Frage zum WFA Kredit

Diskutiere Frage zum WFA Kredit im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Wir haben in unserer Finanzierung eine Förderung der WFA-NRW. Wir werden nach dem Modell A gefördert. Es handelt sich um insgesamt...

  1. #1 Stefan77, 04.02.2007
    Stefan77

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    Hallo!

    Wir haben in unserer Finanzierung eine Förderung der WFA-NRW. Wir werden nach dem Modell A gefördert. Es handelt sich um insgesamt 58.000€ (Grundpauschale,Kinderbonus, Starterdarlehen)

    Zu den Zinsen (0,5% p.a.) usw. steht dort:
    ------------------------------------------------------------
    Zinsen:
    in den ersten fünf Jahren ab Bezugsfertigkeit:
    im Modell A zinslos (einschließlich Starterdarlehen), im Modell B = 2% p.a.

    Tilgung (Modell A und B):
    neue Objekte: 1 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen
    gebrauchte Objekte: 4 % p.a. zuzüglich ersparter Zinsen
    Starterdarlehen: 5% p.a. (neue und gebrauchte Objekte)
    ------------------------------------------------------------

    Nun werden wir ja nach dem Modell A gefördert da wir bestimmte Kriterien erfüllen. Sind ein Junges Paar (unter 39 J.), nicht länger als 5 Jahre verheiratet, haben ein kleines Kind und verdienen nur bis zu einem bestimmten Betrag/Jahr.

    Nun würde ich gerne wissen wie es ist wenn meine Frau nach dem Erziehungsurlaub wieder arbeiten geht. Dann verdienen wir ja insgesamt mehr pro Jahr.

    Wird der Zins dann angepasst?
    Wird nun jährlich geprüft wieviel wir nun pro Jahr an Geld haben?

    Oder ist nur der Zeitpunkt zum Förderantrag relevant?!

    Gruss Stefan
     
  2. #2 Baufuchs, 04.02.2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 04.02.2007
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lesen

    Sie dazu hier

    Kurzfassung:
    - Maßgebend ist das Einkommen, welches in den 12 Monaten nach Antragsstellung erzielt wird.
    - Es kann aus dem Einkommen der vergangenen 12 Monate ermittelt werden.
    - Änderungen innerhalb der 12 Monate ab Antrag sind zu berücksichtigen, wenn diese zum Zeitpunkt der Antragsstellung feststehen. (Z.B. Ende Erziehungsurlaub innerhalb 12 Monate ab Antrag).

    Insofern sind zunächst nur die Verhältnisse bei Antragstellung relevant.

    Nachtrag:
    nach Ablauf von 5 Jahren = Zins Baudarl. (A) = 3,5% (Senkung je nach Einkommen mögl.)
    nach Ablauf von 15 Jahren= Zins Baudarl. (A) = 6%
     
  3. #3 Stefan77, 04.02.2007
    Stefan77

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    Genau danach habe ich gesucht. Besten Dank!
    Noch eine Frage:
    Ist beim WFA-Kredit Sondertilgung (wie z.B.beim KFW-Kredit) möglich?!
     
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