Fläche versiegeln: GRZ / Zulässig oder Alternative?

Diskutiere Fläche versiegeln: GRZ / Zulässig oder Alternative? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo zusammen, wir sind aktuell dabei den Außenbereich eines Neubaus zu planen und da ist die Frage aufgekommen, ob unsere Planung zulässig ist....

  1. imbau

    imbau

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    Hallo zusammen,

    wir sind aktuell dabei den Außenbereich eines Neubaus zu planen und da ist die Frage aufgekommen, ob unsere Planung zulässig ist.
    Wir haben folgendes genehmigt bekommen (Bauantrag - ohne gelb markierte Flächen):
    upload_2025-6-16_23-35-46.png

    Was nicht eingeplant worden ist, sind Stellplätze für Mülltonnen (Boxen und Bereich zum "Rausstellen"), Fahrradständer, Weg vom Hauseingang zur Garage. hierfür würde ich gerne den gesamten Bereich 1 pflastern, da dort eh nicht mehr viel Rasen übrig bleiben würde.

    Zusätzlich überlege ich im Bereich (2) eine (kleine) Gartenlaube (2,5x2,5m und ca 2m Höhe) aufzustellen. Eventuell kommen die Mülltonnenboxen auch dahin.

    Vom Bauamt gibt es keine Einwände "bei den von Ihnen beschriebenen Maßnahmen handelt es sich um verfahrensfreie Baumaßnahmen." Es wird jedoch empfohlen "insbesondere die Grenzabstandsvorschriften (§ 5 der Niedersächsischen Bauordnung -NBauO-) und die planungsrechtlichen Vorgaben aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan (wie z.B. Baugrenzen und Grundflächenzahl, GRZ) zu prüfen bzw. mit Hilfe eines geeigneten Sachverständigen (z.B. Architekt*in) prüfen zu lassen"


    Bevor ich jetzt wieder Geld für einen Architekten ausgebe, lässt sich das ggf. auch so schnell klären?


    Im Bebaungsplan ist eine GRZ von 0,4 angegeben.
    Es gilt:
    – das Bundesbaugesetz (BBauG) in der Fassung vom 18. August 1976 (BGBl. I S. 2256), zuletzt geändert durch Artikel 9 Nr. 1 der Vereinfachungsnovelle vom 3. Dezember 1976 (BGBl. I S. 3281)

    – die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO) vom 26. Juni 1962 in der Fassung vom 15. September 1977 (BGBl. I S. 1763)

    Laut der "Arbeitshilfe Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)" zählen die o.ä. Bauten in der 1977er Ordnung nicht zur GRZ. Aus der Hinsicht könnte ich diese so wie oben geplant errichten.



    Somit stellen sich mir die Fragen:
    1. Liege ich mit der o.g. Annahme richtig?

    2. Muss ich noch etwas beachten? Welche Unterlage sollte ich mir noch anschauen?

    3. Ganz allgemein: Gibt es "sinnvolle" Alternativen für die Standplätze? Grasgitterplatten sind weniger geeignet, richtig?

    Vielen Dank für die Hilfe! :-)
     
  2. Oehmi

    Oehmi

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    In Fläche 1 würde ich wenigstens 1 Beet vorsehen. Die ganze Fläche zupflastern würde sehr lieblos aussehen.
     
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