eher 2-3 Jahre, als 2-3 Monate. Wurde schon im Verwaltungsverfahren Widerspruch eingelegt und liegt der Widerspruchsbescheid schon vor?
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 22.07.2015
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    Nachtrag: ich habe mir die Frage gleich selbst beantwortet und mal bei juris geschaut. Wenn es das Verwaltungsgericht Ansbach sein sollte: die sind wirklich superschnell.
     
  16. #16 Thomas B, 22.07.2015
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    @Ralf. Ja...dürfte Ansbach sein. Die Info 2-3 Monate kam vom RA.
     
  17. #17 SirSydom, 23.07.2015
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    Durchschnittliche Verfahrensdauern gibt in Juris? schön! ähh Ralf.. magst du mal VG Regensburg nachschauen? das wäre für uns zuständig..
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 23.07.2015
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    Natürlich gibts die in Juris. Da steht drin, von wann der Prozess ist und wann das Urteil gesprochen wurde. X - Y = Verfahrensdauer.
    Mathe 2. Schuljahr!
     
  19. #19 SirSydom, 23.07.2015
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    Danke dass du mir das erklärt hast. Da wäre ich niemals draufgekommen.

    Ich wusste nicht dass in Juris alle Urteile aller Gerichte zu finden sind.. kenn das Ding nicht, muss ich auch nicht, bin ja kein Jurist. Meine Frau recherchiert da nur immer, dachte da gäbs nur Gesetze und Kommentare..
     
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