DIN 18534 bei Sanierung Abdichtung

Diskutiere DIN 18534 bei Sanierung Abdichtung im Sanitär Forum im Bereich Haustechnik; Hallo zusammen, ich habe von einem Fliesenleger im Bad die Wandfliesen austauschen lassen. Die Wanne ist die alte geblieben, nur Fliesen...

  1. #1 bweyand, 12.09.2019
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    Hallo zusammen,

    ich habe von einem Fliesenleger im Bad die Wandfliesen austauschen lassen. Die Wanne ist die alte geblieben, nur Fliesen erneuert. Mein Klempner wies mich jetzt darauf hin dass unter den Fliesen gar kein Elastogum o.ä. eingesetzt wurde (Wanne kann auch zum Duschen verwendet werden). Mein Fliesenleger meinte bei Fliesentausch wo die Wanne erhalten bleibt (Bestandsschutz) muss das nicht gemacht werden - und wenn wäre das Aufgabe des Klempners.

    Daher meine Frage: gilt die DIN 18534 in diesem Fall nicht ? Ich möchte mich da rechtlich gegenüber dem Eigentümer absichern.
    Bei Badsanierung wo z.B. eine ebenerdige Dusche verbaut wird muss auf jeden Fall abgedichtet werden. Für meinen speziellen Fall finde ich da nichts rechtlich Bindendes. Natürlich wäre auch hier eine Abdichtung technisch sinvoll, aber es geht mir hier nur darum ob es gemacht werden MUSS.

    Danke schonmal für hilfreiche Antworten
     
  2. #2 Fabian Weber, 12.09.2019
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    Die DIN ist kein Gesetz, Du musst Dich nicht daran halten.

    Bist Du Mieter?
     
  3. SIL

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    Doch Fibi die ist verpflichtend, zumal Bäder im 'häuslichen Gebrauch' 20- 30 Jahre als Nutzungsdauer zu sehen sind, gilt auch bei Sanierung.
     
  4. #4 bweyand, 13.09.2019
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    dass die DIN eine Vorschrift ist sehe ich auch so - nur in meinem speziellen Fall dass die Wanne stehen bleibt und somit unter der Wanne nicht abgedichtet wird finde ich nichts. bzw. dass trotzdem oberhalb der Wanne abgedichtet werden muss - da will ich mich absichern. Und ja ich bin Mieter der per Renovierungsvertrag selber renoviert
     
  5. #5 Fabian Weber, 13.09.2019
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    Die DIN ist im privaten nicht verpflichtend. Ich kann mein Haus auch ohne DIN bauen. Anders sieht es aus, wenn ich z.B. Nachbarn in der unterliegenden Wohnung haben.

    Auch da kann ich auf die DIN verzichten, nur zahlt dann im Schadensfall keine Versicherung.
     
  6. #6 Fabian Weber, 13.09.2019
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    Als Mieter musst Du nach DIN bauen oder vorher mit dem Eigentümer die Abweichung vereinbaren.
     
  7. #7 bweyand, 13.09.2019
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    genau da wären wir ja bei der rechtlichen Absicherung. Wenn ich in 10 Jahren nicht mehr hier wohne und dann ein Schaden eintritt dessen Ursache ich durch Beauftragung nicht normgerechter Arbeiten verursacht habe hätte ich ein Problem
     
  8. #8 Fabian Weber, 13.09.2019
    Fabian Weber

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    Yo...
     
  9. #9 19sven78, 05.11.2019
    19sven78

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    Hallo,
    also zunächst einmal ist eine DIN Norm nicht bindend. Sie besitzt eher den Charakter einer privaten Empfehlung. Ausnahme sind behördlich auferlegte DIN Normen wie z.B. Brandschutz, Wärmeschutz, ...,
    Allerdings zählen DIN Normen zu den aaRdT. Wenn du also davon abweichen möchtest, musst du das in deiner Leistungsbeschreibung anführen. Bei einer Teilsanierung oder Reparatur im Bestand, wenn du z.B. Nur die Badewanne tauschen möchtest oder in der Dusche ein paar defekte Fliesen tauschen musst, wird diese Norm sicher nicht Anwendung finden.
     
  10. BaUT

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    Wer will denn hier die DIN-Normen wegdiskutieren?! Die Regeln der Technik stellen mindeststandards dar, welche einzuhalten sind, andernfalls wirkt sich das auf die Immobilie wertmindernd aus. Wer kauft schon eine pinselsanierte Bude, bei der er gleich die Bäder und manch anderes erneuern muss?

    Wer einen Werkvertrag über Bauleistungen schließt (Handwerker und Auftraggeber), der muss sich bei der Erbringung dieser Werkleistungen an die zur Ausführungszeit geltenden Regeln der Technik halten (das sind i.d.R. DIN-Normen, Fachregeln des Handwerks sowie Richtlinien von Fachverbänden usw.) Dies gilt auch für Sanierungsarbeiten. Aiuch diese müssen sofern möglich den Regeln der Technik folgen.
    Gemäß ZDB-Merkblatt "Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen mit Bekleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich"

    Schauen Sie sich ein paar Ausführungsdetails auf folgender Seite an. Die Abdichtung muss nicht unter der Wanne durchgeführt werden, sondern kann auch an den Wannenrand angedichtet werden.
    Abdichtung Badewannenrand

    Natürlich gehört hinter die Fliesen eine Streichdichtung auch bei Sanierungen. Wenn die Wanne als Duschwanne benutzt wird, weil keine separate Dusche vorhanden ist, muss die Wandabdichtung oberhalb der Wanne mind. 2 m über Wannenboden hochgeführt werden.
     
Thema: DIN 18534 bei Sanierung Abdichtung
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