Energieberechnung Holz --> Stein und Kfw

Diskutiere Energieberechnung Holz --> Stein und Kfw im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo zusammen, ich komme gerade nicht weiter. Wir haben eine Energieberatung mit bereits erfolgter Energieberechnung für eine Sanierung...

  1. #1 Semilia, 07.01.2021
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    Hallo zusammen,

    ich komme gerade nicht weiter.
    Wir haben eine Energieberatung mit bereits erfolgter Energieberechnung für eine Sanierung Steinhaus und Anbau in Holz bei einen GU Vertraglich unterschrieben. Dieser Vertrag enthält auch die Anträge für die KfW.

    Der GU hat einen Vertrag für Erstellung eines Angebots, Vertrag für Hausbau nicht unterschrieben.
    Der GU hat uns bei dem Angebot Preise gegeben, man merkt hier wirklich, dass er unseren Auftrag nicht nötig hat, mehrfach das doppelte als einzeln angefragte Angebote (Aufschläge sind natürlich okay, er würde ja koordinieren, aber doppelt ist schon frech)
    Wir wollen jetzt natürlich Vergleichsangebote einholen von anderen GU´s unter anderem auch von einer Alternative in Stein. Der Energieberater ist teilselbstständig und könnte uns auch weiter begleiten, ist aber aktuell ja noch der Holzhausfirma verpflichtet.

    Jetzt zur Frage: dass die Energieberechnung dann nochmal neu gemacht werden muss bei Steinhaus ist klar, sind ja andere Bauteile. Aber macht das einen Unterschied bei dem Antrag für die KFW?
    Und:
    Der GU vom Steinhaus ist uns fachlich um einiges sympatischer und fachlich kompetenter, und wurde uns auch mehrfach empfohlen (leider erst nachdem wir den Holzhausbauer mit dem Angebot beauftragt haben)
    Macht es noch sinn auf stein umzuswitchen, oder zuviel hick hack?
     
  2. #2 simon84, 07.01.2021
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    Wenn ihr mit jemandem anderen bauen wollt, dann natürlich jetzt wechseln bevor es zu spät ist ?

    Einen Auftrag für den Hausbau habt ihr noch nicht gegeben, also kommt ihr doch mit den Kosten für die erbrachten Planungs/Beratungsleistungen raus, oder habe ich das falsch verstanden?
     
  3. #3 Semilia, 08.01.2021
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    Hallo, danke für die Antwort.
    Mir geht es hier nicht um die Kosten. Sondern ob Holz oder Steinhaus einen Unterschied bei dem Antrag für die KFW macht?
    Und ob es sonstige Probleme im Stadium: Pläne eingereicht, und Erste Energieberatung erfolgt mit Holzbauteilen.. kommen könnten im weiteren Verlauf, die ich noch nicht absehen kann.

    Dass wir den GU wechseln werden ist sicher, nur ob es ein Stein oder holzhäusle bauer wird, ist noch offen.

    Dankeschön
     
  4. #4 petra345, 08.01.2021
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    Wer hat den Hausbauvertrag noch nicht unterschrieben?

    Für den Energieantrag sollte es überhaupt keinen Unterschied machen, aus welchem Material der Anbau ist. Wenn sich das Material ändert müssen eben andere Kennwerte herangezogen werden. Kennwerte und Dicke gemeinsam müssen sich entsprechen.

    Man kann natürlich darauf hinweisen, daß sein teurer Energieberater der Grund für einen anderen Hausbauer ist.
     
  5. #5 MJanssen, 08.01.2021
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    Soll das heißen, dass ihr den Hausbauvertrag unterschrieben habt, der GU aber nicht?

    Wenn das der Fall ist, könnt ihr nicht einfach switchen, weil durch eure Unterschrift der Vertrag zu Stande gekommen ist. Wenn ihr jetzt sagt, dass ihr den GU einfach wechselt, macht ihr euch Schadensersatzpflichtig...
     
  6. #6 Semilia, 08.01.2021
    Zuletzt bearbeitet: 08.01.2021
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    Hallo zusammen,

    es ist nett dass ihr euch um den Wechsel gedanken macht, dieser ist aber wirklich nicht das problem. Vertrag von keinem unterschrieben, wechsel problemlos möglich!
    Auch der Wechsel des energieberaters ist möglich.
    Die frage ist wirklich, da der aktuelle Energieberater die anträge bei der kfw stellen mag, ob es relevant ist ob Stein- oder Holz-Berechnung. Solange am ende dann Dämmwert 70 rauskommt, interessiert es die kfw aus was für einem Material?

    Dass der Energieberater später nochmal die Bauteile rechnen muss, ist klar, aber der aktuelle will ja jetzt die Anträge stellen
     
  7. #7 Feyerabend, 08.01.2021
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    Er stellt jetzt den Antrag mit KFW70, Materialunabhängig.
    Wenn alle KFW relevanten Maßnahmen durch sind, reicht er seine Unterlagen (Wand-,Decken,- FuBoaufbau etc.) als Nachweis ein und ihr bekommt den Zuschuss ausgezahlt.
    So lief das Ganze zumindest bei meiner Sanierung.
     
  8. #8 Semilia, 08.01.2021
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    Einwandfrei, danke... das wollte ich wissen!
    Dann ist noch keine Gefahr in Verzug und ich habe jetzt noch keinen Stress.
     
  9. BaUT

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    Wenn der aktuelle Energieberater mit dem alten GU verbandelt ist und jetzt den kfw-Antrag (BzA) stellt, dann solltet ihr euch die komplette Berechnung (EnEV-Nachweis komplett) von ihm ausdrucken lassen und am besten auch noch die Programmdatei auf CD oder USB geben lassen. Wenn dann der Bauvertrag mit dem alten GU nicht zustande kommt und ihr das Haus dann doch mit einem anderen GU baut, dann könnt ihr einem anderen Energieberater die Antragsunterlagen und die Datei: des Antragstellers geben und der kann diese Daten dann in seine Neuberechnung Massivhaus einarbeiten (und wenn er evtl. das gleiche ENEV-Programm benutzt, dann spart die Dateiübergabe einiges an Arbeit).
     
  10. #10 Feyerabend, 08.01.2021
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    Wichtig ist halt nur, dass die KFW den eingereichten Antrag vor Baubeginn akzeptiert hat.
     
  11. #11 simon84, 08.01.2021
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    Auf dem Antrag für 153 sind ganz viele Punkte zu vermerken, die sich bei einer anderen Planung ändern!

    Aus meiner Sicht kann man nicht einfach für Holz einreichen und dann mit Stein bauen....

    Am besten die KfW selber anrufen/emailen, die haben ganz gute Beratung !
     
  12. #12 Semilia, 11.01.2021
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    Danke euch allen, vor allem für die hilfreichen Tipps!

    Ich habe jetzt mit dem aktuellen Energieberater geredet, er wartet noch mit den Anträgen bis sicher ist welches Haus es wird. Dann hat alles seine Richtigkeit.
     
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  13. #13 JohnBirlo, 14.01.2021
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    KFW70 bei einem Neubau? Gibts das überhaupt noch?

    Der Wandaufbau ist doch ganz anders, das muss der Energieberater komplett neu rechnen
     
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