Frage zum Eigentumsübergang, bezogen auf Grundstücksverkauf

Diskutiere Frage zum Eigentumsübergang, bezogen auf Grundstücksverkauf im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo liebe Experten, heute habe ich wieder einmal ein paar Fragen. Mein Partner hat sein Grundstück in drei Teile geteilt und zwei Teile...

  1. rose24

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    Hallo liebe Experten,

    heute habe ich wieder einmal ein paar Fragen.

    Mein Partner hat sein Grundstück in drei Teile geteilt und zwei Teile verkauft. Danach wurde auf allen drei Gundstücken gleichzeitig, mit gemeinsamer Baustelleneinrichtung, gebaut. Eines der Häuser gehört uns. Zu Beginn wurden von einem der Grundstücke ohne Erlaubnis durch den GÜ oder dessen Subunternehmer in einer Hauruck-Aktion fast 600 m³ Humus und Kies abgefahren und vermutlich verkauft. Ursprünglich war vereinbart, den übrig bleibenden Kies für später notwendige Auffüllungen auf allen drei Grundstücken zu verwenden (leider nicht schriftlich). Wenn mehr Auffüllmaterial notwendig würde, als Kies/ Humus vorhanden sei, sollten wir dies für alle drei Grundstücke bezahlen. Eine entsprechende Kostenschätzung für die Verfüllung war in unseren Finanzierungsunterlagen für die Bank enthalten.

    Im Laufe der Zeit stellte sich heraus, dass wohl weit weniger Material für die spätere Auffüllung benötigt würde, wie ursprünglich angenommen (der GÜ hat sich wohl "verrechnet"). Letztlich wollte der GÜ dann eine Auffüllung von 311 m³ bezahlt bekommen, nach Protest wurde die Menge nochmal reduziert. Wir haben uns dagegen natürlich verwahrt, da vorher weit mehr Material von einem der Grundstücke verschwunden ist. Nun geht es darum, wem der Kies und der Humus eigentlich zum Zeitpunkt seines Verschwindens gehört hat. Der Gü sagt, den Grundstückskäufern. Zu der fraglichen Zeit gab es zwar einen Grundstückskaufvertrag, der war aber noch nicht vollzogen, die Messungsanerkennung noch nicht erfolgt. Auch der Kaufpreis war noch nicht ausgeglichen. Waren die Grundstückskäufer trotzdem schon Eigentümer des Materials? Können wir uns gegen den "Diebstahl" wehren?

    Ähnlich verhält es sich mit einer großen Menge Natursteine, die vom Abbruchunternehmer abgefahren wurden, nachdem das vorher auf den drei Grundstücken vorhandene alte Bauernhaus abgebrochen war. Im GÜ-Vertrag war kein Auftrag zum Abtransport der Steine enthalten und wir wollten diese eigentlich behalten. Haben wir da noch eine Chance, diese ersetzt zu bekommen?

    Grüße, rose24
     
  2. #2 Kater432, 24.09.2014
    Kater432

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    Ich versteh noch nicht alles richtig.
    Grundstück in 3 teile, 2 verkauft. Ihr baut alle mit dem gleichen GÜ?
    Im notarvertrag is geregelt wann der gefahrübergang stattfindet. IdR bei aufkassungsvormerkung bzw zahlungseingang. Vorher gehört alles noch dem Verkäufer und andere haben dort nichts verloren. Es sei denn sie haben vertraglich die Erlaubnis
     
  3. rose24

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    Ja - haben alle den gleichen GÜ gehabt, in zwei Fällen wurden die Verträge wegen erheblicher Mängel gekündigt.
    Die Notarurkunden muss ich nochmal anschauen - danke für den Hinweis.
     
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