Freistellungsbescheinigung 48b entzogen

Diskutiere Freistellungsbescheinigung 48b entzogen im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage, die auf den Erfahrungen eines Bekannten basiert. Sein Unternehmen hat vor einiger Zeit ein größeres...

  1. #1 baubaer2, 28.06.2024
    Zuletzt bearbeitet: 28.06.2024
    baubaer2

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, die auf den Erfahrungen eines Bekannten basiert.
    Sein Unternehmen hat vor einiger Zeit ein größeres Bauprojekt abgeschlossen und dabei zahlreiche Subunternehmer beauftragt.

    Dabei wurden auch die entsprechenden Freistellungsbescheinigungen (48b) vorgelegt. Eine wurde jedoch während des Projekts von der Finanzbehörde entzogen. Leider ist das völlig untergegangen. :mauer

    Als sein Steuerberater dann die Steuererklärung eingereicht hatte, hat das Finanzamt bei der Prüfung seiner Unterlagen festgestellt, dass die Bescheinigung ungültig war. Er musste die Bauabzugssteuer rückwirkend zahlen, inklusive Zinsen und ich glaube sogar Strafen. Insgesamt hat ihn das mehrere zehntausend Euro gekostet.

    Laut meinem Verständnis müsste man die Bescheinigungen ja vor Baubeginn bekommen und regelmäßig kontrollieren, da bei Rechnungserstellung der Schaden ja bereits passiert ist.

    Er hat auf jeden Fall jetzt Bürounterstützung die das täglich überprüft...

    Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie stellt ihr sicher, dass alle Freistellungsbescheinigungen eurer Subunternehmer gültig bleiben und nicht entzogen werden?

    Ich habe seitdem ein ziemlich ungutes Gefühl bei dem Thema.

    Freue mich über Eure Anregungen.
     
  2. Alex88

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    Auf der Rückseite steht eine Mailadresse bei der man die Gültigkeit abfragen kann, wenn er das nicht macht, selber Schuld

    immer diese Bekannten und Freunde......
     
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  3. #3 baubaer2, 28.06.2024
    Zuletzt bearbeitet: 28.06.2024
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    Ja genau, immer diese Bekannten :),
    tatsächlich ist mir das nicht passiert, sonst würde ich es auch so benennen. Ich bin aber besorgt, dass es mir passieren könnte. Soweit ich weiß, hatte er die Bescheinigung auch zu beginn überprüft. Aber danach wurde sie entzogen. Das ist ja das Dilemma und der Grund meiner Frage ;)
     
  4. BaUT

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    Ist das dann nicht eine Art Steuerbetrug des ehemals "Freigestellten", wenn er sich die vollen 100% auszahlen lässt, statt dass der sein AG 15% einbehält und ans Finanzamt weiterleitet?
    Doof nur das der AG nun beim Finanzamt in Haftung genommen wird und nicht der eigentliche Steuerschuldner, der vermutlich insolvent oder gar nicht mehr auffindbar ist.
     
    SIL gefällt das.
  5. #5 baubaer2, 28.06.2024
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    Ja richtig, das ist nicht nur eine Art sondern wie ich vermute reine Steuerhinterziehung. Nicht mehr auffindbar ist hier wohl eingetroffen, da jetzt wohl im Ausland...
     
  6. SIL

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    Als Unternehmen , das heißt anders.
    Das ist zutreffend, aber nicht nur diese sondern alle anderen auch wie KK , BG , Haftpflicht etc , ansonsten immer bei Rechnungsstellung oder mindestens einmal pro Quartal, wobei nicht nur 48b zu prüfen ist , es gibt weitere.
    Das ist schon seit Jahren so , bis hin zu sämtlichen Beiträgen jeglicher Kassen.
     
    Alex88 und simon84 gefällt das.
  7. 11ant

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    Ich bin Nichtjurist und sehe als aus dem kaufmännischen Blickwinkel so, daß "der Vater Deines Freundes Charly" :-) von der Freistellung nur hätte Gebrauch machen dürfen so lange sie gültig war / bestanden hat; allerdings hat der Auftragnehmer wohl die Nebenpflicht verletzt, ihn auf den Widerruf / Entzug aufmerksam zu machen und ist ihm dadurch schadenersatzpflichtig geworden. In wie weit es schon den Tatbestand der Täuschung im Rechtsverkehr / Urkundenfälschung erfüllt, den Glauben an eine Freistellung nach deren Widerruf fortbestehen zu lassen, darüber mögen sich Prädikatsjuristen zerstreiten ;-)
     
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Freistellungsbescheinigung 48b entzogen

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