Folgen einer Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen

Diskutiere Folgen einer Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo an das Forum! Kurze Frage an die Runde, scheinbar gibt es hierfür keine ausdrückliche Regelung: Welche rechtlichen und tatsächlichen...

  1. #1 bruchpilot, 12.02.2007
    bruchpilot

    bruchpilot

    Dabei seit:
    23.06.2006
    Beiträge:
    491
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    ANGESTELLTER
    Ort:
    Deutschland
    Hallo an das Forum!

    Kurze Frage an die Runde, scheinbar gibt es hierfür keine ausdrückliche Regelung:

    Welche rechtlichen und tatsächlichen Folgen für mich als Bauherr hat die Tatsache, dass durch meine Baufirma die gesetzlichen und (auch in der Baugenehmigung festgeschriebenen) vertraglichen Abstandsflächen unterschritten wurden???? Konkret heißt das, dass der geforderte Mindestabstand in alle Richtungen mindestens 3m betragen muss; hatte zufällig mal nachgemessen und tatsächlich kam dabei in einer Richtung nur ein Abstand von 2,90m heraus.....

    Da diese Abstände im Nachhinein nicht mehr korrigiert werden können (wir wohnen seit einigen Monaten im Haus), mache ich mir nun ein wenig Sorgen, was mir von Seiten der Baubehörde bzw. des Ordnungsamtes möglicherweise blühen kann - Abrissverfügung???? Ordnungswirdrigkeitsverfahren???

    Ist dies ein erheblicher Baumangel, der mich gegenüber der Bau-Fa. zum Schadensersatz berechtigt????

    Danke im Voraus für Eure Beteiligung an diesem Thread.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 12.02.2007
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    10 cm...

    Wer hat die festgestellt?
    Sie mit dem Bandmaß? Besser vomn Vermesser (Haus einmessen lassen), sonst gibts schon Streit um die Meßart.
    Wenn tatsächlich 10 cm, gibt es in manchen LBO´s (Berlin = ???) Rundungsregeln, die bei 10 cm grad noch greifen würden.
    An sonsten:
    Abrissverfügung -> unwahrscheinlich, weil wohl nicht verhältnissmässig
    OWi -> wenns einer offiziell macht, BEVOR Sie handeln, recht wahrscheinlich.
    Heilungsmöglichkeiten:
    Baulast auf Nachbars Grundstück - sofern der genug Abstand gelassen hat (und er mitspielt) Kann der Nachbar sich "vergolden lassen"
    Dispens der Bauordnung -> braucht eine SEHR gute Begründung
    Haus verschieben -> siehe Abrissverfügung.
    ****
    In jedem Falle schnell klären, solange beim BT/GÜ/GU noch was zu holen ist.
    MfG
     
  3. #3 bruchpilot, 12.02.2007
    bruchpilot

    bruchpilot

    Dabei seit:
    23.06.2006
    Beiträge:
    491
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    ANGESTELLTER
    Ort:
    Deutschland
    Danke für die schnelle Antwort!

    Ich habe tatsächlich mit dem Bandmaß gemessen, professionelles Equipment stand mir nicht zur Verfügung. Danach sind es (ca.) 10cm Unterschreitung der geforderten 3m Abstandsfläche.

    Es geht hier eigentlich "nur" um die Abstandsfläche nach vorn zwischen Haus und Anliegerprivatstraße bzw. dem beginnenden Gehweg dazu, zu meinen beiden Nachbarn links und rechts ist der Abstand (hofftl.) okay. Haus steht in Berlin - hat man da tatsächlich 10cm Puffer???
     
Thema:

Folgen einer Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen

Die Seite wird geladen...

Folgen einer Unterschreitung der bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen - Ähnliche Themen

  1. Einfach Genial Folge zur Abwassernutzung

    Einfach Genial Folge zur Abwassernutzung: Hallo an Alle! Mein Name ist Gentiana und ich arbeite im Social-Media-Team von "Einfach Genial", dem Erfinder-Format des MDR. In unserem...
  2. Einfach genial Folge zum Holzbaustein

    Einfach genial Folge zum Holzbaustein: Hallo an Alle! Mein Name ist Gentiana und ich arbeite im Social-Media-Team von "Einfach genial", dem Erfinder-Format des MDR. In unserem...
  3. Folgen bei Gebäudeklasse 2 oder 4?

    Folgen bei Gebäudeklasse 2 oder 4?: Wir überlegen derzeit, ob wir bei einer Gebäudesanierung das Dachgeschoss ausbauen sollen oder nicht (d.h. zusätzlicher Wohnraum oder evtl...
  4. Grenzbebauung überschritten - Folgen

    Grenzbebauung überschritten - Folgen: Guten Morgen Zusammen, Nächsten Monat soll es endlich mit unserem Bau starten ^^ Am Wochenende kam unser Nachbar zu uns um über seine...
  5. Asbestboden teilweise durch Bodenleger entfernt - Folgen

    Asbestboden teilweise durch Bodenleger entfernt - Folgen: Liebe Bauexperten Community! Ich habe eine Frage, für die ich bisher online keine Antwort finden konnte. Wir wohnen in einem Haus aus 1968 und...