Entwässerungsgutachten falsch? (-> Rigole)

Diskutiere Entwässerungsgutachten falsch? (-> Rigole) im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! :o) Wir bauen eine Doppelhaushälfte mit XXX und sind aktuell in der Planungsphase. Laut Bebauungsplan müssen wir eine Rigole mit...

  1. #1 AlexIris, 17.01.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17.01.2010
    AlexIris

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    Hallo zusammen! :o)

    Wir bauen eine Doppelhaushälfte mit XXX und sind aktuell in der Planungsphase. Laut Bebauungsplan müssen wir eine Rigole mit Schlammfang zur Entwässerung errichten. Der Entwässerungsantrag wird zusammen mit dem Bauantrag(bzw. -anzeige) gestellt. Lt. Bauamt kann dieser zwar bis zur Fertigstellung des Rohbaus noch gestellt werden, allerdings verlangt XXX dass der Entwässerungsantrag bei Baubeginn schon durch ist weil sonst keine Bauabname erfolgen kann. (?!?) Somit ist das Anliegen ziemlich eilig.

    Nun zu unserem Problem:

    Wir haben über XXX ein Boden- und ein Entwässerungsgutachten in Auftrag gegeben. Wir erhielten jeweils ein Gutachten zusammen mit unseren Doppelhausnachbarn. Wir wollen jedoch jeder eine eigene Rigole, damit die Grundstücke getrennt bleiben. Dies wurde beim Entwässerungsgutachten jedoch nicht beachtet (XXX hat das Gutachten falsch beauftragt), sondern der Versickerungsversuch wurde genau auf den Grundstücksgrenzen durchgeführt. Jetzt kommt der Fall der Fälle und das Gutachten ergibt, dass die Wasserdurchlässigkeitswerte extrem schlecht sind (6,8x10 hoch - 8 falls das jemandem etwas sagt). Wir müssen 105 m² Dach+Garagenflächen entwässern und lt. Gutachten ist eine Rigole von ca. 8,5 x 3,5 mtr. notwendig!!! Im Gutachten steht noch, dass Alternativen geprüft werden sollten, da diese Dimensionierung einen "erheblichen technischen und wirtschaftlichen Aufwand" darstellt. Das klingt gar nicht gut.

    Wenn ich mir nun das Bodengutachten genauer anschaue (es sind ja auch Bohrungen im Bereich der Bodenplatte gemacht worden), stelle ich fest, dass der Bodenaufbau sehr sehr unterschiedlich ist. Es spricht also einiges dafür dass der Bodenaufbau schwankt und der Versickerungsversuch wurde ja nun gar nicht an der richtigen Stelle durchgeführt.

    Wir haben nun unsere Architektin darauf angesprochen... richtig helfen konnte sie uns jedoch nicht. Ich hatte eher den Eindruck es ist ihr lästig (vor allem da der Bauantrag für unsere Nachbarn fast fertig ist und sich jetzt dadurch alles verzögert). Der Gutachter beharrt darauf dass das Gutachten richtig ist, wir jedoch einen weiteren Versickerungsversuch in Auftrag geben können. Das wären wieder mehrere hundert Euro zzgl. Anfahrt (die sitzen in Ludwigshafen... nicht gerade um die Ecke), andererseits auch wieder besser als viel zu viel in eine Rigole zu investieren.

    Wie würdet ihr jetzt vorgehen? Am liebsten würde ich nochmals ein Versickerungsgutachten vor Ort in Auftrag geben. Aber an welche Firmen kann man sich da wenden? Oder wendet man sich evtl. an eine Firma die die Rigole dann auch bauen würde? Unsere Architektin meinte das würden bevorzugt Tiefbauer machen!

    Wir haben übrigens bei einem zukünftigen Nachbarn im Baugebiet nachgefragt...dieser hat sein Grundstück ca. 100 mtr. Luftlinie von uns entfernt und braucht für 110 qm Entwässerungsfläche nur eine Rigole von 1x4,5 mtr!!! Das klingt doch schon ganz ganz anders! Nur zur Info...die Rigole mit den obigen Dimensionen würde nach Abzug der Abstandsfläche zu den Nachbargrundstücken und unserem Haus den ganzen übrigen Garten einnehmen! Also niemals ein Teich, ein Klettergerüst, ein im Boden eingelassener Sandkasten oder sonstwas... das kanns doch nicht sein!?

    Liebe Grüße
    Iris (&Alexander)
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    na ein all bekanntes Problem - so mit dem xxxBauträger und den xxGutachtern ..

    aber davon abgesehen bei dem Wasserdurchlässigkeitsbeiwert und der Dimensionierung - entschuldigung - das brauche ich nicht nachzurechnen, dass ist xxx

    ansonsten ist es mir jetzt zu spät (:winken)

    schicke mir das Gutachten, ich schaue da gerne mal drüber
     
  3. #3 garfield1, 18.01.2010
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    bei diesem Kf-Wert verstehe ich nicht, wie eine Rigolenversickerung überhaupt funktionieren soll.
    Wenn der Baugrund derart inhomogen ist, wird nichts anderes übrig bleiben, als eine Stelle auf dem Grundstück zu finden, wo eine Versickerung möglich ist. Das könnte man aus dem Baugrundgutachten möglicherweise erkennen, wenn man sich die Schichtenverläufe ansieht. Nur ins Blaue hinein Versickerungsversuche zu machen, bringt nichts. Die Versuche müßten übrigens in Höhe der Rigolensohle durchgeführt werden, also so 2..3 m tief, damit sie aussagekräftig sind.
     
  4. gast3

    gast3 Gast

    Nachtrag

    bist du mit dem 10-8 sicher, weil dann würde es mich wundern, wenn es dafür eine wasserrechtliche Genehmigung gibt - der Wert liegt doch mehr als deutlich unter normalerweise bzw. als gut und günstig anzusetzenden Werten

    wie gesagt, vielleicht kann man den Sinn oder Unsinn weiterer Untersuchungen aus dem Gutachten ableiten
     
  5. #5 AlexIris, 18.01.2010
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    Guten Morgen,

    lt. Versickerungsversuch soll dieser Wert so hoch sein. Aber wie gesagt ich kann es auch nicht glauben. Auch der nette her von der unteren Wasserbehörde konnte den Wert nicht glauben.

    Ich schicke dir nachher die Unterlagen rüber, ich muss diese einscannen. Brauchst du alles Helge - also Versickerungs- und Bodengutachten?

    Vielen liebe Dank für die Hilfe.

    Liebe Grüße
    Iris
     
  6. #6 gast3, 18.01.2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.01.2010
    gast3

    gast3 Gast

    immer alles - vor allem mit den Anlagen - ohne gehts nicht


    ach so - lass dir das vom Gutachter als pdf schicken - macht der bestimmt (mehr oder weniger) gerne
     
  7. #7 AlexIris, 18.01.2010
    AlexIris

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    Hallo Helge,

    gute Idee, da hätte ich auch selbst drauf kommen können. :mauer Ich habe es soeben angefordert, ich hoffe es geht schnell.

    Liebe Grüße
    Iris
     
  8. gast3

    gast3 Gast

    also ..

    AlexIris haben die Antwort etwas ausführlicher, aber für alle die sich für Rigolen bei Kf = 6,8 x 10-8 interessieren:

    es ist und bleibt bestenfalls grober Unfug ...

    das kommt davon, wenn man ohne nachzudenken Zahlen in Programme eintippt
     
  9. #9 AlexIris, 20.01.2010
    AlexIris

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    Danke für die ausführliche Antwort. Wir versuchen damit jetzt weiter zu kommen. Den Gutachter um ein korrigiertes Gutachten zu bitten wird kaum helfen, da der sicher nicht zugibt falsch zu arbeiten. :o(

    Also hilft wohl nur ein zweites unabhängiges Gutachten, oder?

    Falls wir noch Fragen haben melden wir uns, danke nochmal! :biggthumpup:

    LG
    Alex&Iris
     
  10. gast3

    gast3 Gast

    ihr kommt um eine neue Beurteilung (von wem auch immer) nicht herum (lasst die Tiefenlage der sandigen Schichten erkunden und dort die Wasserdurchlässigkeit bestimmen) und wenn ihr schon dabei seid, die Gründungsbeurteilung nicht vergessen, da gibt es noch Handlungsbedarf

    Viel Glück
     
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