Fachregelkonforme Befestigung von BauderPIR MDE bzw. LINITHERM PAL HW

Diskutiere Fachregelkonforme Befestigung von BauderPIR MDE bzw. LINITHERM PAL HW im Dach Forum im Bereich Neubau; Ich habe eine Frage zur Befestigung von OSB-Holzwerkstoffplatten, welche ab Werk als Kombinationsprodukt direkt auf eine PIR-Wärmedämmung...

  1. uw2300

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    Ich habe eine Frage zur Befestigung von OSB-Holzwerkstoffplatten, welche ab Werk als Kombinationsprodukt direkt auf eine PIR-Wärmedämmung aufgeklebt sind (z. Bsp. BauderPIR MDE von Bauder bzw. LINITHERM PAL HW von Linzmeier) und somit nicht "frei" verlegt werden können.
    Der Dachaufbau ist dabei wie folgt (Schichtenaufbau von oben nach unten, schematische Darstellung siehe Anhang):

    (PV-Anlage)
    Doppelstehfalz-Metalldach
    Metalldachtrennlage
    OSB-Holzwerkstoffplatten (2)
    PIR-Hartschaumdämmung
    Unterdeckbahn/Luftdichte Schicht
    OSB-Holzwerkstoffplatten (1)
    Dachsparren


    Auf welche Art und Weise sind die kurzen bzw. langen Plattenkanten der OSB-Holzwerkstoffplatten (1) bzw. (2) fachregel- bzw. herstellerkonform zu befestigen (bitte differenziert nach Fall A bzw. Fall B , siehe Anhang)?
     

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  2. Tilo

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    Hallo
    Ich empfehle dir über einen Fachberater des jeweiligen Herstellers zu gehen. Siehe Anlage ....
     

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  3. uw2300

    uw2300

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    Vielen Dank für den Hinweis - DAS habe ich natürlich schon längst getan, und wie zu erwarten war, "verteidigt" der Hersteller sein fachregelwidriges Produkt mit fadenscheinigen, obskuren Erklärungen:

    "Im Gegensatz zu lose auf den Sparren verlegten Holzwerkstoffplatten, deren Verlegung Sie entsprechend den Fachregeln beschrieben haben, wird die bei BauderPIR MDE verwendete Holzwerkstoffplatte (OSB III oder Grobspanplatte P7) werksseitig auf die druckfeste BauderPIR Dämmplatte aufgeklebt. Somit wird die Holzwerkstoffplatte von unten statisch durch die BauderPIR Dämmplatte „gestützt“, sodass eine Befestigung der einzelnen BauderPIR MDE Elemente mittels BauderPIR Systemschrauben unabhängig von den darunterliegenden Sparren möglich ist."

    In anderen Worten:
    Obwohl gemäß der einschlägigen Fachregeln & OSB-Herstellervorgaben z. Bsp. die kurzen Plattenkanten auf den darunter liegenden Sparren zu stoßen und zu befestigen sind, behauptet die Herstellerfirma (in diesem Fall die Fa. Bauder), dass es angeblich ausreichend sei, die OSB-Holzwerkstoffplatte mittels gerade mal 4 (!) Schrauben inmitten der Platte auf 2 Sparren zu befestigen - und dies, obwohl auf der OSB-Holzwerkstoffplatte ein Doppelstehfalz-Aluminiumblechdach und daran wiederum eine PV-Anlage befestigt wird.
     
  4. ToTi

    ToTi

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    Warum machst du es dir so kompliziert. Lass dir von der Firma Bauder für dein Projekt einen Befestigungsplan geben. Das ist der statische Nachweis, den du sowieso brauchst. Du musst aber angeben, dass eine PV-Anlage montiert werden soll. Das hat dann schon erhebliche Auswirkung auf die Befestiger. Ich sehe aber bei dem Produkt kein Problem, das die Holzwerkstoffplatte keine Nut und Feder besitzt. Diese hast du ja in der darunterliegenden Ebene. Ich habe schon öfters solche Platten von Linitherm oder Bauder verlegt und hatte dabei noch nie Probleme. Wenn dir aber die Schraubenanzahl zu gering vorkommt, dann mach mehr rein. In den meisten statischen Nachweisen, die ich selber rechne, komme ich bei den Sog- und Zug-Schrauben auf einen Abstand in der Regel um die 1,20m. In der Regel Schrauben wir alle Meter eine Schraube in die Konterlatte.
     
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  5. uw2300

    uw2300

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    Hallo ToTi,

    vielen Dank für Deinen Kommentar und auch für den indirekten Hinweis, dass ich mein eigentliches Anliegen trotz der konkreten Fragestellung („Auf welche Art und Weise sind die kurzen bzw. langen Plattenkanten der OSB-Holzwerkstoffplatten (1) bzw. (2) fachregel- bzw. herstellerkonform zu befestigen (bitte differenziert nach Fall A bzw. Fall B, siehe Anhang)?“) offensichtlich nicht verständlich genug habe rüberbringen können – das mag vielleicht daran liegen, dass der Anhang „Schichtenaufbau.pdf“ das eigentliche funktionale Problem nicht ausreichend verdeutlicht hat, deshalb habe ich hier einen weiteren Anhang („Schematischer Dachaufbau.pdf“) beigefügt.
    Vielleicht liegt es aber auch daran, dass wir beide anscheinend von verschiedenen Konstruktionen reden – in meinem Fall wird das (unbelüftete) Doppelstehfalz-Aluminiumblechdach ohne Konterlatten direkt auf der Holzwerkstoffplatte befestigt (siehe Anhang „Schichtenaufbau.pdf“), bei Deinen Schilderungen handelt es sich wohl um eine belüftete Ausführung i. V. m. Konterlatten, was nicht nur statisch gesehen völlig unterschiedliche Dinge sind!

    Vorliegend geht es also NICHT etwa lediglich um die ANZAHL der benötigten Befestiger auf Basis eines „allgemeinen“ statischen Nachweises (Sog- & Zuglasten) mithilfe eines Standard-Berechnungstools - unter Berücksichtigung der tatsächlichen baulichen Ausführung und der hierfür zugrunde liegenden technischen Anforderungen handelt es sich bei einem solchen Nachweis nämlich „nur“ um einen rein theoretischen Nachweis.

    Laut den einschlägigen Fachregeln und auch entspr. den Herstellervorgaben sind die kurzen Plattenkanten an der Unterkonstruktion zu befestigen – bei Holzwerkstoffplatten ohne Nut- und Federverbindung gilt dies sogar für die langen Plattenkanten, weshalb diese an sog. Stützleisten anzubringen sind (siehe Anhang „Auszug DIN CEN_TR 12872“).

    Laut eigener Aussage von Bauder „kann die bei BauderPIR MDE zwischen Dämmplatte und Holzwerkstoffplatte verwendete Klebeverbindung keine in der Anwendung im Dach anfallenden Schub- und Sogkräfte übertragen. Somit ist die Klebeverbindung zwischen Dämmplatte und Holzwerkstoffplatte rein als Transport-/Verlegehilfe und nicht als statische Verbindung zu bewerten. Die PU Dämmplatte und die Holzwerkstoffplatte sind somit quasi getrennt zu betrachten“.

    Ergo sum ist es völlig egal, wieviele Befestiger innerhalb das „Plattenfeldes“ verwendet werden – auch wenn für das Dämmelement insgesamt rein theoretisch der statische Nachweis i. S. Zug- und Soglasten erfüllt ist, so gilt dies nicht für die (Befestigung & Belastung der) Plattenkanten! Nicht ohne Grund schreiben die Fachregeln und Herstellerangaben vor, dass die Kanten von Holzwerkstoffplatten an der Unterkonstruktion entspr. befestigt werden müssen - insbesondere für den Fall, dass auf der Holzwerkstoffplatte ein Doppelstehfalz-Aluminiumblechdach samt PV-Anlage angebracht wird.


    Zusammengefasst geht es bei meinem Anliegen schlichtweg um die Klärung folgender Punkte:
    • Funktionalität auf Basis der Einhaltung von Fachregeln und Herstellervorgaben.
    • (Nicht-)Einhaltung der LBO (obwohl gemäß dieser für Kombinationsprodukte wie z. Bsp. BauderPIR MDE eine bauaufsichtliche Zulassung gefordert wird, gibt es eine solche leider nicht!).
    • Notwendigkeit einer Sonderstatik, insbesondere angesichts der am Doppelstehfalz-Aluminiumblechdach angebrachten PV-Anlage und unter Berücksichtigung einer fachregel- und herstellerkonformen Befestigung der Kanten der Holzwerkstoffplatten.
    • Gewährleistungsansprüche bzw. Risiken für den Verarbeiter, wenn gegen LBO, Herstellervorgaben und die einschlägigen Fachregeln verstoßen wird.

    Insofern verstehe ich tatsächlich nicht, weshalb („hier“) immer wieder versucht wird, bei einem so wichtigen & komplexen Gewerk wie dem unbelüfteten (!) Blechdach den vorliegenden Sachverhalt bzgl. Nichteinhaltung von Landesbauordnung, Fachregeln und Herstellervorgaben einfach so herunterzuspielen – von den weiteren Herausforderungen & Problemen wie „Bauphysik“ bzw. „(eigtl. hinweispflichtige!) Sonderkonstruktion“ mal ganz zu schweigen…
     

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  6. ToTi

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    Hallo Uw2300,

    ich habe dich schon verstanden.
    Das mit den gestoßenen Kanten kann ich dir in einer DIN nicht nachweisen, das es so funktioniert, wie es Bauder oder Puren machen. Ich kann dir nur aus der Praxis sagen, das es funktioniert und wahrscheinlich mehrere 100.000m2 an Dachfläche auch. Es sind also auf alle Fälle Praxiswerte.
    Bauphysikalisch ist das System kein Problem, da du ja eine Metalltrennlage eingebaut hast, in der Annahme das es sich um ein Wirrgelage handelt. Meistens scheitern die Blechdächer, da irgendwie immer eine Ausführung mit einem belüfteten First vergessen wird. In wie Fern diese Konstruktion gegen deine LBO verstößt, weiß ich nicht. Mir wäre auch nicht bekannt in wie fern der Aufbau eine LBO betrifft.
    Wenn dich aber das Produkt von Bauder so verunsichert, dann nimm doch LINITHERM PAL HW. Diese Platte hat ringsherum eine N+F-Kante. Damit wären deine Sorgen beseitigt.
    Du kannst auch eine Standart-Aufsparrendämmung verwenden, mit Konterlattung befestigen und dann eine sägeraue Schalung aufnageln. Damit hast du all deine Probleme erschlagen.
    Aber eine Frage habe ich noch. Welche Dachneigung hat denn deine Konstruktion?
     

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  7. uw2300

    uw2300

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    Hallo ToTi,

    vielen Dank für Deine Anmerkungen bzw. Einschätzung - ich kann Dir diesbzgl. jedoch noch immer nicht zustimmen, und zwar aus folgenden Gründen:


    Die einfachste Frage mal vorneweg („Aber eine Frage habe ich noch. Welche Dachneigung hat denn deine Konstruktion?“):
    Die Dachneigung beträgt 6° bis max. 7°.


    Zu „Das mit den gestoßenen Kanten kann ich dir in einer DIN nicht nachweisen, das es so funktioniert, wie es Bauder oder Puren machen.“:
    Prefa bzw. Rheinzink zum Beispiel fordern als Unterkonstruktion für Metalldächer eine Befestigung von Holzwerkstoffplatten (OSB- bzw. Spanplatten) gemäß DIN DIN EN 1991-1/DIN EN 1995-1 bzw. DIN CEN-TS 12872 – und darin ist eben beschrieben, dass insbesondere die kurzen Plattenkanten, aber eben auch lange Plattenkanten ohne N+F entsprechend direkt auf der Unterkonstruktion bzw. auf sog. Stützleisten zu befestigen sind.

    Wenn von diesen Anforderungen bzw. Vorgaben abgewichen wird, ist eine bauaufsichtliche Zulassung oder ein sonstiger, gleichwertiger Einzelnachweis erforderlich.

    Eine fehlende bauaufsichtliche Zulassung ist grundsätzlich ein Mangel – selbst für den (m. E. eher unwahrscheinlichen) Fall, dass es „funktioniert*“, bleibt noch immer die Frage nach der Bauphysik und der Dauerhaftigkeit, da es sich bei einem unbelüfteten Flachdach in Holzbauweise, Typ III (und um eine solche handelt es sich hier ja schließlich mit Bezug auf die über der PIR-Dachdämmung angebrachte Holzwerkstoffplatte!), gemäß den einschlägigen Fachkreisen bekanntermaßen um eine nicht fehlertolerante Konstruktion handelt!


    Zu „Bauphysikalisch ist das System kein Problem, da du ja eine Metalltrennlage eingebaut hast, in der Annahme das es sich um ein Wirrgelage handelt.“:
    Das Vorhandensein einer Metalltrennlage alleine genügt diesbzgl. nicht, siehe hierzu die „7 goldenen Regeln für ein nachweisfreies Flachdach“ (siehe Anlage)!


    Zu * („funktioniert“, siehe oben):
    Das mit dem „Funktionieren“ gilt wohl maximal dafür, dass das entspr. Dämmelement samt OSB-Platte gemäß allgemeiner statischer Berechnung nicht vom Dach fällt/abfliegt - diese sagt aber eben überhaupt nichts über die fachregel- und herstellerkonforme Befestigung der OSB-Platte selbst und insbesondere über die korrekte & funktionstüchtige Befestigung von deren Plattenkanten aus.


    Zu „Meistens scheitern die Blechdächer, da irgendwie immer eine Ausführung mit einem belüfteten First vergessen wird.“:
    Ein belüfteter First ist konstruktiv/baulich nicht immer umsetzbar, insbesondere nicht bei einem unbelüfteten Flachdach.


    Zu „In wie Fern diese Konstruktion gegen deine LBO verstößt, weiß ich nicht. Mir wäre auch nicht bekannt in wie fern der Aufbau eine LBO betrifft.“:
    Die LBO fordert für ungeregelte Bauprodukte bzw. für entspr. Bauarten grundsätzlich eine bauaufsichtliche Zulassung.


    Zu „Wenn dich aber das Produkt von Bauder so verunsichert, dann nimm doch LINITHERM PAL HW. Diese Platte hat ringsherum eine N+F-Kante. Damit wären deine Sorgen beseitigt. Du kannst auch eine Standart-Aufsparrendämmung verwenden, mit Konterlattung befestigen und dann eine sägeraue Schalung aufnageln. Damit hast du all deine Probleme erschlagen.“:
    Ja richtig, eine „handwerklich hergestellte“ belüftete Dachkonstruktion wäre tatsächlich eine sinnvolle, richtige und vor allem zulässige Lösung – bei meiner Frage geht es aber genau darum, ob Produkte wie BauderPIR MDE bzw. Linitherm PAL HW für die entspr. Anwendung überhaupt zulässig sind oder eben nicht?!


    Zu „Ich kann dir nur aus der Praxis sagen, das es funktioniert und wahrscheinlich mehrere 100.000m2 an Dachfläche auch. Es sind also auf alle Fälle Praxiswerte.“:
    Welche Praxiswerte meinst Du? Gibt es Studien oder Praxisfälle, in welchen „solche Dachkonstruktionen“ nach >7 Jahren geöffnet und entspr. untersucht wurden?


    Gruß,
    uw2300
     
  8. ToTi

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    Ich kann dir nur den Rat geben, da du ja dem Produkt gegenüber misstrauisch bist, bau es so wie oben beschrieben. Aufsparrendämmung, Konterlattung, Schalung und dann kannst du machen was du willst. Dann musst du dir keine Gedanken machen. Wenn du eine DIN-Norm, bauaufsichtliche Zulassung oder sogar eine Herstellerverlegerichtlinien möchtest, dann musst du den Hersteller kontaktieren und danach fragen. Denn die Herstellerrichtlinien heben alle Normen und Fachregeln auf. Glaubst du nicht? Doch ist so. Kleines Beispiel: Die Fachregeln des deutschen Dachdeckerhandwerks erlauben nur eine Mindestdachneigung bei Ziegel- und Dachsteindeckungen von 10°. Es gibt aber Hersteller, die bewerben Teile Ihrer Produkte, dass diese bis 7° DN herunter gedeckt werden dürfen. Entspricht nicht den Fachregeln, ist aber zulässig, weil Herstellerverlegerichtlinien.
     
  9. #9 uw2300, 31.03.2025
    Zuletzt bearbeitet: 31.03.2025
    uw2300

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    Hallo ToTi,

    vielen Dank für Deine Antwort - ich vermute somit jedoch, dass der Hintergrund meiner Frage (immer noch) nicht ganz rüberkam:
    es geht nicht darum, dass ich den Dachaufbau für mein 7°-Pultdach wie von Dir beschriebenen ausführe, sondern dass mein Zimmermann auf Empfehlung von Bauder einen Dachaufbau mit BauderPIR MDE ausgeführt hat, nachdem der erste „Versuch“ mit BauderPIR PLUS aufgrund von Planungs-, Bauleitungs-, Ausführungs- und Produktionsmängeln kläglich gescheitert war!


    Fakt ist zum einen, dass das Dach bereits mit BauderPIR MDE als unbelüftetes flach geneigtes Metalldach ausgeführt wurde, und andererseits, dass folgende Produktmängel vorliegen:

    · es ist KEINE bauaufsichtliche Zulassung vorhanden und laut Herstellerfirma Bauder angeblich gar nicht notwendig

    · es ist KEIN Verwendbarkeitsnachweis vorhanden und laut Herstellerfirma Bauder angeblich gar nicht notwendig

    · die betr. Leistungserklärung beinhaltet überhaupt KEINE Angaben zur aufkaschierten Holzwerkstoffplatte (seitens der Herstellerfirma Bauder wurde auch KEINE Prüfung des Komplettsystems durchgeführt)

    · es liegt KEINERLEI Hinweis auf eine hier grundsätzlich vorliegende Sonderkonstruktion vor

    · die zugehörigen Statik-Nachweise wurden NICHT objektbezogen erstellt, sondern sind grds. realitätsfern

    · es ist KEIN entspr. bauphysikalischer Nachweis vorhanden entgegen des „anderslautenden“ Hinweises im zugeh. Prospekt („Sichere Bauphysik entsprechend DIN 4108 Teil 3 - Feuchteschutz. Für verschiedene Aufbauten liegen Hygrothermische Simulationen entsprechend DIN 4108 Teil 3 vor.“) - für Standard-Bauderprodukte der Herstellerfirma Bauder ist in den jeweiligen Prospekten KEIN Hinweis auf die Bauphysik vorhanden, was die „Spezifität“ für BauderPIR MDE sogar noch hervorhebt, aber über das tatsächliche Nicht-Vorhandensein dieser Nachweise hinwegtäuscht

    · BauderPIR MDE entspricht als Komplettsystem NICHT den Vorgaben der Fachverbände ZVDH/ZVSHK und deren Fachregeln - dies entgegen des „anderslautenden“, vielmehr irreführenden Hinweises im zugeh. Prospekt („BauderPIR MDE - Perfekt im Komplettsystem: Auf die Oberseite des Wärmedämmelements aus Polyurethan ist eine robuste 22 mm dicke Holzwerkstoffplatte aufgebracht. Sie bildet eine vollflächige Unterkonstruktion z. B. für das Metalldach. Die verwendete Holzwerkstoffplatte entspricht den Fachregeln* des ZVDH und des ZVHSK.“ und „Vielseitig einsetzbar: Schiefer, Schindeln und Faserzementplatten in Verbindung mit einer verklebten Unterdeckung benötigen eine vollflächige Unterkonstruktion. BauderPIR MDE bietet mit seiner Holzwerkstoffplatte* auch hierfür eine ideale Basis.“)


    Und NATÜRLICH habe ich schon längst & mehrfach versucht, mir von/über Bauder die entspr. Nachweise zu beschaffen, aber das war jedes Mal eine große Fehlanzeige – stattdessen habe ich lediglich (manipulative!) Aussagen seitens Bauder erhalten wie „Unser Ansinnen war von Anbeginn an, Ihnen ein fachgerecht konzipiertes Dach zu liefern. Nachdem festgestellt wurde, dass die Würth Solaranlage bei der vorliegenden Dachneigung nicht funktioniert, waren es wieder wir, welche zusammen mit Ihrem Planer als auch Ihrem ausführenden Handwerker nach einer Lösung gesucht haben.“ und „Wäre es nicht sinnvoll, Fachregeln, Normen und die Ihnen gelieferten technischen Nachweise einfach zu akzeptieren und so einen Baufortschritt zu ermöglichen? Wir würden dies begrüßen.“


    Zu „Denn die Herstellerrichtlinien heben alle Normen und Fachregeln auf.“:
    Herstellerrichtlinien können nicht grundsätzlich alle Normen und Fachregeln aufheben. Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:
    1. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (a.a.R.d.T.): Diese Regeln haben Vorrang vor Herstellerrichtlinien. Sie sind die technischen Standards, die in der Fachwelt als richtig und notwendig anerkannt sind.
    2. Herstellerrichtlinien: Diese geben spezifische Anweisungen zur Verarbeitung und Anwendung von Produkten. Sie müssen jedoch den a.a.R.d.T. entsprechen. Wenn ein Werk trotz Einhaltung der Herstellerrichtlinien nicht funktionstauglich ist, kann sich der Planer oder Unternehmer nicht darauf berufen.
    3. Abweichungen und Mängel: Eine Abweichung von den Herstellervorgaben kann als Mangel betrachtet werden, wenn dadurch die Risiken des Produkts erhöht werden und die Herstellergarantie verloren geht.

    Zusammengefasst bedeutet dies also: Herstellerrichtlinien können Normen und Fachregeln nicht einfach aufheben. Sie müssen im Einklang mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik stehen, und Abweichungen können zu rechtlichen und funktionalen Problemen führen.

    Für den Fall, dass Herstellerrichtlinien Abweichungen von den a.a.R.d.T. zulassen, handelt es sich dabei um Sonderlösungen, welche ihrerseits wiederum entsprechende Zusatzmaßnahmen erfordern wie wasserdichte Unterdächer und spezielle Unterdeckungen, um die Regensicherheit auch bei geringeren Dachneigungen zu gewährleisten. Diese können wasserdichte Unterdächer, nahtgefügte Unterdeckungen und andere spezielle Konstruktionen umfassen.
    Da diese Lösungen von den Fachregeln abweichen, ist es wichtig, dass eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem ausführenden Dachhandwerker und dem Bauherrn getroffen wird, um die Abweichungen und die damit verbundenen Risiken zu dokumentieren.

    Dies alles ist im vorliegenden Fall jedoch NICHT erfolgt - im Ergebnis spiegelt das (leider) meine bisherigen Erfahrungen wider, nämlich dass ständig versucht wird, einen (mal ganz objektiv betrachtet!) tatsächlich vorhandenen und grundsätzlichen Mangel, nämlich das Nichtvorhandensein einer gemäß LBO für ein Kombinationsbauprodukt zwingend erforderlichen bauaufsichtlichen Zulassung, schlichtweg schönzureden! Von weiteren Defiziten in Sachen Statik bzw. Bauphysik mal ganz abgesehen…


    Der entscheidende Sachverhalt ist somit schlichtweg derjenige, dass seitens Hersteller, Planer und Ausführendem gegen alle Regularien & Vorgaben und letztendlich dann auch noch gegen die Landesbauordnung verstoßen wurde - und keiner der Beteiligten will es zugeben und schon gar nicht der Verantwortliche dafür sein!
    Mein Anliegen hier war lediglich, vielleicht doch noch den ein oder anderen Tipp zu erhalten, wie gegen solch' uneinsichtige Beteiligte vorgegangen werden kann...
     
  10. uw2300

    uw2300

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    Aktuelle Ergänzung zu "Und NATÜRLICH habe ich schon längst & mehrfach versucht, mir von/über Bauder die entspr. Nachweise zu beschaffen, aber das war jedes Mal eine große Fehlanzeige":

    Ich habe die Fa. Bauder vor kurzem zwar erneut i. S. Nachweise für bauaufsichtliche Zulassung, Verwendbarkeit, Bauphysik bzw. Statik etc. angeschrieben, aber ganz gemäß "getretene Hunde bellen" kam seitens Bauder lediglich zurück, dass diesbzgl. "keinerlei Auskünfte erteilt werden" - vom "führenden Hersteller von Dachsystemen in Europa" hätte ich mir da wirklich etwas anderes erhofft!


    Die vorgenannten, in Bausachen zwingend erforderlichen Nachweise scheint es ganz offensichtlich gar nicht zu geben, und zur Krönung werden im Prospekt von BauderPIR MDE auch noch völlig irreführende Hinweis gegeben.

    Entgegen des anderslautenden Hinweises im zugeh. Prospekt konnte seitens Bauder bis zum heutigen Tage KEIN entspr. bauphysikalischer Nachweis für BauderPIR MDE erbracht werden:
    „Sichere Bauphysik entsprechend DIN 4108 Teil 3 - Feuchteschutz. Für verschiedene Aufbauten liegen Hygrothermische Simulationen entsprechend DIN 4108 Teil 3 vor.“
    Einen solchen bauphysikalischen Nachweis gibt es seitens Bauder aber gar nicht, vielmehr täuscht der Prospekt von BauderPIR MDE durch die o. g. Formulierung über das tatsächliche Nicht-Vorhandensein dieses Nachweises hinweg!

    Entgegen des anderslautenden, vielmehr irreführenden Hinweises im zugeh. Prospekt entspricht BauderPIR MDE als Komplettsystem eben NICHT den Vorgaben der Fachverbände ZVDH/ZVSHK und deren Fachregeln:
    „BauderPIR MDE - Perfekt im Komplettsystem: Auf die Oberseite des Wärmedämmelements aus Polyurethan ist eine robuste 22 mm dicke Holzwerkstoffplatte aufgebracht. Sie bildet eine vollflächige Unterkonstruktion z. B. für das Metalldach. Die verwendete Holzwerkstoffplatte entspricht den Fachregeln* des ZVDH und des ZVHSK.“ und „Vielseitig einsetzbar: Schiefer, Schindeln und Faserzementplatten in Verbindung mit einer verklebten Unterdeckung benötigen eine vollflächige Unterkonstruktion. BauderPIR MDE bietet mit seiner Holzwerkstoffplatte* auch hierfür eine ideale Basis.“
    Einen Nachweis bzgl. der auf die Holzwerkstoffplatte von BauderPIR MDE einwirkenden Windsoglasten gibt es seitens Bauder nicht, vielmehr täuscht der Prospekt von BauderPIR MDE vor, dass die aufkaschierte Holzwerkstoffplatte angeblich den Vorgaben der Fachverbände ZVDH bzw. ZVSHK entspricht, was alleine schon für die Befestigung der kurzen Kanten der Holzwerkstoffplatte überhaupt nicht zutrifft und aufgrund der Konstruktion von BauderPIR MDE in der Regel auch gar nicht realisierbar ist!
     
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