Freistellungsbescheinigung

Diskutiere Freistellungsbescheinigung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, wir haben soeben unseren Neubau fertiggestellt. Auf der letzten Rechnung vom Haushersteller lese ich unten etwas mit...

  1. nikii

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    Hallo,

    wir haben soeben unseren Neubau fertiggestellt. Auf der letzten Rechnung vom Haushersteller lese ich unten etwas mit "Freistellungsbescheinigung".

    Was heißt das genau? Heißt das ich kann was steuerlich absetzen?

    Ist es überhaupt möglich Rechnungen vom Haus abzusetzen?

    Danke
     
  2. #2 coroner, 24.11.2010
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    Baulaie
    Das betrifft dich als Privatmann eigentlich nicht.
    Als Gewerbetreibender müsstest du 15% des Betrages direkt ans FA abführen,
    (Bauabzugsbesteuerung ) der Rechnungssteller erhielte dann einen
    entsprechend gekürzten Betrag.
    Es sei denn, er hat so ne Bescheinigung, dass er das selber macht und man
    ihm also den Gesamtbetrag schuldet.
    Ich habs auch noch nicht so ganz kapiert... aber zumindest soviel verstanden,
    dass es mich nicht betrifft als privater Bauherr.
    Sonst soll bitte mal schnell einer ein Veto reinhauen hier :biggthumpup:

    Achso... mit steuerlicher Absetzbarkeit von deiner ESt-Erklärung hat das bestimmt nichts zu tun
     
  3. nikii

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    OK Danke dir für deine Antwort. Hab ih mir schon gedacht das es nur was für Handwerker ist.

    Kannst du mir sagen ob man die Rechnungen vom Haushersteller oder den Handwerkern irgendwie absetzen kann?
     
  4. #4 de Schmied, 24.11.2010
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    Die Firma hat dir die Freistellungsbescheinigung vorzulegen mit der Schlussrechnung (meines Wissens) und stellt damit Sicher das er seine Abgaben an das Finanzamt regelmäßig abführt. Tut er das nicht müßte der Auftraggeber 15% an das Finanzamt abführen.
    Die Freistellungsbescheinigung(oder Nummer kann dann im Inet nachgeschaut werden)
    muß bei Rechnungsbeträgen über 5000€ im Jahr vorgelegt werden.

    gruß
     
  5. #5 de Schmied, 24.11.2010
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    Privathaus und Neubau menes Wissens nicht.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 24.11.2010
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  7. #7 MoRüBe, 24.11.2010
    MoRüBe

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    ... untereinander. :p
     
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