Flächengerüst auf falscher Höhe - wer trägt die Kosten?

Diskutiere Flächengerüst auf falscher Höhe - wer trägt die Kosten? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Servus, folgende spannende Frage: in einem 600m² Raum (Höhe Rohdecke = 8,50 m, Höhe Spannbetonbinder = 7,80 m) sollte ein Flächengerüst...

  1. #1 zelterboij, 13.12.2014
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    Servus,
    folgende spannende Frage:

    in einem 600m² Raum (Höhe Rohdecke = 8,50 m, Höhe Spannbetonbinder = 7,80 m) sollte ein Flächengerüst gestellt werden.
    Im Raum gibt es 4 Deckensegel, die 50 cm von der restlichen Decke abgehängt sind.
    Höhenangabe im LV des Gerüstbauers und Trockenbauers war "2m unter Deckensegel".
    Der Bauleiter (externer Architekt) stimmt sich mit dem Trockenbauer ab und lässt dann das Gerüst, entgegen der Angabe im LV, auf ca. 2m unter Rohbetondecke bauen.

    Nach der Installation der Unterkonstruktion der abgehängten Decke, möchte der Trockenbauer das Gerüst dann tiefer gebaut haben (da er sonst eine Erschwerniszulage wegen unzureichender Höhe haben möchte).
    Es entstehen also Kosten durch den Umbau des Gerüsts.
    Außerden kann der Trockenbauer die UK und die Beplankung der Decke nicht in einem Arbeitsgang abarbeiten, was eine besondere Leistung ist. Dafür möchte er extra Geld haben.

    Wer trägt die Kosten? Hätte ein Unternehmer Bedenken anmelden müssen?

    Aus meiner Sicht kann der Bauherr auf keinen Fall die Kosten tragen...
     
  2. #2 Gast036816, 13.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    gerüstbau wurde separat vergeben?

    gibt es etwas schriftliches über die abstimmung zwischen auftragnehmer trockenbau und bauleiter?
     
  3. #3 zelterboij, 13.12.2014
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    Ja, zwei Ausschreibung und zwei Unternehmer.
    Es wäre möglich dass die Entscheidung über die Gerüsthöhe im Baustellenprotokoll festgehalten wurde. Da bin ich aber nicht ganz sicher.
    Von der speziellen Besprechung wurde aber keine Aktennotiz angefertigt.
     
  4. #4 Gast036816, 14.12.2014
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    Gast036816 Gast

    derjenige, der die änderung der gerüsthöhe veranlasst hat, ist erst einmal der zahlungspflichtige für mehrkosten. hat der trockenbauer diese entscheidung mitgetragen, kann er keinen anspruch einer mehrvergütung daraus ableiten.

    am besten, du fragst den gerüstbauer, wer ihm die änderung der grüsthöhe angeordnet hat. eigentlich muss er diese anordnung auch schriftlich bekommen haben.
     
  5. #5 zelterboij, 14.12.2014
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  6. Stoni

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    Könnte sehr wohl passieren, daß der Kunde das tragen muss.
    Wäre es denn arbeitsschutztechnisch möglich gewesen, dass der Trocki mit Stehleiter seine UK an der Rohdecke befestigt?
    Wir reden ja über einen Abstand von 2,5m zwischen oberster Gerüstlage und Unterkante Rohdecke.

    Gruß Stoni
     
  7. #7 Gast036816, 15.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Stoni - das geht auch preiswerter, in dem eine partielle erhöhung der rüstung im bereich der unterdecke aufgebaut wird, die nach dem einbau der unterkonstruktion und vor dem beplanken zurückgebaut wird. jetzt ist das ganze eine teure variante.
     
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