Dämmung Dach

Diskutiere Dämmung Dach im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo allerseits, habe ein paar Fragen. Es geht um einen eingeschossigen Anbau mit zwei geschlossenen Balkonen. Die drei Dächer haben...

  1. #1 Gast101254, 04.06.2023
    Gast101254

    Gast101254 Gast

    Hallo allerseits,

    habe ein paar Fragen.

    Es geht um einen eingeschossigen Anbau mit zwei geschlossenen Balkonen. Die drei Dächer haben unterschiedliche Höhe (max. 50 cm Unterschied) , es soll eine Dachfläche entstehen, gesamt ca. 20 - 25 m². Da das Hauptgebäude Klasse 5 ist, ist eine Baugenehmigung einzuholen. Die Dachdämmung sollte eigentlich aus FOAM-Glas bestehen, nur eine Fa. dafür zu finden, ist nicht ganz einfach.

    Der Architekt hat nun Grundrisspläne von allen Ebenen des Haupgebäudes sowie Vorder- und Rückansichten und einen Querschnitt aufgrund der alten Pläne erstellt. Es wimmelt aber noch von Fehlern, die Baugenehmigung liegt aber vor. Dafür waren mündlich vereinbart 3000 €, nun sind wir aber schon bei ca. 4500 €.

    In den Plänen sind die Raunflächen jedes einzelnen Raumes sowie die lichten Höhen eingetragen, natürlich alles nicht korrekt und in meinen Augen eine reine Geldschinderei.

    Nun war das Gespräch mit dem Statiker, ich bin da kaum zu Wort gekommen, habe aber heraushören können, daß man eine hinterlüftete Dachkonstruktion mit Wärmedämmung einbauen will. Das große Dach des Anbaues soll so bleiben und alles von unten eingebaut werden (ist das möglich??).

    M.M. nach braucht man dafür keine Baugenehmigung und im Prinzip auch keinen Statiker, da die alte Dachkonstruktion beibehalten wird. Den einen Balkon würde ich so lassen und der andere (es ist ein Dreieck zwischen Anbau und Hauptgebäude), da müßte allerdings das Dach etwas angehoben werden, ca. 50 cm.

    1) Zu obigem Text, was habe ich falsch gemacht, bzw. was kann ich besser machen?

    2) Dann nöchte ich in den Anbau ein Fenster (1m Breite und 1,20 m Höhe) einbauen. In der Originalzeichnung aus dem Baujahr ist auch eins eingezeichnet, es wurde aber nie eingebaut. Ich wollte eigentlich zwei 11,5 cm hohe und 1,5 m lange Betonstürze einbauen. Lt. Statiker dürfen aber nur Stahlträger eingebaut werden. Betonträger seien nur erlaubt, wenn das Mauerwerk darüber frisch errichtet wird. Was ist nun korrekt??

    Über dem Fenster sind ca. 50 cm Mauerwerk, dann kommt die untere Dachverkleidung und bis zum oberen Dach nachmal ca. 50 cm Mauerwerk.

    3) Einige Arbeiten kann ich selbst erledigen, brauche aber die Hinweise, wie ich das machen soll. Da habe ich nun wieder das Gefühl, daß man mir diese Informationen vorenthält, da der Architekt dann kein Geld verdient, da er keinen Handwerker beauftragen kann.

    Kann ich da genaue Angaben einfordern?? Und ich führe auch nur die Dinge aus, die ich beherrsche.

    4) Der Leistungsumfang Dacherneuerung plus Wärmedämmung dürfte bei etwa 30000 € liegen. Mit welchen Architektenkosten müßte ich da rechnen? Aus HOAI werde ich nicht schlau, trifft ja auch hier nur bedingt zu.

    5) Lt. KVA (ohne Architekt früher durch mich angefordert) wollte ein Handwerker nur 2-fach verglaste Fenster einbauen, für den Preis bekomme ich aber schon 3-fach verglaste, die ich nach BEG auch brauche. Dass ich die Fenster selber kaufen will, mißfiel meinem Archi auch irgendwie. Ich habe dem mindestens 5 mal gesagt, es muß nach BEG geplant werden, aber ob er das macht, weiß ich nicht. Jedenfalls werden meine Vorschläge immer mit "Das ist teuer" kommentiert.

    Bei meiner Kritik an den ganzen Bauzeichnungen, ob die nötig seien, hieß es, nun ist es passiert. Und dann noch die ganzen Flächen- und Höhenangaben. Ich habe nie gebaut, kenn mich damit auch nicht aus, habe nur das Gefühl über den Tisch gezogen zu werden.

    6) Wie weit müssen die Rechnungen spezifiziert werden, Da steht nur 7 Architektenstunden ) und 36 Technikerstunden (Baubegehung, Bauantrag, Zeichnungen Abstimmung mit Fachplaner), in Summe nicht 3000 €, wie veranschlagt), sondern 4500 €!. Das ist in etwa so, als wenn die Rechnung aus der Autowerkstatt lautet, 10 Stunden Auspuff gewechselt, Bremse erneuert. Normal stehen da Arbeitszeitwerte. Mit Abstimmung ist das Gespräch vor den Termin zwischen Architekt und Statiker gemeint, soll 1.5 Std. lt. mündlicher Aussage gedauert haben!!

    Freue mich auf hilfreiche Antworten, die etwas Licht ins Dunkel bringen.
     
  2. #2 chillig80, 05.06.2023
    chillig80

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    Man versteht da nur die Hälfte, die andere Hälfte ist unverständliches Kauderwelsch. Ich verstehe nicht was da überhaupt geplant wird, wozu man da Schaumglas braucht, usw…

    Solche niedrigen Beton-Fertigstürze sind zwar „selbsttragend“, aber halt nicht „tragend“, sowas eignet sich oft nicht zum nachträglichen Einbau in tragende Aussenwände.


    Du kannst korrekte/Vollständige Pläne einfordern, je nach Leistungsphasen auch noch Ausschreibungstexte, usw… aber Einzelunterricht am Lehrlingsprojekt ist nicht die Aufgabe der Planer. Was verstehst Du unter „genaue Angaben“?

    Wenn der alle Leistungsphasen macht und es unter „durchschnittliche Anforderungen“ einstuft, dann sind das bis zu 6.000€ Netto.

    Wer ist denn da für die Anträge, Nachweise und Bestätigungen zuständig? Was soll da gefördert werden?

    Jein, welche Leistungsphasen sind beauftragt und worum handelt es sich bei diesen „Zeichnungen“ denn genau?

    Was für einen Vertrag habt ihr? Stundensätze? HOAI? Pauschal? Einmal ist der Betrag X vereinbart, einmal werden Stunden abgerechnet, einmal erkundigst dich nach den HOAI-Sätzen? Man kann das so oder so vereinbaren, aber es wird schwierig wenn man gedanklich alles ineinander rein mischt.
     
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  3. #3 Gast101254, 05.06.2023
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    Dachdämmung mit FOAM-Glas. FOAM-Glas ist z.B. umweltfreundlich, lange haltbar, recyclebar etc.


    Da würden mich mal die DIN bzw. EN Normen interessieren? Welche sind das?



    Dass der Statiker sagt, wie etwas auszuführen ist


    Mit Bauantrag inkl. fehlerhafter Zeichnungen sind wir schon bei 3500 € netto!

    Gefördert werden soll die Dämmung, dafür müssem die Vorgaben nach BEG eingehalten werden. Der Archi muß die Planungen so gestalten, daß die Fachfirmen das auch so ausführen. Aus den Rechnungen muß hervorgehen, daß die Vorgaben eingehalten wurden. Prüfen tut das dann ein Energieberater.

    Beauftragt wurde der Bauantrag. Dafür müssen "Zeichnungen", also Grundrisse etc. vorliegen. Hatte ich oben auch ausführlich beschrieben. Dann wird eine Statik bzw. noch ein Brandschutzgutachten benötigt, sollte auch 3000 € zusammen kosten.


    Vertrag mündlich 3000 € für Bauantrag einschließlich der "Zeichnungen". Rechnung mit Stunden à x €. Da stellen sich mir auch so etliche Fragen.

    Eigentlich hätte ich eine Rrechnung über 3000 € erwartet und einwandfreie, sprich fehlerhafte Grundrisse etc.. Stellt sich auch noch die Frage, ob die jemals angefertigt werden.
     
  4. #4 chillig80, 05.06.2023
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    Jo, das ist grundsätzlich sein Job. Dass er das zwar weiß, aber das niemandem sagt, funktioniert halt nicht. Trotzdem ist so eine "Statik" in Papierform halt keine Ikea-Aufbauanleitung.

    Für die Genehmiguingsplanung nach Leistungsphase 4 muss er nur die gesetzl. Mindestanforderungen planen. Diese "BEG-Planung" gehört zur Ausführungsplanung nach LP 5. Die Ausschreibung ist LP 6 und 7 und die Rechnungsprüfung ist schon wieder Teil der LP8.

    Dann geht den halt das ganze BEG-Zeug usw. nichts an.

    Mir auch. Da ist nicht klar wofür der Planer überhaupt zuständig sein soll. Einmal soll er nur die LP 1-4 (bis Bauantrag) machen, dann soll er irgendwas mit BEG machen, den Handwerkern irgendwas mitteilen damit die das auch machen, usw... Ich persönlich würde das Chaos auch nur im Stundenlohn machen. Was ich mich bei euch frage ist wer das Chaos verursacht hat, wo da der Kommunikationsfehler liegt, usw... Du kannst dich da viel fragen, aber ich empfehle doch, da mal den planer zu fragen und mal mit dem zu klären wie der das sieht und wie das jetzt weitergehen soll. Ich kann dir das alles nicht sagen, das ist zu verworren...
     
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  5. #5 Gast101254, 05.06.2023
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    Danke. Werde ich mich mal drum kümmern.

    Der Statiker war erst da, schriftliche Ausführungen kommen noch, aber ich muß die Handwerkerarbeiten vorbereiten. Anderenfalls diese Arbeiten, qualitativ schlechter (bitte nicht kommentieren), durch irgendweiche Handwerker des Architekten ausgeführt werden. Die muß ich aber bezahlen.


    Der Bauantrag ist auch recht allgemein gehalten. Die Grundrissen sind sehr fehlerbehaftet usw. Dafür in jedem Raum die Fläche und die lichte Höhe. Stimmt natürlich auch nicht und ist in meinen Augen überflüssig. Die Baumaßnahme betrifft nur den eingeschossigen Anbau, weiter nichts. Dafür in allen Stockwerken (6, einschließlich Keller) die Grundrisse. Die Dämmung wird mindestens 20 cm betragen, da ich eine hinterlüftete Fassade haben will, im Bauantrag ist die Dämmung nur mir 12 cm angegeben.


    Auftrag war, da aus drei Dächern eines werden soll (gesamt 20-25 m³) einen Bauantrag zu stellen. Dafür ist auch eine Statik als auch ein Brandschutzgutachten erforderlich. Da FOAM-Glasdämmung recht schwer ist und nach BEG gedämmt werden soll, habe ich das im Vorfeld mitgeteilt, damit nichts schiefgeht. Außerdem,wird das Hauptgebäude eingerüstet, muß das Dach auch diese Last verkraften. Das war der Auftrag.

    Und das muß halt durch den Archi geplant werden. Diese Planungen werden dann an die Fachhandwerker weitergegeben, damit sie die Arbeiten ausführen können. Oder sehe ich das falsch?



    Ich wollte ja eine FOAM-Glasdämmung haben, wurde izwischen mit "zu teuer" vom Archi abgekanzelt, Es soll eine hinterlüftete Dachkonstruktion werden. Die soll aber von innen aufgebaut werden. Das heißt, die mit Bitumenbahnen abgeklebte Holzfläche bleibt erhalten. Geht das überhaupt??
     
  6. #6 chillig80, 06.06.2023
    chillig80

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    Dazu brauchst aber ein paar Semester…

    Ein Architekt hat zwar bevorzugte Handwerker, bei denen er weiß, dass die „funktionieren“, aber ganz standardmäßig holt man sich auch Preise von Anderen… Alles andere ist nicht seriös und geht nur bei besonderem Vertrauensverhältnis mit dem Kunden.

    Jein, wenn das nicht stimmt ist das natürlich nicht richtig. Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben gehört aber die Raumhöhe und die Wohnfläche mit zum Bauantrag, das ist nicht „unnötig“.

    Jein. Das ist evtl. tatsächlich etwas Overkill, aber mir fällt hier bei mir halt auch ein Landratsamt ein bei dem ich das so gemacht hätte, weil ich sonst halt zu 80% davon ausgehen, dass das ohne nicht durch geht…

    Ich habe dir das mit den Leistungsphasen bereits erklärt. Man müßte jetzt mal kucken wer die 12/20cm zu welchem Zeitpunkt ins Spiel gebracht hat…

    Ich verstehe noch immer nicht wozu man das teure Zeug unbedingt braucht.

    Das siehst Du wohl falsch. Wenn Du nur LP1-4 beauftragt hast, dann kannst mir einer Kopie von deiner Baugenehmigung zum Handwerker gehen und hoffen, dass der die fehlende Detailplanung selbst macht…

    Wenn es da eine „mit Bitumen belegte Holzfläche“ gibt, dann ist die Hinterlüftung nur einleuchtend und wohl auch richtig. Deine laienhafte Beschreibung kann halt trotzdem viel sein, man weiß es nicht so richtig…
     
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