Fehlberatung Baufirma/Architekt

Diskutiere Fehlberatung Baufirma/Architekt im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Hallo Bei uns soll eine Terrassenüberdachung gebaut werden in den Maßen 6,50m x 3,50m. Anfang 11/2018 hatte ich den Auftrag an eine Firma...

  1. #1 Novaslite, 25.02.2019
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    Hallo

    Bei uns soll eine Terrassenüberdachung gebaut werden in den Maßen 6,50m x 3,50m.
    Anfang 11/2018 hatte ich den Auftrag an eine Firma übergeben mit der Bitte für dieses Vorhaben alles mit der Baugenehmigung(BG) zu erledigen, da zu diesem Zeitpunkt eine BG erforderlich war.
    Dafür wurden etwas mehr als 1000 Euro berechnet. Die Firma bietet dies auch an.

    Als ich Anfang Februar die Unterlagen vom Architekten bekam, stellte ich fest, dass die Maße und Position falsch ist. Die Baufirma sagte mir, dass Position egal sei.

    Darauf habe ich beim Bauamt nachgefragt und die haben mir bestätigt, dass es seit dem 01.01.2019 bis 30qm Genehmigungsfrei ist. Bei der Baufirma angerufen und denen erstmal die neue Lage geschildert. Darauf kam die Aussage, dass der Auftrag aus 2018 kommt und das Gesetz 2019 erst geändert wurde.

    Daher jetzt meine Frage... hätte die Baufirma bzw der Architekt nicht von der kommenden Gesetzesänderung Bescheid wissen müssen?
    Es wurde ja bereits 1 1/2 Monate nach meinem Auftrag geändert. Also muss es bestimmt schon beschlossene Sache gewesen sein. So habe ich jetzt ca. 1000 Euro in den Wind geschossen.

    Falls mir einer weiterhelfen kann wäre ich dankbar.
     
  2. #2 msfox30, 25.02.2019
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    Wann wurde denn die Baugenehmigung eingereicht?
     
  3. #3 Novaslite, 25.02.2019
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    Am 04.02.2019
     
  4. SIL

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    Ja, das gehört eigentlich zur Hinweispflicht bzw zur Kenntlichmachung/Kenntnisbringung. Stimmts @Fabian Weber ?
     
  5. #5 Fabian Weber, 25.02.2019
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    Schwierig, aber ich sehe es auch so. Ist halt auch schwer immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
     
  6. juwido

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    Auch wenn es jetzt keiner Genehmigung bedarf, so ist es doch oft sinnvoll, die Zulässigkeit zu prüfen und zu dokumentieren...
     
  7. #7 msfox30, 25.02.2019
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    So quatsch. Dafür bezahle ich doch Fachkräfte....
    In der IT-Branche fragt da auch keiner. Ich kann nicht mit 128bit verschlüsseln, obwohl der aktuell Stand mehr fordert (z.B. 256bit), nur weil ich es nicht besser weiß.
     
  8. #8 Fabian Weber, 25.02.2019
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    @msfox30 Ich habe doch geschrieben dass der Planer das hätte wissen müssen.

    Dein Vergleich hinkt, nicht in jedem Bundesland gibt es andere IT-Standards. Beim Bauen in Deutschland herrscht leider ein förderaler Regelungsdschungel.

    Im Grunde ist es quasi unmöglich ein Haus zu planen, welches sämtliche Gesetze und Regeln einhält. Teilweise gibt es widersprechende Regelungen.

    Der Architekt weiß das und wirft trotzdem nicht das Handtuch.
     
  9. SIL

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    Sagen wir mal so es ist ein äußerst' unfeiner Zug 'des Planers noch verwerflicher, wenn er in dem regionalen Gebiet dort ansässig ist.
     
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  10. #10 Fabian Weber, 25.02.2019
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    Eigentlich ist es doch ganz einfach. Man muss doch nur nach dem Antrag fragen. Wenn der Angestellte Planer der Baufirma (bitte nicht mit freiberuflichen Architekten verwechseln) keinen Antrag eingereicht hat, muss man ja auch nichts bezahlen.
     
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  11. #11 Novaslite, 26.02.2019
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    Der Antrag wurde Ende Januar vom Architekten eingereicht.
    Die Gesetzeänderung ist bekannt seit Mitte September 2018. Also denke ich, dass der Architekt bzw. die Baufirma davon Ende Januar 2019 hätte Kenntnis haben müssen.
    Das Bauamt hat mich heute angerufen und gefragt, was die damit sollen. Ist ja nicht nötig.
     
  12. #12 simon84, 26.02.2019
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    Ja dann zahlst du halt den Antrag nicht und schaust was passiert
     
  13. #13 Novaslite, 27.02.2019
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    Bezahlt wurde bereits
     
  14. arch

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    Es wurde im November beauftragt, und die Änderung des Gesetzes ist bekannt seit September? Haben schon vor der Beauftragung Gespräche Stattgefunden? Wann wurde das Angebot erstellt? Ausschlaggebend für die Leistung dürfte das Angebotsdatum und das Auftragsdatum sein. So weit ich weiß, wird sogar Fachleuten eine "übergangsfrist" von neu anzuwendenden Gesetzen gewährt, weshalb die bekannt gemacht werden, bevor sie in Kraft treten. Wie lange diese Frist ist, ist mir nicht bekannt. Das Risiko, das sich wärend der Bearbeitung eines Auftrages die Rechtslage ändert, liegt meines erachtens Auftraggeber. Trotzdem könnte der Planer kulanter Weise entgegen kommen, da man ihm schon ein versäumnis seiner seits Vorwerfen könnte. So oder so ist es ja Arbeit, die er geleistet hat, ihm sind dadurch ja Kosten entstanden. Die Frage ist, ob das nun dein Problem, oder dass der Überdachugnsfirma ist. Wer hat den Architekt beauftragt? Hast du an den Architekt bezahlt, oder an den Handwerker? Ist die Überdachung schon fertig?
    Wenn nicht, wurde noch keine Schlussrechnung gestellt und man könnte einen Teil des Geldes einbehalten, bis der Sachverhalt geklärt ist.
     
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  15. #15 Novaslite, 27.02.2019
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    Es lief alles über die Baufirma. Das Angebot ist von 10/2018. Die Unterlagen wurden dagegen erst 01/2019 erstellt.
    Ich wollte mit der Baufirma sprechen, ob die mir entgegenkommen können. Gebaut wurde noch nicht.
     
  16. arch

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    Ich fürchte, das die Rechtslage zur Zeit der Beauftragung ausschlaggebend sei könnte. Das Gesetz wird vielleicht 01.09 bekannt, bis es den Weg in die entsprechen Fachzeitschriften gefunden hat, kann das je nach Erscheinungsrythmus 1-3 Monate dauern. Ich gehe davon aus, das er zum Zeitpunkt der Beauftragung Tatsächlich nicht davon wusste. Könnte sogar sein, dass er auch im Januar nicht davon wusste, weil in der Realität besonders kleinere Architekten nicht alle Gesetzte und Verordnungen, die für das Bauen gelten ( das sind hunderte ), auf dem aktuellesten Stand halten können. Ich würde das Gespräch mit der Baufirma suchen, in dem Wissen, das er nicht vorsätzlich, sondern nur fahrlässig gehandelt hat. In der Regel hat dieser ( oder der Architekt, bei dem der Fehler eigentlich liegt) eine Berufshaftpflicht Versicherung, die je nach Police einen Betrag enthalten könnte, den der Versicherungsmakler( oder wo auch immer er ihn abgeschlossen hat) ohne größere Prüfung genehmigen könnte. Vielleicht Könnte man sich darauf einigen, das man diesen Betrag von den 1000 € abzieht, und sich den Rest hälftig teilt. Irgendetwas diplomatisches erscheint mir jedenfall am Sinnvollsten in dieser unklaren Situation. Vor allem, wenn man möchte, dass der Handwerker noch gute Arbeit macht, und auch mit dem Rest der Rechnung eher gnädig umgeht.
     
  17. #17 simon84, 27.02.2019
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    Dann a) Fachanwalt oder b) abhaken
    Alles andere (inkl. im Internet posten) ist reine Zeitverschwendung
     
  18. #18 Fabian Weber, 27.02.2019
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    War das jetzt eine Einzelposten in der Rechnung oder wird am Ende das Dach bezahlt?
     
  19. Dimeto

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    Ja. Ich nehme an, es handelt sich um NRW. Hier ist die Novellierung der Landesbauordnung seit Jahren in der Diskussion, da durch den Regierungswechsel 2017 eine bereits beschlossene Gesetztesänderung aufgeschoben wurde. Da sollten alle am Bau Beteiligten, insbesondere bauvorlageberechtigte Architekten, auf dem aktuellen Stand sein.
    Richtig.
    Bitte nicht! Wenn ich mich bei der Branche auf die Aussagen der "Fachkräfte" verließe, käme ich aus dem Klagen gar nicht mehr raus ...
    Unfähig! Im November könnte man ja noch argumentieren, Baubeginn sei noch vor Weihnachten möglich. Aber so!
    OK, musst Du überlegen. Auch ohne Genehmigungspflicht muss Du dich an alle Vorschriften halten, beispielhaft seien mal Abstandsflächen und Brandschutz erwähnt. Eine Genehmigung gäbe Dir Rechtssicherheit. Kostet natürlich Gebühren, die Rücknahme des Antrages eventuell aber auch. Zumindest wäre der Bauantrag nicht komplett für die Tonne.
    Nö, finde ich nicht. Zur Abwägung von weiteren Schritten kann so eine Marktplatzdiskussion recht aufschlussreich sein.
    Hüte Dich vor Architeketen < 1,60m! (Sorry, der musste jetzt sein :-) ) Also wenn ein Architekt die aktuelle Landesbauordnung nicht kennt, hat er seinen Beruf verfehlt.

    Juristisch sehe ich hier aber wegen der geringen Summe (aus der Perspektive unserer Rechtsgelehrten) keine Aussicht auf Erfolg. Fairerweise sollte man Dir aber finanziell entgegenkommen. Ansonsten kann ein Beschwerdebrief an die Architektenkammer Dir etwas Genugtuung verschaffen.
     
Thema: Fehlberatung Baufirma/Architekt
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