FI-Schalter die 1001te.: Konkrete Frage zu "Ausnahmeregelungen" der DIN VDE 0100-410

Diskutiere FI-Schalter die 1001te.: Konkrete Frage zu "Ausnahmeregelungen" der DIN VDE 0100-410 im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo, ich habe, auch oder gerade nach dem Lesen der vielen Beiträge zum Thema FI-Schalter eine Frage zur realen Umseztung dieses Themas in...

  1. #1 MichaelOF, 22.06.2010
    MichaelOF

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    Hallo,

    ich habe, auch oder gerade nach dem Lesen der vielen Beiträge zum Thema FI-Schalter eine Frage zur realen Umseztung dieses Themas in unserem (2010) neu gebauten EFH.

    Beigefügte Fotos zeigen a) die Sicherungen und b) die zugehörige Beschriftung.

    Wie man sieht, sind die Sicherungen 1-8 *** NICHT *** über einen FI-Schalter abgesichert.

    Konkrete Frage: Hat es sich hier der Elektriker (weil billiger) zu einfach gemacht oder sind das die erlaubten Ausnahmen der DIN VDE 0100-410, weil diese Steckdosen nur für "bestimmte Betriebsmittel" gedacht sind.

    Ist das ein zu reklamierender Mangel oder so in Ordnung?


    P.S. Falls man es nicht lesen kann:

    Sicherung Bezeichnung
    1 E-Herd
    2 E-Herd
    3 E-Herd
    4 Spülmaschine
    5 Kühlschrank
    6 Wärmepumpe
    7 Steckdose Heizregister
    8 Klingel
     
  2. #2 S.Oertel, 23.06.2010
    S.Oertel

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    Tach auch,

    Nee - sieht man nicht...
    ...was man sieht, ist, dass IN DER REIHE kein FI sitzt - wie die Verteilung intern verklemmt ist, kann man natürlich von außen nicht sehen(!)

    Mal unterstellt, das wäre wirklich so:
    Herd: Festanschluss
    Kühlschrank / Spüma: Steckdosen hinter Küche verschwunden
    Wärmepumpe: Festanschluss
    Klingel: Schutzisoliert
    Steckdose Heizregister: ???

    Vermutlich ist das technisch nicht zu beanstanden - Genaueres kann ein (anderer) Eli Deines geringsten Mißtrauens sicher schnell vor Ort feststellen....

    Gruss
    Sven
     
  3. #3 norbius, 23.06.2010
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    die Norm sagt meines Wissens nach 'Steckdosen, die für Laien (jedermann) zugängig sind' - hier sind m.e. Verbraucher aufgelistet die entweder nicht über Steckdose oder nicht zugängige Steckdosen (Kühlschrank) angeschlossen sind. Ich plane grad meine E-Installation und interpretiere das genau so.

    Gruß
    Norbert

    PS: Sven war schneller...
     
  4. Julius

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    Auch hinter einer Kücheneinrichtung verbaute Steckdosen in einem Privathaus gelten eindeutig als laienbedienbar und unterliegen daher zwingend der FI-Pflicht!!!

    Die genannte gegenteilige Interpretation ist nicht haltbar.
    Technisch unsinnig ist sie außerdem (an einer berührungsspannungführenden Spülmaschine stirbt es sich genauso wirksam wie z.B. an einem ebensolchen Toaster...).

    Für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung ist es - nach inzwischen eigentlich unumstrittener Lesart - erforderlich, daß dauerhaft die Anwesenheit von Fachpersonal gewährleistet ist, welches die Überwachung gewährleistet. Dies ist in Wohnungen regelmäßig nicht der Fall.

    Darüberhinaus kann es sowieso weitere Erfordernisse für zwingenden FI-Schutz geben (von der Netzform - Einhaltung der Abschaltbedingungen) bis hin zu VNB-Vorgaben.

    Außerdem gibt es KEINEN, aber nun wirklich KEINEN Grund, derartige Verbraucher nicht mit diesem bestmöglichen Personen- und Brandschutz zu versehen.


    Was nun die tatsächlichen Verhältnisse in jener Installation angeht:
    Leider sind die Fotos ziemlich schlecht (man sollte sie mit einem Fotoapparat erstellen, ich telefoniere ja auch nicht mit meiner Spiegelreflex...).
    Daher kann ich nicht alles genau entziffern.

    Ich lese bei FI I, daß er für Stromkreis 13 bis 20 und 25 bis 28 da sein soll,
    FI II für 40 (obwohl das eher nach "60" aussieht...) bis 44.
    Somit kein FI-Schutz für F1 bis F8 (vermutlich braucht Sven ne neue Brille).

    Ob das tatsächlich so ist, kann ganz einfach herausgefunden werden:
    Beide FI ausschalten, wenn die fraglichen Geräte dann immer noch funktionieren, sind deren Stromkreise nicht FI-geschützt.


    Das wäre ein klarer Verstoß gegen zwingende VDE-Bestimmung und daher ein Mangel.

    Man sollte unbedingt Änderung verlangen und sich dann auch eine Kopie des Meßprotokolls aushändigen lassen.
     
  5. Jonny

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    Schliesse mich Julius an, die Ausnahme
    erfordert nach meiner Meinung den Einsatz von speziellen Steckvorrichtungen oder Festanschluss.
    Es kann nich ausgeschlossen werden, das mal das 'Heizregister' ausgesteckt und daran etwas anderes betrieben wird.

    Grüsse
    Jonny
     
  6. #6 Stromfresser, 23.06.2010
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    Ausserdem ist es meiner unbedeutenden Meinung nach Schwachfug, das über 2 4pol-RCD zu machen. Um sich 50 Eur zu sparen, nimmt man in Kauf, dass bei Auslösen des RCD alle 3 Phasen weg sind. Sinn der 2-RCD-Regelung ist doch, dass bei Auslösen noch einige Stromkreise anbleiben. Dann besser 1 4-pol-RCD für die Drehstromverbraucher, und 3 2-pol-RCD für die 3 Phasen, vlt noch 1 RCD für Aussenstedos. Aber das hatten wir anderweitig schon. Genauso, dass man den Kühlschrank nicht für sich absichert, sondern ans Küchenlicht hängen sollte, damit man schneller merkt, wenn die Sicherung raus ist.
     
  7. Julius

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    Richtig.
    Separater Stromkreis für Kühlgeräte ist ein Musterbeispiel dafür, daß gut gemeint genau das Gegenteil von gut gemacht sein kann...

    Allerdings halte ich die Ausführung mit zwei 4-pol-FIs für praxisgerecht und völlig ausreichend. Auslösungen sind in intakten Installationen schließlich höchst selten.

    Es kann jedoch nicht schaden (im Sinne der Erhaltung von Beleuchtungsmöglichkeiten im Auslösefall) sich Gedanken über eine sinnreiche Aufteilung der Allgemeinstromkreise auf die beiden FI zu machen.
     
  8. #8 MichaelOF, 23.06.2010
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    Sind keine Handybilder, liegt am Forum, da werden die Bilder verkleinert. Wenn man mir sagt, wie das geht, lade ich gerne die Originale hoch.

    Aber trotz der Bilder hat Julius alles 100%tig richtig wiedergegeben: Kein FI-Schutz für F1 bis F8, habe ich getestet.

    Frage an Julius: Bist Du "offiziell" referenzierbar, wenn ich den Mangel geltend mache?

    Gruß,
    Michael
     
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