Energieausweis und Wandaufbau passen nicht zueinander

Diskutiere Energieausweis und Wandaufbau passen nicht zueinander im Holzrahmenbau / Holztafelbau Forum im Bereich Neubau; Hallo Bauexperten, ich hoffe das ist das richtige Unterforum für meine Fragen, die Rubrik "Energieausweis" gibts jedoch nur im Altbau-Bereich...

  1. #1 makrospex, 24.03.2015
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    Hallo Bauexperten,

    ich hoffe das ist das richtige Unterforum für meine Fragen, die Rubrik "Energieausweis" gibts jedoch nur im Altbau-Bereich und da es sich um einen Neu-Holzrahmenbau handelt, poste ich hier mal ganz vorsichtig rein.

    Folgendes Problem in Österreich: Der GU erstellt einen Energieausweis, in dem der Wandaufbau mit allen Komponenten beschrieben wird. Nun ist es so, dass der Bauherr (ich) nachträglich darauf aufmerksam geworden ist, dass z.b. die Dampfsperre im Dachbereich und die Winddichtungsbahn/Fassadenbahn nicht wie angegeben ausgeführt wurde. Ich habe mir von den Herstellern Muster schicken lassen, tatsächlich sind aber andere Produkte (ohne Herstelleraufdruck) verbaut worden.

    Meine Anfängerfrage: Ist der GU dazu verpflichtet, die Materialien zu verbauen, die im Energieausweis (mit Baubook-Index) angegeben sind oder darf er ohne zumindest den Auftraggeber aufzuklären, "gleichwertige" Produkte verbauen?

    Z.b. im Dachbereich ist eine Dampfsperre mit SD=1500m angegeben, gestern erzählt uns der Bauphysiker, der zufälligerweise auch den Energieausweis erstellt hat, dass er die auf den Rohbaufotos verwendete (unbedruckte) Dampfsperre kennt und diese einen SD-Wert zwischen 10 und 20m aufweisen würde.

    Vielen Dank an alle, die mir das mal genauer erklären können.
     
  2. R.B.

    R.B.

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    Keine Ahnung wie das in Kärnten gehandhabt wird. Ich kenne es so, dass bei den Baumaterialien für den EnEV Nachweis deren Eigenschaften entscheidend sind. Ob vom Hersteller x oder Hersteller y, das spielt keine Rolle sofern beide Materialien als Bauprodukt zulässig sind und sie die gleichen wärmedämmenden Eigenschaften aufweisen.

    Ob Abweichungen bei den Materilien bei gleichen Eigenschaften möglich sind, sehe ich eher dann als problematisch, wenn es darum geht den Vertrag zwischen Kunde und BU zu erfüllen. Habe ich als Kunde die Wärmedämmung x vom Hersteller y bestellt, dann kann der Bu dies nicht einfach ändern, ohne vorher diese Vertragsänderung mit mir zu besprechen. Es könnte ja sein, dass ich auf Eigenschaften wert lege, die nichts mit der Wärmedämmung zu tun haben, und dass ich mich deswegen für einen bestimmten Hersteller entschieden habe. Deswegen findet man in solchen Verträgen gerne mal Formulierungen wie "oder gleichwertig".

    Bei Deinem Beispiel mit der Folie könnte hinzukommen, dass Material mit anderen Eigenschaften gewählt wurde, und durch diese (Material)Abweichung ein Schaden entstehen kann. Von gleichwertig oder ähnlich kann somit auch nicht die Rede sein.
     
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