Dämmung Dachgeschossdecke und Dachschrägen

Diskutiere Dämmung Dachgeschossdecke und Dachschrägen im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Grüßt euch, Ich bin Besizer einer Dachgeschosswohnung in einem Altbau (BJ 1957). Aktuell ist die Wohnung nicht gedämmt. Ich möchte gerne...

  1. #1 Giacomo, 11.01.2024
    Giacomo

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    Grüßt euch,

    Ich bin Besizer einer Dachgeschosswohnung in einem Altbau (BJ 1957). Aktuell ist die Wohnung nicht gedämmt. Ich möchte gerne Dämmmaßnahmen durchführen damit die Wohnqualität gesteigert wird.

    Im ersten Schritt möchte ich gerne die Dachgeschossdecke dämmen. Die Hausgemeinschaft hat dies abgelehnt mit der Begründung, dass es ohne gleichzeitiger Dämmung der Dachschrägen zu Kältebrücken und damit Feuchtigkeits- und Schimmelbildung kommt.

    Jetzt habe ich unterschiedliche Meinungen dazu gehört. Ein befreundeter Architekt meinte, dass wäre kein Problem.

    Was meint ihr dazu? Welche Alternativen habe ich ansonsten zur kosteneffizienten Dämmung?

    Anbei eine grobe Skizze. In Rot ist entsprechend die Wohnung inkl. Dachschrägen / Gaube markiert.

    Danke euch
     

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  2. #2 Tikonteroga, 11.01.2024
    Zuletzt bearbeitet: 11.01.2024
    Tikonteroga

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    Ging es bei der Ablehnung der Dämmung der Dachgeschossdecke um die Oberseite der Decke zum Spitzboden (Kaltseite)?

    Falls ja:

    Du könntest stattdessen die Dachgeschossdecke und die Dachschrägen im Bereich der Wohnung jeweils an der Unterseite dämmen. Dann solltest du dich auch im Wohnungseigentum befinden und nicht im Gemeinschaftseigentum. Zur Sicherheit aber vorher die Teilungserklärung überprüfen. Dann verlierst du halt Wohnfläche, Raumhöhe und Raumvolumen und hast ggf. auch wieder die Probleme mit Feuchtigkeit oder zumindest ein gewissen Risiko alleine schon wegen nicht sorgfältiger Ausführung ...

    Besser wäre es nach meinem Verständnis, wenn die Hausgemeinschaft die Dämmung auf der Kaltseite anbringt. Ist vielleicht schwierig die Wohnungseigentümer 1-4 dazu zu bewegen, weil der Vorteil für die Wohnungen 5 und 6 überwiegt. Vielleicht kann man ja bei der Kostenverteilung zumindest für die Nicht-sowieso-Maßnahmen eine Mischung aus WEG und Heizkostenverordnung vereinbaren.
     
  3. #3 VollNormal, 11.01.2024
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    Du kannst die Eigentümergemeinschaft ja mal dezent auf § 47 GEG - Einzelnorm hinweisen ...
     
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  4. #4 Tikonteroga, 11.01.2024
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    Ja, stimmt. So wie ich es verstehe muss die Decke zwischen Wohnung 5 und 6 einerseits und dem Spitzboden andererseits einen Wärmedurchlasswiderstand von R = 0,9 m²K/W bzw. U = 1/R = 1/0,9 = 1,11 W/m²K haben.
     
  5. #5 Andreas Teich, 11.01.2024
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    Sofern der Spitzboden nicht als Lagerfläche benötigt wird ists am günstigsten Zellulosedämmung offen aufzublasen.
    - Oberfläche ggf leicht mit Wasser besprühen zur Bindung, damit bei Luftbewegung nichts wegfliegen kann- wie bei Pappmaché.

    Es gibt nur Wärmebrücken
    und bauphysikalisch ists Unsinn, dass durch die Dämmmaßnahme Schimmel entstehen kann
     
  6. #6 Giacomo, 14.01.2024
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    Danke für die Antworten. Ich denke prinzipiell gibt es Bereitschaft von der Eigentümergemeinschaft, dass die Dachgeschossdecke gedämmt wird. Es wurde abgelehnt weil es, wie gesagt, angeblich dadurch zu Feuchtigkeit und Schimmelbildung an den Schrägen kommt. Die Dachbalken sind ja quasi durchgehend.

    Also ihr sagt, dass sollte kein Problem sein?

    Eine Innendämmung ist schwierig weil aktuell vermietet und bewohnt. Darüber hinaus Verlust von Wohnfläche. Dämmung des Dach von außen aktuell nicht wirtschaftlich.
     
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