Fliesen gerissen und gesplittert, Erfüllungsmängel oder Verteilung der Gefahr?

Diskutiere Fliesen gerissen und gesplittert, Erfüllungsmängel oder Verteilung der Gefahr? im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich bin ein selbständiger Fliesenleger und habe ein Problem, dessen Lösung ich hier zu finden hoffe. Falls ich mir doch das falsche...

  1. #1 Magnolie, 23.07.2012
    Magnolie

    Magnolie

    Dabei seit:
    23.07.2012
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fliesenleger
    Ort:
    Bayern
    Hallo,

    ich bin ein selbständiger Fliesenleger und habe ein Problem, dessen Lösung ich hier zu finden hoffe.
    Falls ich mir doch das falsche Forum ausgesucht haben sollte, bitte ich um Nachsicht und Verschieben. Im Altbau fand ich kein wirklich passendes Unterforum.

    Ich habe einzelne defekte Fliesen in einem Baumarkt ausgetauscht (neu verlegte Fliesen erfüllten die geforderte Norm und wurden fachgerecht verlegt) und nach Verlegung mit Kegeln abgesperrt und Hinweise aufgestellt; Mitarbeiter wurden auch mündlich informiert, die Fliesen 48 h nicht zu betreten.
    Nach Ortsbegehung durch die Bauleitung stellte sich heraus, dass neu verlegte Fliesen wieder gebrochen und gesplittert sind. Die Mitarbeiter haben sich an das "Betreten verboten" nicht gehalten, Fliesen wurden begangen und mit Hubwägen und Ameisen befahren. Auch die Kundschaft und sogar der Marktleiter schoben die Kegel und Absperrungen einfach beiseite. Beweisen lässt sich dies nur durch mich selbst und meinen Subunternehmer.
    Die Bauleitung pocht auf Erfüllungsmängel, da noch keine Abnahme stattfand. Ich denke, das hier §7 VOB/B greift, da ich für das vorzeitige Belasten vor Austrocknung des Klebers nichts kann. Eine Schließung des Marktes kommt nicht in Betracht und ich kann nicht mehr als absperren.

    Was denken denn die Experten?
    Und könnte ein selbständiges Beweisverfahren eine Möglichkeit sein?


    Fragende Grüße
    Magnolie
     
  2. #2 Gast036816, 23.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hast du fotos von den absperrungen? weisst du, wer die absperrungen entfernt hat?

    wie hoch ist der schaden in euro? hat der bauherr eine bauwesensversicherung für das vorhaben? die könnte das auch regulieren.

    die frage ist eher was für juristen.
     
  3. #3 Magnolie, 24.07.2012
    Magnolie

    Magnolie

    Dabei seit:
    23.07.2012
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fliesenleger
    Ort:
    Bayern
    Hallo Rolf,

    vielen Dank für Deine Antwort.
    Ich habe leider keine Fotos von den Absperrungen, aber ich kann sagen, wer die Absperrungen entfernt und mit den Gerätschaften drübergefahren ist. Es waren Mitarbeiter und eben auch der Marktleiter persönlich.
    Wie hoch der Schaden ist, kann ich im Moment leider noch nicht sagen. Besichtigungstermin ist am Donnerstag. Aber ich vermute mal, das es sich ungefähr um
    ca 500 € handeln wird. Arbeitszeit, Anfahrt und Material inklusive. Ob der Bauherr eine Bauwesenversicherung hat, weiß ich leider nicht. Im Bauvertrag steht hiervon nichts.

    Viele Grüße
    Magnolie
     
  4. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Lern einfach eines draus: Für sowas arbeitet man einfach nicht!!!!:p

    Gruß Lukas
     
  5. #5 Gast036816, 24.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hast du zeugen, die das ebenfalls gesehen haben?

    bauwesensversicherung muss nicht unbedingt im vertrag stehen, aber einfach mal nachfragen.
     
  6. #6 Magnolie, 25.07.2012
    Magnolie

    Magnolie

    Dabei seit:
    23.07.2012
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fliesenleger
    Ort:
    Bayern
    @ Lukas: Mir ist schon selbst klar, dass ich hier keine weiteren Aufträge annehmen werde. Mir ging es um Hilfe bei dem oben geschilderten Problem.

    @ Rolf: Als Zeuge stünde mir nur mein Subunternehmer zur Verfügung, mit dem ich die Fliesen gemeinsam ausgetauscht habe. Vielleicht gibt es ja auch der ein oder andere Verursacher zu, wobei ich mich darauf nicht verlassen wollen würde. Welcher Hund pinkelt schon an das Bein des eigenen Herren?


    Viele Grüße
    Magnolie
     
  7. #7 Gast036816, 25.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann trag den herren der bauüberwachung das vor und benenn den zeugen, dass die absperrung ordnungsgemäß errichtet wurde. du kannst auch nicht daneben stehen bleiben, bis die fliesen betretbar sind. die sollen sich nicht so haben, wenn der bauherr selbst etwas zerstört, dann hat er auch das geld zur reparatur.

    garantiert kommen die dann mit dem argument, dass die absperrung ungeeignet war. dann hättest du einen betonleitblock aus dem strassenbau da hinpacken müssen, natürlich ohne aufpreis.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 25.07.2012
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    rolf aib - markt, weiter in Betrieb - das klingt nach Diskuszähler. Und DU erwartest Bauleitung. Da kriegt der Fliesör nen Anruf - mach mal Fliese - und ab geht die Luzi!

    Ich war die Tage kurz davor nem Eli die BG auf den Hals zu jagen, weil die zur Haupteinkaufszeit im .... (nicht Aldi) ihre Kabel durch alle Gänge ausgelegt hatten. Durft ja nix kosten, also wird eben zwischen den Kunden rumgeturnt.
     
  9. #9 Gast036816, 25.07.2012
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Ralf - ich kenne diese 08/15 bauüberwacher, die können auch nur mit rduziertem schaum agieren, da die honorare drastisch rduziert beauftragt werden. die machen keine bauleitung, die machen nur bauüberwachung - gucken, notiz schreiben und wieder weg. koordination - fehlanzeige! der bauherr erzeugt das desaster selbst.
     
  10. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Dann mach jetzt das Minimum, welches Du vorher versäumt hast und sag dem AG, daß er die entsprechenden Bedingungen zu schaffen hat.
    Das restliche Gestreit würde ich, weil auch bei Dir eine Mitschuld liegt, sein lassen und unter Lehrgeld verbuchen. Das ganze Theater kostet mehr (und wenns nur Nerven sind), als es bringen wird.

    Gruß Lukas
     
  11. #11 Magnolie, 26.07.2012
    Magnolie

    Magnolie

    Dabei seit:
    23.07.2012
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fliesenleger
    Ort:
    Bayern
    Na dann bin ich mal auf den Termin heute gespannt. Ich werde das alles so vorbringen und hoffe auf eine Einigung. Bezüglich einer Mitschuld fäält mir leider auch bei längerem Nachdenken nicht ein, wo ich diese bei mir finden könnte. Ich habe fachgerecht verlegt, auf die Trocknungszeit hingewiesen und entsprechend abgesperrt. Was ich hätte sonst noch machen sollen, ist für mich aus Deinem Text, Lukas, nicht erkennbar. Denn wer geht denn davon aus, dass Absperrungen nicht eingehalten werden? Aber vielleicht kannst Du mir einen Hinweis geben, wo ich den Passus finden kann, dass der AG die entsprechenden Bedingungen zu schaffen hat. In der VOB/B finde ich nichts passendes und die ist hier Vertragsbe-
    standteil.
     
  12. #12 Rudolf Rakete, 26.07.2012
    Rudolf Rakete

    Rudolf Rakete

    Dabei seit:
    07.10.2010
    Beiträge:
    3.761
    Zustimmungen:
    6
    Beruf:
    Elektroingenieur
    Ort:
    Bonn
    Benutzertitelzusatz:
    Die Werbung ist nicht von mir!
    Vielleicht hättest Du einen von diesen Superschnellen Fliesenklebern nehmen sollen *Scherz*
     
  13. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Was ist daran so schwer?

    Ausführung der Arbeiten ausserhalb der Geschäftszeiten des BM oder der AG sorgt (z.B. mit Paletten) für eine wirksame Absperrung.

    Gruß Lukas
     
  14. #14 Magnolie, 26.07.2012
    Magnolie

    Magnolie

    Dabei seit:
    23.07.2012
    Beiträge:
    5
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Fliesenleger
    Ort:
    Bayern
    Die Ausführung der Arbeiten ausserhalb der Geschäftszeiten hätten in diesem Fall nichts genutzt, da die Trocknungszeit von verlegten Industriefliesen 48 h beträgt. Und auch eine Absperrung mit Paletten oder ähnlich großen Objekten war nicht möglich, da die Kundschaft dann nicht mehr an die Regale gelangt wäre. Darum mussten wir mit Kegeln, usw. absperren. Trotzdem danke für Deine Antwort ;-)
     
  15. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Man muß natürlich auch wollen.

    Wenn Du Sonnabend 20:00 verlegst dürfte das Meiste (wenn auch keine 48h) wohl bis Montag 08:00 gegessen sein.
    So ist das leichtfertig, weil wohl jedem klar sein muß, daß ein paar Kegel keinen abhalten, wenn er nun unbedingt an ein Regal möchte.

    Was hält Dich davon ab, dem AG zu sagen, daß er die Bedingungen schaffen muß, die eine vernünftige Verlegung nun mal erfordern?

    Wenn er meint, das nicht zu können oder zu wollen, dann dreht man sich um und geht!

    So haste nur Ärger und bringst noch Geld mit.

    Gruß Lukas
     
  16. #16 stoschi, 26.07.2012
    stoschi

    stoschi

    Dabei seit:
    01.07.2009
    Beiträge:
    344
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maler/Lackierer
    Ort:
    norden
    Sag mal Lukas glaubst du den Schwachsinn den du hier schreibst eigenlich selber? Schon mal was von Kunde ist König gehört.Bei dir kommen wohl die Kunden und sagen natürlich machen wir das alles so wie sie das wollen Herr Lukas "König der Bodenleger"."Dann dreht man sich um und geht" ,das machste 3-4 mal dann kannst du dir dein Geld beim Soziamt holen.Sowas spricht rum falls du das nicht weißt.
     
  17. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Richtig! Es spricht sich rum, daß der Lukas sich auf keinen Murks einlässt. Auf die Kunden, die Murks wollen, kann ich gern verzichten.

    Das hier ist doch wohl das Paradebeispiel, daß man weder sich noch jemand anderem einen Gefallen mit sowas tut.

    Wer Scheixxe anfasst, muß sich nicht wundern, wenn er selbst stinkt.

    Gruß Lukas

    PS: O-Ton-Kunde: Was sind Sie eigentlich für einer? Sie sind mit Abstand der Teuerste, Sie haben an jeder Ecke etwas auszusetzen, wo alle anderen sagen "kein Problem, das geht schon".
    Ich denke, Sie sind der Einzige, der das hier ernst nimmt. Wann können Sie anfangen?

    Sowas bestätigt mich.:p
     
  18. #18 stoschi, 26.07.2012
    stoschi

    stoschi

    Dabei seit:
    01.07.2009
    Beiträge:
    344
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Maler/Lackierer
    Ort:
    norden
    Erzähl mir doch nicht das du in NVP mit den teuersten Angeboten überhaupt was zu tun hast.
    Ich wohn gleich um die Ecke, ich weiss wie der Hase hier läuft bzw. wie die Leute hier ticken.
    Die meisten Firmen und die Kommunen dürfen die teuersten Angebote überhaupt nicht nehmen.
    Tut mir leid, aber ich glaube du leidest an Selbstüberschätzung oder gar Größenwahn.
     
  19. Lukas

    Lukas

    Dabei seit:
    27.03.2005
    Beiträge:
    11.777
    Zustimmungen:
    5
    Beruf:
    Bodenleger
    Ort:
    B, NVP, IN, St Trop
    Oder Du versuchst zu verstehen, was die vielen Orte bei mir bedeuten. Ich habe im Pommernland vielleicht einen Auftrag pro Jahr. Für den Rest muß ich reisen. Das habe ich mir so ausgesucht, weil ich mir die Kunden eben auch aussuchen möchte, aber in NVP leben möchte.

    Es hat also weniger mit Selbstüberschätzung oder Größenwahn zu tun, sondern mit Konsequenz.
    Ich habe für mich festgestellt und festgelegt, daß mein "Wettbewerb" nicht über den Preis, sondern über die Qualität läuft. Mein Zoll, den ich dafür zahle sind ca 40.000km im Jahr. Dafür hab ich zufriedene Kunden und muß mich eben nicht auf Mist einlassen.

    Gruß Lukas
     
Thema:

Fliesen gerissen und gesplittert, Erfüllungsmängel oder Verteilung der Gefahr?

Die Seite wird geladen...

Fliesen gerissen und gesplittert, Erfüllungsmängel oder Verteilung der Gefahr? - Ähnliche Themen

  1. Gerissene Fugen und Fliesen in Duschniesche

    Gerissene Fugen und Fliesen in Duschniesche: [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] [ATTACH] Hallo und liebe Grüße, wir haben 2022 ein Haus in Holzständerbauweise...
  2. gerissene Fliesen in altem Haus

    gerissene Fliesen in altem Haus: Kürzlich war ich in einem älteren EFH. Das Bad ist ca. 30 Jahre alt. Ziegelmassivbau. Keine Bodenheizung. Ein Heizkörper am Fenster. Viele...
  3. Bodengleiche Dusche / Fliese gerissen und nun?

    Bodengleiche Dusche / Fliese gerissen und nun?: Hallo Bauexperten, wir haben vor knapp drei Jahren unser Badezimmer komplett sanieren lassen und dabei wurde auch eine bodengleiche Dusche...
  4. Fuge zwischen Fliese und Ablauf gerissen

    Fuge zwischen Fliese und Ablauf gerissen: Moin, im Januar 2018 wurde das Bad renoviert. In der begehbaren Dusche wurde an der Wand folgende Duschrinne eingebaut: [IMG] Zwischen Fliesen...
  5. Fliesen gerissen

    Fliesen gerissen: Guten Morgen, in unserem Badezimmer sind plötzlich zwei Wandfliesen gerissen, s. Bild anbei. Es handelt sich um Fliesen im Eckbereich. Die Seite,...