Fragen zur Garantieleistung

Diskutiere Fragen zur Garantieleistung im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; Guten Morgen, Bei technischen Geräten ist es ja meist üblich das sie während der Garantie einfach ausgetauscht werden wenn sie kaputt gehen....

  1. #1 MaurerMax, 27.03.2015
    MaurerMax

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    Guten Morgen,

    Bei technischen Geräten ist es ja meist üblich das sie während der Garantie einfach ausgetauscht werden wenn sie kaputt gehen. Wie sieht das ganze eigentlich bei Türsprechanlagen aus?

    Wir sind die ganze Zeit schon am überlegen das wir uns eine zulegen, aber sind uns da mit der Garantieleistung nicht so sicher wie das alles abläuft.

    Die Garantie beträgt ja zwei Jahre und es steht auch drin das das Gerät repariert wird wenn es ein Herstellerfehler ist. Wird das Gerät dann aber auch ausgetauscht oder bekommt man ein Leihgerät damit man die Türsprechanlage in der Zeit weiter nutzen kann oder wie genau funktioniert das? Könnt Ihr mir da vielleicht weiterhelfen? :wow
     
  2. Uwe!

    Uwe!

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    das was Du meinst heißt Gewährleistung, das ist die gesetzliche Verpflichtung. Wie Du schon recherchiert hast, gibt's da aber keinen Anspruch auf direkten Austausch. Das KANN der Hersteller machen, MUSS er aber nicht.
    Sprich, es gibt keine Verbindliche Antwort auf Deine Frage! Kommt auf den Hersteller und den Händler an, bei dem Du gekauft hast. Dein Vertragspartner ist nämlich der Händler, der entscheidet letztlich, was passiert. Einfach im Vorfeld mal erkundigen. Ein guter Händler wird Dir sicher mit einem Leihgerät aushelfen können.
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Garantie- oder Gewährleistung? Das ist hier die Frage.
    Die nächste Frage wäre dann, Kaufvertrag oder Werkvertrag? Sprich, wer hat die Anlage verkauft oder die komplette Installation vorgenommen?

    Im Rahmen der Gewährleistung gibt es sicherlich kein "Ersatzgerät" als Leihgabe, man könnte so etwas jedoch in den Garantiebedingungen festlegen. Dabei müsste aber auch festgelegt werden, wer den Austausch bezahlt, denn der Hersteller der Türsprechanlage hat ja mit dem Einbau nichts zu tun, und ob man mit dem Installationsbetrieb eine Garantievereinbarung geschlossen hat, das steht auch in den Sternen.

    Es ist auch nicht richtig, dass Geräte einfach ausgetauscht werden wenn sie mal defekt sind. Das liegt allein bei demjenigen der Gewähr leisten muss. Oftmals ist es günstiger wenn ein Gerät einfach ersetzt wird, aber wenn mein Auto nach 2 Jahren kaputt ist dann kriege ich ja auch kein Neues.
     
  4. #4 driver55, 27.03.2015
    driver55

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    Definiere mal Auto kaputt
    Ich finde es schon immer witzig hier, man hat das Teil noch nicht mal gekauft u. spielt aber schon das Szenario durch, wenn's mal kaputt geht.
    Die einen kaufen einfach u. freuen sich jahrelang über das Gekaufte, die anderen kaufen schon mit Skepsis "wenn das mal..." u. haben es dann auch - sie rufen quasi danach...
     
  5. Julius

    Julius

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    Bei billigen Geräten oder Import-Schrott mag das zutreffen, bei hochwertigen (z.B. deutschen) Erzeugnissen nicht. Da wird üblicherweise sehr wohl noch einzeln repariert. Eine andere Möglichkeit ist die Gestellung von (aufgearbeiteten) Austauschgeräten.

    Bei dem von Dir ins Auge gefaßten Händler wäre ich zurückhaltend.
    Entgegen der Werbeaussage "Markenfabrikate" kann ich dort nur Nonameware erkennen. Vermutlich handelt es sich um ein proprietäres System.
    Damit wirst Du vor allem NACH Ablauf der Gewährleistungs-/Garantiezeit Ärger bekkommen können.
    Denn Ersatzteile dafür sind erfahrungsgemäß generell nicht zu bekommen.
    Wenn man sich solch eine Billiganlage zulegt (inbesondere für ein MFH), sollte man reichlich Ersatzkomponenten gleich mit einlagern!
    Sonst artet jeder spätere Defekt in eine Komplett-Verschrottungsaktion aus...
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Nach 2 Jahren ist es egal welchen Schaden das Auto hat.

    Aber dem TE ging es nicht um die Frage, er wollte sich nur für die nächsten Werbelinks warmlaufen.
     
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