Frage zu Bauvertrag

Diskutiere Frage zu Bauvertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Bei einem Gewerk wurde kein Bauvertrag abgeschlossen, nehmen wir mal an : Sanitär und Heizung. Kann der Auftraggeber trotdem anteilig Strom,...

  1. peterr

    peterr

    Dabei seit:
    28.10.2005
    Beiträge:
    383
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    NRW
    Bei einem Gewerk wurde kein Bauvertrag abgeschlossen, nehmen wir mal an : Sanitär und Heizung.

    Kann der Auftraggeber trotdem anteilig Strom, Wasser und Bauwesenversicherung in der Schlussrechnung zum Abzug bringen?
     
  2. #2 Olaf (†), 23.06.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Mit welcher Begründung?

    22
     
  3. peterr

    peterr

    Dabei seit:
    28.10.2005
    Beiträge:
    383
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    NRW
    ´Mit welchem Strom sind die Bohrmaschinen von dem Unternehmer gelaufen ....
     
  4. #4 Olaf (†), 23.06.2006
    Olaf (†)

    Olaf (†)

    Dabei seit:
    28.04.2005
    Beiträge:
    4.519
    Zustimmungen:
    1
    Beruf:
    Fensterbauer
    Ort:
    Dresden
    Eher nich,

    denn im Prinzip haste ihn ja auf die Baustelle gelockt und gesagt, mach mal. Er geguckt, Klasse, alles da, mach ich mal.
    Im Zweifel behauptet er, dass er ohne Strom, da bauseits vorhanden, kalkuliert hat:D
    Über welchen Auftragswert reden wir überhaupt? Und lohnt sich der Stress?
    Bei 10.000,00 sind das so 25 - 40 €.
    Wenn mir sowas passiert, tröste ich mich mit "eingebüßt ist auch gehandelt"
     
  5. #5 VolkerKugel (†), 23.06.2006
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

    Dabei seit:
    11.01.2006
    Beiträge:
    6.966
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    63110 Rodgau
    Benutzertitelzusatz:
    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Wenn nix vereinbart ist ...

    ... (auch nix über Gewährleistung und Co.?) muss man sich halt streiten :boxing .
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 23.06.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    23
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Meine Meinung...

    (juristisch lienhaft) NEIN.
    Denn der Unternehmer musste bei Angebotsabgabe/Auftragsannahme nicht davon ausgehen, daß er den Strom, die Versicherungskosten usw. bezahlen muss und hat diese daher nicht in seinen EP berücksichtigt.
    Im allgemeinen werden diese Verbräuche nicht berechnet (da sie ja "refinanziert" würden. Bauwesenversicherung ist ein anderes Thema, da sie ja den BU entlastet. Aber auch hier - nicht vereinbart = Nase wischen.
    MfG
     
  7. peterr

    peterr

    Dabei seit:
    28.10.2005
    Beiträge:
    383
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    NRW
     
  8. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Nur wenn der Unternehmer zusätzlich seine Handykosten, die Tankrechnungen des Firmenbauleiters und anteilig die Betriebshaftpflichtversicherung berechnen darf.
     
  9. #9 Yilmaz, 24.06.2006
    Zuletzt bearbeitet: 24.06.2006
    Yilmaz

    Yilmaz

    Dabei seit:
    28.03.2006
    Beiträge:
    7.141
    Zustimmungen:
    1.185
    Beruf:
    Maurer & Betonbaumeister
    Ort:
    Delbrück/Westfalen
    Benutzertitelzusatz:
    Maurer-und Betonbauermeister
    Meisten ist es so das Baustromkasten und Bauwasser von dem Rohbauer bereitgestellt werden.Die kosten für die Bereitstellung stellt er den Bauherrn(AG) in Rechnung(Meistens bei Angebotsabgabe unter Pos. Baustelleneinrichtung).
    Der Verbrauch wird aber von Auftragnehmern Bezahlt(Mehrere Auftragnehmer)
    Wen ein VOB-Vertrag ist das im §4 (Rechte und Pflichten währen der Bauausführung) intigriert.
    Mfg,
    Yilmaz
     
  10. peterr

    peterr

    Dabei seit:
    28.10.2005
    Beiträge:
    383
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    NRW

    was ist ,wenn kein vob vertrag vorliegt?
     
  11. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Dann gilt § 4 VOB/B nicht. Es ist nichts nichts vereinbart. Es geht dann nach dem alten Rechtsgrundsatz, dass derjenige, der etwas will, den Beweis antreten muss dass es ihm zusteht. Ein willkürlicher Umlageschlüssel, im Nachhinein einseitig vorgetragen, ist kein solcher Beweis. Die tatsächlichen Entnahmen können ganz anders, auch Null gewesen sein. Und wer Versicherungen abschließt ohne andere zu fragen, der zahlt. War ein Architekt an der Vergabe beteiligt, dürfte er für finanzielle Nachteile, die dem Bauherrn mangels Umlagemöglichkeit entstehen, haften, siehe Tendenzen in der Rechtsprechung:
    http://www.baunetz.de/db/recht/list_urteil.php?stichwort_id=116
     
Thema:

Frage zu Bauvertrag

Die Seite wird geladen...

Frage zu Bauvertrag - Ähnliche Themen

  1. Wasserschaden im Keller - Frage zum Estrichuntergrund

    Wasserschaden im Keller - Frage zum Estrichuntergrund: Guten Abend, bin neu hier und habe mich angemeldet, weil ich hoffe, Ihr könnt mir bei einer Frage helfen. Meine Mutter hat einen Wasserschaden im...
  2. Frage zu Außenwänden aus Ytong-Steinen

    Frage zu Außenwänden aus Ytong-Steinen: Hallo Ihr Bauspezies, ich lebe in Thailands Norden, und wir bauen wieder (Neubau). Es geht speziell um die Dämmfähigkeit (Hitze und Kälte) von...
  3. Frage an die Profis zur Gewährleistung bei Garage und Fliesen

    Frage an die Profis zur Gewährleistung bei Garage und Fliesen: Hallo, bin neu hier und habe gleich mal ein paar Fragen :) 1) In unserem Bauvertrag steht folgender Passus: Für Arbeiten am Grundstück,...
  4. Fragen zu Bauvertrag und Zahlungsplan

    Fragen zu Bauvertrag und Zahlungsplan: Hallo liebe Community, wir sind kurz davor ein Haus zu bauen und haben jetzt den Vertragsentwurf dazu erhalten, der für uns einige fragwürdige...