Ermittlung Baugrenzen

Diskutiere Ermittlung Baugrenzen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo wie ermittelt man die Abmessungen des Baufelds aus dem Bebauungsplan wenn keine Masse vorgegeben sind? Zum Beispiel GS 347+348. Blau sind...

  1. #1 hanghaus2000, 09.12.2024
    Zuletzt bearbeitet: 09.12.2024
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    Hallo

    wie ermittelt man die Abmessungen des Baufelds aus dem Bebauungsplan wenn keine Masse vorgegeben sind?

    Zum Beispiel GS 347+348. Blau sind die Baugrenzen.

    Was bedeuet GFW oder GF?

    upload_2024-12-9_13-18-14.png

    Wenn nun im Gestaltungsplan steht, dass traufseitig zur Strasse gebaut werden soll wie verhält sich das in dem Fall? gilt der Weg oder die Strasse? Haus #19 ist traufseitig zur Strasse 2 Vollgeschosse. Satteldach ca.45 Grad.

    Ich lade mal @Dimeto ein.
     
  2. #2 nordanney, 09.12.2024
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    GF = Gebäude- und Freifläche
    GFW = Gebäude und Freifläche Wohnen
    Gar nicht.
    Kannst entweder online - sofern vorhanden - grob die Maße abmessen (in NRW z.B. tim online) oder auf dem Plan gem. Maßstab
     
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  3. #3 hanghaus2000, 09.12.2024
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    Zur Veranschaulichung habe ich mal grob skizziert wie ich es mir vorstelle. Der Platzhalter im GS entspricht nicht der Gestaltungssatzung. Soll hier auch erstmal kein Thema sein.

    upload_2024-12-9_13-42-57.png

    Höhenlinien alle 50 cm.

    Abgrenzung Gruenflaeche im Norden und Osten (gruen) Im BBP die dicken Punkte.

    Baugrenzen blau.

    Traufe NWlich und SO.
     
  4. #4 hanghaus2000, 09.12.2024
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    Danke. 1/10 mm sind 10 cm wie ungenau ist das denn? Rausgemessen habe ich die Linie im Norden mit 10m?? Da ist ja auch eine Referenz im Plan mit 10m.
     
  5. 11ant

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    bringt Sie gut beraten ins Eigenheim
    Ich würde den Geist des Bebauungsplanes hier so interpretieren, daß der Weg die Straßenlinie fortsetzt. Das ist offenbar ein Bebauungsplan der quasi eine "Änderung" eines §34 Gebietes darstellt. Freue Dich, daß die Orientierung am Bestand hier die Baugrenze nicht als Baulinie fortschreibt, und Du vom Weg zurückweichen darfst. Ich vermute, daß 348 hier über 347 erschlossen werden soll, somit könntest Du hier auch die Wahl haben.
     
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  6. #6 hanghaus2000, 09.12.2024
    Zuletzt bearbeitet: 09.12.2024
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    @11ant da hast Du Alles richtig erkannt. Die beiden GS gehoeren zusammen und sollen auch ueber das GS347 angedient werden. Von unten geht nicht, da ist der Gruenbereich.

    Die Strasse geht allerdings nicht in den Weg ueber sondern geht weiter Richtung Sueden. Am Ende des Wegs gibt es die Hausnummer 21a. Also zaehlt der Weg vermutlich auch zur Strasse. Ob man so etwas mit dem Bauamt besprechen sollte?

    Die Problemstelle ist die Ecke NO da geht es sehr eng zu, selbst bei einem Haus mit 7,5 m breite. Ich wuerde halt gern etwas von der NW Grenze abruecken. Eine Ecke ist vermutlich kein hervortretendes Bauteil, denn das duerfte die Grenze verletzen. .

    Muss ich zur Strasse / Weg auch die 3 m einhalten? MMn nicht??? Es ist ja Strassennahe Bebauung neben an.
     
  7. #7 hanghaus2000, 09.12.2024
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    Es wuerde vermutlich schon mal 20 cm bringen, wenn man den Knick in der Baugrenze im Osten begradigt.

    Eventuell sieht man am Beispiel was ich meine.

    upload_2024-12-9_20-43-29.png


    rote Linie.
     
  8. Dimeto

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    Wenn nun in der Gestaltungssatzung steht, dass im Bereich 4 auch giebelständige Gebäude als Ausnahme zugelassen werden können, ist die Frage ohne Belang.
    So ungenau, wie es den Stadtplanerinnen reicht. Wenn keine Maße angegeben sind, kannst Du die grafischen Toleranzen in Deinem Sinne ausnutzen.
    Nein, vorausgesetzt die Straße ist öffentlich gewidmet.
    Ja, vorausgesetzt der Weg ist nicht öffentlich gewidmet.
    Du musst die Satzung schon so nehmen, wie sie beschlossen wurde. Du darfst nichts begradigen, aber so in Deinen Lageplan übertragen, dass die Geometrien mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes plausibel übereinstimmen.

    Wenn Du schon an einem zentimetergenauen Entwurf arbeitest, verwundert diese Aussage.

    Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) liefert für Deine Grenzpunkte leider keine Genauigkeitsstufe, d.h. aus den Koordinaten können keine zentimetergenauen Strecken abgeleitet werden. Die Überlagerung von FNP, BPlan und ALKIS bringt daher auch keine neuen Erkenntnisse.
    BPlan_FNP_ALKIS.png
     
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  9. #9 hanghaus2000, 03.01.2025
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    Notarvertrag ist unterschrieben. Nun habe ich noch eine Frage.

    An der Grundstuecksgrenze im NW ist eine Stuetzmauer, die von der Strasse mit +40 cm beginnt und dann auf -1,8m endet. Ende ist die Pergola des Nachbarn.

    Ich habe eigentlich vor den Bereich zwichen Haus und GS Grenze aufzufuellen. Ist so etwas zulaessig??
     
  10. #10 nordanney, 03.01.2025
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    Mit einer Baugenehmigung für die Geländemodellierung ja.
     
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  11. #11 hanghaus2000, 03.01.2025
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    Da werde ich mich nochmal einlesen muessen. Stuetzmauern bis 1,8m sind zumindest zulaessig. Dann sollten ja auch Auffuellungen zulaessig sein. Der Nachbar hat aber die Vorgabe des BBP fuer Stuetzmauern nicht eingehalten und mit Betonmauersteinen an Stelle Naturstein hergestellt. Generell ist in Frage zu stellen ob die Pergola an der Grenze zulaessig ist.
     
  12. #12 Kriminelle, 03.01.2025
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    Habe ich damals doch richtig gesehen, leider aber nicht auf die Beobachtungsliste gesetzt.
    Oha, dann hast Du Deinen Traum noch nicht aufgegeben ;)
    Was ist denn jetzt gekauft 348 und auch 347?

    Und erklärt sich das von selbst, dass der Hang bergauf geht oder geht er bergab? Iwie habe ich den Thread jetzt 3 mal quer gelesen...

    Vielleicht spendest Du uns noch ein paar schicke Fotos vom Grundstück, der Mauer und der Pergola des Nachbarn und den BPlan?! Danke schön

    Herzlichen Glückwunsch :bierchen:
     
  13. #13 nordanney, 03.01.2025
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    LBO Bayern Art. 57 ==> bei euch geht viel mehr als in NRW
     
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  14. #14 hanghaus2000, 03.01.2025
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    Ja, ich arbeite daran.

    Beide. sonst habe ich keine Zufahrt.
    Eventuell kommt das Haus auch an die Baugrenze im Osten, dann brauche ich aber eine Baulast. Der EIgentuemer scheint recht zugaenglich zu sein.

    Siehe Beitrag#3 die roten Hoehenlinien haben Meterangaben.

    upload_2025-1-3_15-22-25.png

    upload_2025-1-3_15-22-58.png

    upload_2025-1-3_15-23-33.png

    upload_2025-1-3_15-24-12.png

    upload_2025-1-3_15-25-43.png
    Erhaltungssatzung
    https://daten2.verwaltungsportal.de...30e74d170699/erhaltungssatzung-schneeberg.pdf
    Gestaltungssatzung
    https://daten2.verwaltungsportal.de...282ce7a3ff30e74d170699/gestaltungssatzung.pdf
    Bebauungsplan
    https://daten2.verwaltungsportal.de...2ce7a3ff30e74d170699/gehaeng_satzungsplan.pdf

    Die Gestaltungssatzung ist sehr einschraenkend.

    Danke und Bitteschoen.
     
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  15. #15 hanghaus2000, 03.01.2025
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    Die Aussicht entlang der Weggabelung. upload_2025-1-3_15-39-51.png



    Ist um Welten besser als ein ehemals bebautes Grundstueck welches ueber 30 Jahre nicht gepflegt wurde.
     
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  16. #16 hanghaus2000, 03.01.2025
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    Ja das ist so. Aber das Grundstueck ist in Sachsen. ;)
     
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  17. #17 nordanney, 03.01.2025
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    Mist, hatte in Deinem Profil nachgeschaut.

    Sachsen ist schon Mist. Nicht das Bundesland, sondern die LBO. Da brauchst Du wohl eine Baugenehmigung.
    upload_2025-1-3_16-26-46.png
     
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  18. #18 hanghaus2000, 03.01.2025
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    Vielen Dank. Kein Problem. mache ich ja auch so. ;)

    Ich haette nur Auffuellungen kleiner 2 m.
    Hier mal das Aufmass der SM. Orange das Urgelaende.
    upload_2025-1-3_16-42-25.png

    Baugenehmigung ist in Schneeberg Pflicht.

    Die wollen genau sehen ob die Gestaltungssatzung eingehalten wird.
     

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