Doppelhaushälfte - Wasserschaden (Abflussrohr/Kanalisation)

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  1. Lexon

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    Hallo!

    Ich hoffe, hab das wichtigste im Thread-Namen erwähnt. Wir haben eine Doppelhaushälfte seit ca. 5 Jahren (17 Jahre alt) mit Einliegerwohnung, wo meine Schwiegermutter lebt. Seit Jahren schon ist die Wohnung feucht. Wir haben keinen Keller. Im Erdgeschoss ist die ca. 50qm Wohnung + Heizungsraum. Rest ist im 1+2 OG.

    Seit Jahren haben wir mit der Feuchtigkeit in der Einliegerwohnung zu kämpfen. Und haben vor ca. 5 Monaten Versicherung eingeschaltet. Die ganzen Leitungen wurden geprüft (Heizung, Kalt-/Heisswasser, Abfluss im Haus), dabei wurde ein Leck in der Dusche entdeckt und Druckverlust in der Heisswasserleitung. Dies wurde beseitigt, das Problem haben wir aber trotzdem noch. Vor allem mit dem Tauen des Schnees in diesem Jahr haben wir viel Wasser in der Wohnung stehen und mussten es abpumpen.

    Da das Wasser nun offiziell von Aussen kommt, hat sich die Versicherung zurückgezogen. Wir haben aber festgestellt, dass

    das ganze Wasser von aussen (Regenrohr, Drainage im Garten) in eine Zisterne bei den Nachbarn geht. Die benutzen das Wasser für die Toilettenspülung. Der Überlauf läuft dann unter der Bodenplatte in unsere Doppelhaushälfte und von dort aus in den Kanal. D. h. nur ein Kanalanschluss für alle.

    Meine Frage nun. War es erlaubt vor 17 Jahren? Ich meine gehört zu haben, dass jede Doppelhaushälfte / Reihenhaus einen eigenen Abfluss/Kanalanschluss haben sollte.

    Problem ist, dass man in das Überlaufrohr mit der Kamera nicht reinkommt. Deshalb schlug uns der Leckorter vor, das Rohr am Hausheingang draussen freizulegen (dort wo das Rohr in die Kanalisation geht). Meiner Meinung nach bringt es nichts, ausser zusätzliche Kosten für uns.

    Der zweite Teil, ich bin mir auch nicht sicher, dass es nur den Überlauf betrifft. Denn das ganze Abflusssystem sammelt sich bei uns komplett. Kann auch sein, dass auch andere Rohre beschädigt sind. Wir haben aber den ganzen Salat mit den nassen Wänden, Bodenplatte usw.

    Kann mir jemand einen Rat geben!!
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 28.12.2010
    Ralf Dühlmeyer

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    Zulässig sollte es (ausser in der kommunalen Abwassersatzung stünde etwas anderes) gewesen sein.
    Allerdings müsste es ein gegenseitiges Leitungsrecht und eine Regelung zur Kostenteilung geben.

    Wie ist denn Drainage an die Zisterne angeschlossen???
     
  3. Lexon

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    Also egal ob zulässig oder nicht, wir wussten nichts davon und beim Kauf stand nichts über dieses im Kaufvertrag. Auch wurde vom Verkäufer diesbezüglich nichts erwähnt. Wir haben durch zufälle und gute Kontakte zu den Nachbaren (nicht von der anderen Doppelhaushälfte) erfahren, dass die Mieter der Einliegerwohnung immer mit der Feuchtikeit gekämpft hatten.

    Und wie gesagt, einfach nur durch Nachfragen erfahren, dass es so gebaut worden ist. Ich meine, dieser Schaden betrifft nicht nur uns, sondern beide. Weil ja 50% + noch das ganze Regenwasser vom Dach usw. (ja gut, nur Überlauf halt) zu uns läuft!! Und vor allem, es ist genau die Stelle stark betroffen, wo sich die Rohre treffen.

    Drainage habe ich vielleicht falsch erklärt. Also wir haben vor 2 Jahren Terasse neu verlegt mit neuen 35x35 Platten. Und dann noch eine zusätzliche Drainage nur für die Terasse verlegt und diese in das Regenwasserrohr geleitet. Zusätzlich gibt es natürlich (so sagt es der Bauherr) eine Drainage die um das Haus geht!!
     
Thema: Doppelhaushälfte - Wasserschaden (Abflussrohr/Kanalisation)
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