Einfamilienwohnhaus aus Zwangsvollstreckung

Diskutiere Einfamilienwohnhaus aus Zwangsvollstreckung im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Seid gegrüßt, Bauexperten! Ich bin neu hier. Grund meiner Anmeldung in diesem Forum ist mein Interesse an einem Einfamilienwohnhaus aus einer...

  1. DiMo

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    Seid gegrüßt, Bauexperten!

    Ich bin neu hier. Grund meiner Anmeldung in diesem Forum ist mein Interesse an einem Einfamilienwohnhaus aus einer Zwangsversteigerung.

    Kurz zum Objekt und zur Sachlage:

    Es handelt sich dabei um ein unterkellertes Walmdachbungalow aus dem Jahr 1968 im Rhein-Main-Gebiet. Eine Innenbesichtigung konnte/kann nicht durchgeführt werden. Von außen Instandhaltungsrückstau feststellbar. Haus steht seit 2 Jahren leer und wurde auch nicht beheizt!!!

    Da ich absolut nicht abschätzen kann, in welchem Zustand das Haus innen ist, muss ich vom Worst-Case ausgehen.

    Zu meinen eigentlichen Fragen:
    - Wie kann in diesem Fall ein mögliches Worst-Case aussehen?
    - Ist es möglich, das sich die Substanz innerhalb von zwei Jahren so verschlechtert, das Estrich und Putz neu gemacht werden muss? Oder wonach richtet sich das generell?
    - Bekommt man Schimmel raus ohne das Haus zu sanieren?
    - Kann man nach einer erfolgreichen Druckprüfung der Heizung sicher sein das alles gut ist? Oder bleibt ein Restrisiko für die Zukunft?

    Wäre schön, hier einige Hinweise und Ratschläge zu bekommen, ob sich sowas lohnen kann oder das Risiko einfach zu hoch ist. Es wäre auch super zu wissen, welche Punkte UNBEDINGT vor dem Kauf einer solchen Immobilie überprüft werden sollten um das Restrisiko drastisch zu verringern.

    Grüße
    DiMo
     
  2. #2 Gast85808, 29.05.2021
    Gast85808

    Gast85808 Gast

    Ist immer ein Lotteriespiel. Wenn man nicht reinkommt, kann man auch nix feststellen. Das kann dann reine Unterhaltung sein, oder grundsätzliches. Angefangen vom abgesoffenen Keller über defekte Heizung, Wasserleitungen usw. usw. Kann also von 5stellig bis 6stellig werden. Schnäppchen Glücksritter, die Entscheidung kann Dir keiner abnehmen. Frage ist, wo liegt der Zuschlag? 5/10? 7/10? Viele Bieter, wenige Bieter. Oft sind im Bieterrausch schon falsche Entscheidungen getroffen worden. Frage auch, wie realistisch der Verkehrswert angesetzt ist
     
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  3. SvenvH

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    Ich hab mal ein Haus angeschaut das 3Jahre leer stand, die Heizung lief ebenfalls nicht und das ganze Haus war verschimmelt. Hab dann Abstand davon genommen. Hinterher hab ich dann vom Örtlichen Klempner erfahren dass die das Haus mittels Hitze vom Schimmel befreit hat. Das ganze Haus wurde dann über mehrere Tage auf über 55°C aufgeheizt. Die sind sehr erfolgreich mit dieser Methode. Vorher wurden aber alle Tapeten entfernt und die Wände anschließend noch gereinigt. Alles was mit Holz zu tun hatte war aber nicht mehr zu gebrauchen.
     
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  4. #4 simon84, 29.05.2021
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    Abriss und Neubau (z.B. nicht wirtschaftlich behebbare Schäden an Fundament/Mauerwerk, Dachstuhl etc)
    du hast ja nach WORST case gefragt

    Bodenbeläge, Wandbekleidungen (Tapeten/Holz), Putz usw. definitiv möglich, wenn auch eher unwarscheinlich.
    Estrich eher nicht.

    Generell eher ja ! Dachstuhl, Dämmung usw. ist wieder ein anderes Thema.
    Du schreibst ja Walmdachbungalow, gibt es einen Dach"spitz" hat dieser eine Holzbalkendecke oder Betondecke?

    Heizung kann man zu einem bestimmten Zeitpunkt prüfen, dann ist sie zu diesem Zeitpunkt dicht.
    Bei jedem Haus egal ob Alt- oder Neubau kann da mal was auftreten.

    Sanierungskosten in so einem Fall mind 1000 EUR / qm ansetzen, damit man Puffer hat.

    Ich kenne auch einen Bekannten, die waren in einer ähnlichen Situation, die sind einfach in das Haus eingestiegen um es von innen zu besichtigen..... Soll jetzt aber bitte kein Tip sein :) Nur vielleicht mal bei Versteigerer nachfragen warum bei einem leerstehenden Haus keine Innenbesichtigung möglich ist ?!? Vielleicht gehts ja nur um die Kosten für den Schlüsseldienst.
     
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  5. #5 JohnBirlo, 30.05.2021
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    Während die Zwangsversteigerung betrieben wird, gehört das Haus weiterhin dem Schuldner. Wenn der nicht will, dass das besichtigt wird, ist das sein gutes Recht.
    Was dein Bekannter gemacht hat ist schlichtweg illegal. Da steht als Strafe jetzt zwar nicht 20 Jahre Zuchthaus drauf, aber ich wollts mal erwähnt haben.

    "Wo kein Kläger da kein Richter"
     
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  6. #6 ScottyToronto, 31.05.2021
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    schon das KO-Kriterium für n Haus für mch. Würde ich die Finer von lassen.

    Du kaufst im Endefekt ne Wundertüte. Kann alles drinne sein von Farbe neu und einziehen bis hin zum Abriss, da verschimmelt und nicht mehr reparabel.
    so n Haus ohne vorherige Besichtungung und ggf. Sachverständiger zu kaufen ist einfach nur leichtsinnig und dumm!

    Sollte der Preis jedoch sehr günstig sein, kann sich hier der Kauf alleine wegen dem Grundstück lohnen ( kann ich so nicht beurteilen). Dann die Hütte abreißen und was neuen hinstellen
     
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  7. SvenvH

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    Naja zwei Jahre sind nun nicht so viel, dass die Grundsubstanz schwer geschädigt ist. Demnach dürfte man auch keine Garagen bauen.
     
  8. #8 ScottyToronto, 31.05.2021
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    weisst ja nicht, wie es schon vorher aussah. Neben unserem Haus steht ein nun seit anderhalb Jahren leerstehendes Haus. Dieses hatte zwar vorher schon einige schäden, aber nach nun anderhalb Jahren ( uns einem mutwilligen Wasserschaden der neuen Besitzer) kann man die Hütte nun abreißen.

    Kann doch sein, das im Keller n Rohr undicht ist und seit 2 Jahren das Wasser munter in Keller läuft. Wie gesagt kauft man hier ne Wundertüte. Würde ich bei so einer großen Anschaffung niemals machen...
     
  9. #9 petra345, 31.05.2021
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    Ich kenne ein Objekt im Rhein-Main-Gebiet, das schon 30 Jahre nicht bewohnt ist.

    Trotzdem war ein Makler bereit auf den normal ermittelten Preis noch 25 % aufzuschlagen und war sicher , daß es in 2 Monaten verkauft ist.
    Also dort ein Schnäppchen zu machen ist möglich aber unwahrscheinlich.
    Egal in welchem Zustand das Objekt ist. Es wird gekauft!

    Wenn es aus Stein gemauert ist, spielt Schimmel keine Rolle.
    Den Putz wird man nur dort erneuern müssen, wo die neue Installation verlegt wird.

    Wenn das Dach an wenigen Stellen undicht sein sollte, kann man die wenigen Balken leicht austauschen.
    Sanitäranlagen und ähnliches setzt man zum Wert Null an. Die wird man sowieso erneuern,

    Aber ob man es in diesem Gebiet zu diesen Vorstellungen bekommt, ist mehr als fraglich.
     
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  10. DiMo

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    Hallo Zusammen,

    erst einmal vielen Dank für die rege Beteiligung.

    @Skogen Lotteriespiel trifft es aktuell ganz gut. Ein Grund mehr für mich, so viele Informationen wie möglich über dieses Haus zu sammeln. Wie realistisch der Marktwert angesetzt ist kann ich leider nicht sagen. Ich weiß nur soviel das der Bodenrichtwert des Grundstücks über dem Verkehrswert liegt. Ich gehe davon aus, dass der Verkehrswert aufgrund der nur äußerlichen Begutachtung niedriger als gewöhnlich angesetzt wurde. Im Exposee ist die Rede vom deutlichem Risiko.

    @SvenvH Gut zu wissen, werde ich mir merken!

    @simon84 Ok, Worst-Case wäre wirklich Abriss und Neubau. Aber welche Schäden müssten am Haus entstehen um es abzureißen? Genügt da ein voll gelaufener Keller über zwei Jahre? Und würde man diese Schäden nicht auch in etwa von außen beurteilen können?
    Ob Holzbalkendecke oder Betondecke kann ich leider auch nicht sagen. Aber ja, daran habe ich noch nicht gedacht. Du willst darauf hinaus, dass der Dachstuhl evtl. auch vom Schimmel befallen ist und ersetzt werden muss?

    @JohnBirlo Danke für den Hinweis, du hast natürlich vollkommen Recht. Auch wenn es das letzte wäre, was ich tun würde, ausschließen kann ich es nicht wenn es darum geht eine Entscheidung zu treffen.

    @ScottyToronto Wie gesagt, Lotterspiel aktuell. Aber mit der Absicht vorab soviel wie möglich über das Haus zu erfahren und einschätzen zu können.

    @petra345 Ja, ich befürchte auch, dass hier nichts unter Verkehrswert möglich sein wird, allein schon aufgrund des Bodenrichtwertes. Aber wenn ich nicht hingehe, werde ich es nie erfahren. :-)
     
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  11. #11 petra345, 01.06.2021
    Zuletzt bearbeitet: 01.06.2021
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    Man sollte schon vorher eine solche Versteigerung besucht haben. Es genügt z. B. nicht, die Sicherheit zum Angebotspreis auf der Gerichtskasse einzuzahlen und einen Einzahlungsbeleg darüber zu haben. Man muß die Bestätigung des Gerichtes vorzeigen können!

    Antwort des Rechtspflegers: Das hätte Ihnen Ihr Anwalt sagen sollen!

    Daß Eigentümer und Schuldner niemand ins Objekt lassen ist üblich aber völlig falsch. Den geringeren Mehrwert schuldet er nach der Versteigerung immer noch der Bank wenn der Erlös geringer ist als die Schulden. Aber so sind die Schuldner eben.

    Hätte der Schuldner freihändig, mit Besichtigung verkauft, wäre der Betrag höher gewesen.

    Besuchen Sie den oder einen anderen Rechtspfleger oder den Richter auf dem Amtsgericht und löchern Sie ihn, zu möglichen Fehlern als Bieter.

    Meine Faustformel ist: Je 100.000 sind monatlich 500 bis 550 für die folgenden 25 Jahre zu zahlen. Früher waren es 30 bis 33 Jahre.
    Wenn Sie das nicht jeden Monat in diesem Zeitraum zahlen können, werden Sie eines Tages der Verkäufer bei der Versteigerung sein.

    Bei einer gescheiterten Ehe werden Sie es sowieso sein.
    .
    .
     
  12. #12 petra345, 01.06.2021
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    Meine Faustformel ist: Je 100.000 sind monatlich 500 bis 550 für die folgenden 25 Jahre zu zahlen. Früher waren es 30 bis 33 Jahre.

    Die Bank wird das viel günstiger vorrechnen. Die mit der "Roten Karte" sowieso. Bei denen zahlen noch Ihre Erben. Egal wie alt Sie heute sind. Das ist deren Geschäftsmodell.

    Wenn Sie das nicht jeden Monat in diesem Zeitraum zahlen können, werden Sie eines Tages der Verkäufer bei der Versteigerung sein.

    Bei einer gescheiterten Ehe werden Sie es sowieso sein.
    .
     
  13. SvenvH

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    @DiMo welche genauen Daten hast du denn aktuell zur Verfügung?
     
  14. DiMo

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    Sorry, aber das ist völlig aus dem Zusammenhang gerissen und verfehlt das Thema...
     
    K a t j a gefällt das.
  15. #15 petra345, 01.06.2021
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    Wenn Du am Versteigerungstermin die richtigen Papiere nicht hast, wirst Du merken, ob das zum Thema gehört.

    Was die spätere Finazierung betrifft, meinte ein Mitarbeiter einer Bank: Das machen doch alle so.

    Angesprochen habe ich ihn auf eine Finanzierung, bei der der Bankkunde 2 bis 3 Jahre völlig sinnlos weiterhin
    an die Bank zahlt, obwohl er schon fertig sein könnte. Keiner merkt es, denn: Das machen doch alle so.

    Du wirst vermutlich noch viel lernen müssen, bis Du sagen kannst, was zum Thema gehört und was nicht.
     
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  16. DiMo

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    Schön und gut, dennoch geht es in diesem Thread ausschließlich um die Einschätzung und Bewertung möglicher Schäden des Hauses. Ich habe weder nach Rat zur Finanzierung, noch nach dem Ablauf bzw. Hilfestellung zur Versteigerung gefragt.
    Nicht falsch verstehen, aber durch dieses Abschweifen geht der Blick fürs Wesentliche verloren.
    Also back to topic.

    @SvenvH Viele Daten sind es nicht, aber ich komme langsam voran. Konnte mir ein eigenes Bild vom Haus machen. Durch einen Nachbarn habe ich erfahren das der ehemalige Eigentümer verstorben sei. Seitdem steht das Haus leer. Ein Blick durch die Fensterscheiben war aufgrund des Hochkellers noch nicht möglich. Unterlagen zum Haus wären gut, aber ich glaube kaum das bei der Bauaufsicht irgendetwas möglich ist ohne Eigentümernachweis oder Vollmacht. Ich bleibe dran.
     
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