Definition Dachrand beim Flachdach

Diskutiere Definition Dachrand beim Flachdach im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo, wie ist bei einem Flachdach die Umrandung zu definieren? Ich finde Bezeichnungen wie Attika, Aufkantung oder aufgehende Bauteile....

  1. #1 stockstadt, 27.08.2014
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    Hallo,

    wie ist bei einem Flachdach die Umrandung zu definieren?
    Ich finde Bezeichnungen wie Attika, Aufkantung oder aufgehende Bauteile.

    Demnach müsste die Attika eigentlich ein Gefälle nach innen aufweisen.
    Was sie normal sowieso müsste .... mein Dachdecker sagt nun, die Oberfläche sei Teil des Daches und das könnte er ohne Gefälle ausführen, wenn er K2-Material benutzt.
    Mein Dach ist ein ungenutztes RH-Flachdach, wohl sicher nach K1 einzustufen

    Ist die Oberfläche der Attika nun Teil des Daches oder eine Attika, aufkantung oder aufgehendes Bauteil??

    Auslöser meiner Bedenken war stehendes Wasser am Abschlussprofil ... schon mit einem kleinen Gegengefälle (nach außen)

    LG
     

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  2. H.PF

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    Technisch kein Problem...
     
  3. #3 Skeptiker, 27.08.2014
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    Nö, technisch nicht, aber ich frage mich, wie man bei der Ausführung die Nichtbrennbarkeit nach LBO über der Brandwand herstellt, an den Attiken ist ja alles fein, wenn auch etwas gewöhungsbedürftig.
     
  4. #4 Reitmeier, 27.08.2014
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    indem, dass unter der PVC Abdichtung mind. 120g Rohglasvlies eingebaut wurde....
     
  5. H.PF

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    Scheißzeug, das JUCKT und PIEKST!!! Ich hasse es...
     
  6. #6 stockstadt, 27.08.2014
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    Hallo,

    ja, ich glaube ja auch, dass das alles gut und dicht ist.
    Aber warum führt man "ohne Not" sowas ohne Gefälle aus ... stehendes Wasser auf dem Dach kann auf Dauer nicht gut sein.
    Schlamm, Verkrustung, Frost, etc soll doch gerade verhindert werden.

    Ist das eine DIN- bzw flachdachrichtliniengerechte Ausführung??

    LG
     
  7. #7 Reitmeier, 27.08.2014
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    entspricht den a.a.R.d.T oder ist was anders vereinbart?
     
  8. #8 Reitmeier, 27.08.2014
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    brennt aber nicht:e_smiley_brille02:
     
  9. #9 stockstadt, 27.08.2014
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    Ich werde mich wohl damit abfinden

    Aber es ist DIN vereinbart .. und darin steht, dass ein Dachrandabschluss ein Gefälle nach innen haben muss

    LG
     
  10. #10 Reitmeier, 27.08.2014
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    DachrandABDECKUNGEN sollen ein Gefälle zur Dachseite aufweisen. 4.4.6 (3) a.R.d.T (Punkt)
     
  11. #11 Skeptiker, 27.08.2014
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    A nach DIN 4102-1? Das siehst Du so? :respekt
     
  12. #12 Reitmeier, 27.08.2014
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    Brandwand, Brandabschnitt 40 m? oder reicht harte Bedachung?
     
  13. #13 Skeptiker, 27.08.2014
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    Offensichtlich Realteilung mit Brandwänden!
     
  14. #14 Reitmeier, 27.08.2014
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    Flachdach über 2.500 m2?
     
  15. #15 Skeptiker, 27.08.2014
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    Wieso 2.500 m2? Brandwand, unabhängig von der Dachflächengröße!
     
  16. #16 Reitmeier, 27.08.2014
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    OK, na dann 30 hochmauern und ne`Abdeckung drauf, mit 2-sweitigen Gefälle :-)
     
  17. #17 Skeptiker, 27.08.2014
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    Sach ich doch! Danke für das Gespräch! :bierchen:
     
  18. #18 Skeptiker, 27.08.2014
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    Für's Archiv: Korrekt heißt dieser Anwendungsfall für die Brandwand "Gebäudeabschlusswand", jedenfalls nach LBO Berlin.
     
  19. #19 Reitmeier, 27.08.2014
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    :bierchen: Bin i dabei
     
  20. #20 stockstadt, 27.08.2014
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    Hallo,

    redet ihr dabei auch vom "normalen Reihenhausbau"?
    Wie muss man sich das vorstellen ... die attika 30 cm Höhe und darauf eine Metallabdeckung???

    Gäbe es bitte ein Beispiel?


    LG
     
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