Definition Spitz- und Dachboden

Diskutiere Definition Spitz- und Dachboden im Dach Forum im Bereich Neubau; Guten Morgen, laut verschiedenen Quellen im Internet handel es sich bis 1,80m lichte Höhe um einen Spitzboden und alles was höher ist, wird als...

  1. #1 DutchOnE, 01.06.2024
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    Guten Morgen,
    laut verschiedenen Quellen im Internet handel es sich bis 1,80m lichte Höhe um einen Spitzboden und alles was höher ist, wird als Dachboden bezeichnet.
    Mal unabhängig von weiteren Voraussetzungen, darf man einen Spitzboden nicht dauerhaft als Wohnraum nutzen, sondern nur den Dachboden mit 2,20 - 2,40m. Meine Höhe im Dachraum ist maximal 2m.

    Vermutlich gilt dann dasselbe, wie im Spitzboden? Oder gibt es Unterschiede in der Nutzung eines Spitzbodes mit einem Dachboden der die lichte Höhe nicht erreicht, aber höher als der Spitzboden ist?

    Gruß DO
     
  2. Dimeto

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    Die Begriffe "Spitzboden" und "Dachboden" sind baurechtlich unbedeutend. Bedeutend für die Nutzung als Wohnraum ist der "Aufenthaltsraum", der in den Landesbauordnungen der Bundesländer unterschiedlich definiert ist. Eine lichte Höhe von 2m dürfte aber in keinem Bundesland ausreichend sein.
     
  3. #3 DutchOnE, 01.06.2024
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    Tatsächlich sind es sogar nur 1,9m in der Spitze. Meine Erstidee, war ein privates Büro, ein Fernsehraum oder ein trockener Lagerraum für Kleidung und Co. Also nichts mit dauerhaften Aufenthalt. Spricht da was gegen? Braucht man dann eine Baugenehmigung? Bundesland ist NS.
    Änderungen an der Grundfläche oder am Dachstuhl sind nicht geplant.
     
  4. #4 Viethps, 01.06.2024
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    Techniker kriegen das hin....wie auch immer
    Baugenehmigung braucht man nur dann, wenn man Wohnraum im Gebäude erweitern will.
    Dazu auch, wenn man die Flächen an externe vermieten will. Bei reiner Eigennutzung fällt das in die Kategorie: Sonstige Flächen. So hat z. B. die Landesregierung NRW vor Jahrzehnten es formuliert, da plötzlich Blockwarte die Erweiterungen von Eigentümerwohnungen in DG meinten anzeigen zu müssen.
    ( Sogar ganze Wohntrakte fielen darunter. Bedingung: Keine Spüle in der `Küche ´)
    Die Gebäudeversicherung sollte davon in Kenntnis gesetzt werden. Könnte auch bei Hausratversicherung relevant sein.
     
  5. #5 DutchOnE, 01.06.2024
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    Alles klar und vielen Dank. Die nächsten Fragen wären dann die Dämmung, aber das gehört woanders hin.
     
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