Enev / HBO - Fenstertausch

Diskutiere Enev / HBO - Fenstertausch im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo in die Gemeinde, ich habe eine Frage zur Dämmpflicht. Wir haben ein Haus in Frankfurt am Main gekauft und saniert und dabei die Fenster...

  1. #1 hsteinba, 27.04.2020
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    Hallo in die Gemeinde,

    ich habe eine Frage zur Dämmpflicht. Wir haben ein Haus in Frankfurt am Main gekauft und saniert und dabei die Fenster getauscht. Die Fassade wurde (bis auf eine geringfügige Vergrößerung eines Fensters bis zum Boden) nicht verändert. Die neuen Fenster entsprechen den Wärmeschutzvorschriften. Außerdem haben wir einen neuen Anbau, auch der erfüllt natürlich die Vorschriften.

    Ich habe die HBO rauf und runter, Seite über Seite gewälzt und mit drei Energieberatern gesprochen, die jeweils Unterschiede in den Aussagen hatten. Mein Architekt hatte eine Dämmung im Bauantrag angegeben, kann mir aber nicht begründen, warum. Ich bin leider auch kein Jurist und tue mich mit der HBO und Enev schwer.

    Daher meine Frage in die Runde:

    Muss ich mein Haus jetzt auch dämmen? Gemeint ist wirklich nur, ob ich MUSS, nicht ob ich sollte wg. Schimmelgefahr etc. Wenn ja, woraus genau ergibt sich das?

    Dämmung oberste Geschossdecke ist klar und wird noch gemacht.

    Wäre wirklich sehr dankbar für Hilfe. Das Bauamt fragt schon nach dem Wärmeschutznachweis und ich komme einfach nicht weiter.

    Allerbesten Dank im Vorraus!
     
  2. #2 Fabian Weber, 27.04.2020
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  3. #3 simon84, 27.04.2020
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    Und das gebaute muss dem Antrag entsprechen, sonst musst du einen neuen Antrag stellen.

    was auch sein kann dass du unter diese 1/3 Sanierungsmaßnahmen Aufwand fällst und somit das Bauamt den Energiebedarf eines Referenz Gebäudes einfordert
     
  4. #4 hsteinba, 27.04.2020
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    Also das hieße, weil der Architekt das so reingeschrieben hat, muss es auch erfüllt werden, weil es nur so auch genehmigt wurde?

    Was ist die 1/3 Sanierungsmaßnahme, davon habe ich noch nie gehört?

    Herzlichen Dank
     
  5. #5 hsteinba, 27.04.2020
    Zuletzt bearbeitet: 27.04.2020
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    Also wäre das nur die Dämmung der obersten Geschossdecke?
     
  6. #6 simon84, 27.04.2020
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    Warum war ein Bauantrag nötig ? Was genau wurde alles umgebaut und saniert.

    suche die Referenz zu der „kernsanierungs“ Regelung später raus
     
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  7. #7 hsteinba, 27.04.2020
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    wegen des Abrisses des alten Anbaus, Neubau des Anbaus (55qm) und der Änderung der Treppe (wurde verlegt, Statik).
    Ansonsten Fenster, Elektro, Wasser und Oberflächen.
     
  8. #8 simon84, 28.04.2020
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    Im Prinzip geht es um 556 BGB und die Begriffe "umfassende Modernisierung" bzw. "wesentlicher Bauaufwand".
    Dann musst du nach EnEV neu bilanzieren, hast zwar im Altbau mehr Spielraum ,aber die "Bestands" Werte zählen dann nicht mehr einfach so....


    Der Anbau muss ja dann sowieso WDVS (oder anderweitig) gedämmt sein um die aktuelle EnEV zu erfüllen etc, da macht es ja keinen Sinn nur den Anbau zu dämmen und den Rest nicht.

    Hab auf die schnelle nur ein Urteil in Bezug auf Miete gefunden ,das Thema ist aber das gleiche.

    Im Prinzip wird es ab 30% Sanierungssumme auf den Verkehrswert der Immobilie gefährlich.

    Ausnahme von der Mietpreisbremse: Wann liegt eine "umfassende Modernisierung" vor? - S3 Law - Schilli Schmidt Sozien Freiburg

    Im Zweifelsfall ist dein Architekt der erste Ansprechpartner.
     
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