Erdungsanker nachrüsten (in Kellerraum)

Diskutiere Erdungsanker nachrüsten (in Kellerraum) im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, in unserem Altbau (BJ1950) sind wir dabei gerade die Elektrik zu überarbeiten. EG schon ordentlich, jetzt ist der Keller dran. Im Keller...

  1. #1 HausRenovierung2023, 31.05.2024
    Zuletzt bearbeitet: 31.05.2024
    HausRenovierung2023

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    Hallo,
    in unserem Altbau (BJ1950) sind wir dabei gerade die Elektrik zu überarbeiten. EG schon ordentlich, jetzt ist der Keller dran. Im Keller erfolgt die Haupt-Erdung heute noch über die Wasserrohre, der Elektriker hat vorgeschlagen einen Erdungsanker nachträglich im Boden zu versenken (Soweit so gut).

    Der konkrete Vorschlag ist nun in einem Abfluss (Lücke im Estrich/Beton, mit einem Gitter drauf) in der ehemaligen Waschküche im Keller den Spieß zu setzen.
    Jetzt frage ich mich: Kann das irgendwelche Nachteile haben - Vor allem für das Haus an sich hinsichtlich Fundament (Frostschutz / Was auch immer)? Ich bin mir nicht sicher wie das Fundament des Hauses aufgebaut ist und ob es da überhaupt ein durchgehendes gibt, oder nur ein Streifenfundament (Wir haben im Keller überall Fließen) und eben z.B. in dem Außenraum (Beton/Estrich). Der Untergrund des Hauses ist wohl Sand. (Zumindest stellen wir das im Garten fest ;))

    Ergänzung: Wasser/Abwasserleitungen werden sich unmittelbar darunter nicht befinden. Der Abfluss geht direkt ins Erdreich.

    Fragen:
    A) Ist das eine valide Vorgehensweise 1 Anker innerhalb des Hauses zu versenken
    B) Hat das irgendwelche negativen Auswirkungen?

    Warum frag ich? Der Elektriker ist ein guter Macher, bin mir aber unsicher ob er langfristig die beste Lösung wählt..

    Besten Dank im Voraus.
     
  2. Dipol

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    Der durch Schutzpotentialausgleich abgelöste Begriff Hauptpotentaiausgleich ist mir geläufiger als Haupt-Erdung. ;)
    Anker kenne ich von Schiffen, hiermit ist offenkundig ein Tiefen-/Staberder gemeint.
    Elektriker die sich selbst als Praktiker einstufen, kaschieren damit gewöhnlich fehlenden Normenzugriff, zu dem sie sich beim Konzessionseintrag vertraglich verpflichtet haben. Die Begründung ist aber auch typisch für unzählige Vorwände von Eigenleistern, bei denen der Eli nur virtuell existiert. Daher rein prophylaktisch der Hinweis auf NAV § 13.

    1950 war noch keine Erdungsanlage für Gebäude gefordert und die Nutzung metallischer Hauswasserversorgungsleitungen als lokaler Gebäudeerder üblich. Die muss auch weiterhin in den Schutzpotentialausgleich einbezogen bleiben. Aber als alleiniger Erder für eine Antennenanlage oder den Telekom-Anschluss wurde die 20jährige Übergangsfrist der VDE 0190 etwas überdehnt, denn die war am 01.10,1990 abgelaufen.

    Wenn man einen Tiefenerder setzt, sollte der auch das voraussichtliche Gebäudeleben lang halten und primär nicht nur feuerverzinkt sondern dauerhaft korrosionsfest sein. So er auch für eine erdungspflichtige Antenne genutzt werden soll, muss die Ausführung nach IEC 60728-11 vom Antennenträger bis zum Tiefenerder nach Klasse H für 100 kA blitzstromtragfähig sein.

    Der neue Erder sollte möglichst nahe der neuen MET/Haupterdungsschiene und nicht "pragmatisch" abgesetzt an irgendwelchen Bodenabläufen eingetrieben werden. Wie lang und aus welchem Material ist der denn vorgesehen?
     
  3. #3 HausRenovierung2023, 01.06.2024
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    Hallo Dipol,

    danke für die ausführliche Antwort.

    Wir haben keine SAT-Antenne auf dem Dach sondern nutzen für Internet und Telefon den Kabelanschluss.

    Die Entfernung beträgt ca. 10 Meter von der Haupterdungsschiene. Die Entfernungen nach außen rund ums Haus wären nicht zwingend besser geeignet, von dem her aus meiner Sicht OK. Auf Anraten des Elektrikers habe ich schon mal ein 16mm² Erdungskabel verlegt bis zum geplanten Punkt.
    Deine Hinweise wie feuerverzinkt und korrosionsfest werde ich ihm entsprechend mitgeben (Darüber haben wir noch nicht gesprochen)

    Der Sachverhalt mit dem Elektriker ist, dass der schon ein Meisterbetrieb ist, aber einen weiteren Elektriker Sub-lizenziert, der dann dann eher seine stärken im praktischen Arbeiten hat :-). Beim Tausch des Hauptsicherungskastens von 1950 zu Neu, konnte er mir die Norm nicht nennen, die beschreibt, dass dann zwingend ein FI nachgerüstet werden muss. Weil ich das aber auch für sinnvoll halte, planen wir / sind gerade dabei alle alten Leitungen die noch von 1950 stammen im Keller und komplett zu erneuern.
    Vielleicht noch eine Frage dazu: In den meisten Räumen ist das überhaupt kein Problem als Aufputz Installation nachträglich auszuführen, aber es gibt eine Leitung die 1 von 2 Garagen versorgt aber nur als 2 Draht Leitung ausgefüht ist. Diese können wir nicht erneuern ohne extrem massive Betonplatten und die Wand aufzureisen (Wollen wir noch nicht machen). Jetzt wäre die Leitung nicht mit FI abgesichert. Ist das gesetzlich dann noch i.O.und gilt dann eine Art Bestandsschutz wenn der Aufwand überverhältnismäßig ist?
     
  4. Dipol

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    Auch für Kabelanschluss und früher Fernmeldeanlagen genannte Telefon-/Datennetze ist schon lange ein geerdeter Haupt- bzw. Schutzpotentialausgleich gefordert. Der ist in den DTAG-Netzen nur selten ausgeführt und in Partnerhandouts von Kabelnetzbetreibern wird auch behauptet, dass der PA bei Altbauten auch ohne lokalen Erder zulässig wäre.

    Wenn die Strom- und Kommunikationsversorgung ausschließlich über Erdkabel erfolgt, müsste die Erdungsanlage eigentlich nicht nach Klasse N oder H blitzstromtragfähig ausgelegt sein. Die neue DIN 18014:2023-06 beansprucht aber nicht mehr nur für Neubauten zuständig zu sein und wenn die relevant ist, müssten die Verbinder auch ohne Dachantenne oder Freileitungseinspeisung nach Prüfnorm zertifiziert sein. In dieser Norm hat man auch keinen Einzelerder aufgeführt.
    10 m Erdungsleiter zwischen der MET/HES und einem Tiefenerder ist unter EMV-Gesichtspunkten nachteilig. So weit abgesetzt würde ich an meinem Haus keinen Erder nachrüsten.
    Nach meinem beschränkten Normverständnis bewirkt jede wesentliche Änderung wie diese weitgehende Sanierung mit Schutz-PA und Erder, dass ein "Bestandsschutz" für Ausführung nach abgelöstem Altnormen entfällt und eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand auslöst.

    Wie normfit deine beiden Experten sind, kann ich nicht beurteilen und wenn die vor Ort meinen, dass diese Leitung ungefährlich ist, werden sie die vermutlich ohne RCD weiterverwenden .
     
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    Ja und tu nicht so als ob du es nicht genau weißt, Bestandsschutz ist immer ein gern benutzter Begriff , der augenscheinlich zumindest in Debatten schon de facto nicht vorhanden ist bei Erweiterung von Schaltern oder Dosen etc hier definitiv nicht mehr bei kompletter Umrüstung.
     
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  6. #6 Dipol, 02.06.2024
    Zuletzt bearbeitet: 02.06.2024
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    Wer nicht ab und an die eigene Überzeugung infrage stellt, wird schnell ein Opfer von Fakes. :bounce:
     
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