Fallleitung in DN70. Entlüftung in DN50 weitergeführt. Reklamieren?

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  1. Littlejoe737

    Littlejoe737

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    Hallo,

    Ich habe ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen umfangreich Saniert.
    Darunter fällt auch das Gewerk SHK.

    Das Haus wurde abwassertechnisch wie folgt ausgestattet:

    -Eine Fallleitung in DN90. Hier sind drei Toiletten, drei Urinale und drei Handwaschbecken angeschlossen.

    -Eine Fallleitung in DN70. Hier sind drei Duschen, drei Badewannen und drei Küchenabflüsse angeschlossen.

    Ursprünglich hat der Heizungsbauer nur die DN90 Leitung am Ziegelentlüfter angeschlossen. Während im Dachgeschoss noch fertig gebaut wurde, waren die unteren beiden Wohnungen schon bezogen.

    Hier gab es in der Küche und im Bad Probleme mit leergezogenen Geruchsverschlüssen.
    Ich habe nachgeforscht und bemerkt das der 70er Strang nicht an der Entlüftung hängt.

    Das habe ich bemerkt und dem Heizungsbauer gemeldet. Er wollte mir erst drei Rohrbelüfter bringen. Das hatte ich abgelehnt. Dann behauptete er, man dürfe das ohne Entlüftung ausführen.
    Dann hat er schließlich die Holzständerwand in Schlüssellochtechnik geöffnet und das Entlüftungsrohr an der letzten Stelle (Küche Dachgeschoss) angeschlossen.

    Das ganze ab da etwa 6 Meter in DN50 zum Abzweig des WC Strang am Ziegelentlüfter.

    Konform ist das leider nicht. Es funktioniert zwar, aber meine Bedenken sind, wenn die Leitung sich mit der Zeit mal etwas zusetzt, reicht es Hydraulisch nicht mehr aus das zu entlüften. Und dann stehen drei Mietparteien auf der Matte weil es die Siphons leer zieht.

    Was würdet ihr machen? Hinnehmen oder reklamieren?

    Es ist noch ein Betrag von 15000 Netto offen.


    Die Innenwände hätten den Verbau von DN70 locker hergegeben. Änderungen sind jetzt schwierig, da die Wohnung vermietet ist und die Badewanne und die Fliesen ausgebaut werden müssten.
    Sehr schade eigentlich.
     
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