Garage auf Grenze, Landesbauordnung Baden-Württemberg

Diskutiere Garage auf Grenze, Landesbauordnung Baden-Württemberg im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich bin in den Vorplanungen für den bau eines EFH in Baden-Württemberg. Die Garage passt dabei am besten ins Eck des Grundstück mit zwei Wänden...

  1. #1 Wberger, 18.07.2019
    Wberger

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    Ich bin in den Vorplanungen für den bau eines EFH in Baden-Württemberg. Die Garage passt dabei am besten ins Eck des Grundstück mit zwei Wänden auf der Grenze. Nun begrenzt die LBO in §6 die Bebauung in Abstandsflächen auf:
    * Wandhöhe 3m -> ok klar
    * Maximallänge pro Grenze 9m und in Summe auf allen Grenzen 15m -> ok
    * Wandfläche von maximal 25m²

    Frage: gilt die Wandfläche PRO Grundstücksgrenze oder in Summe?
    Steht die Garage auf zwei Grenzen hätte man eine Wandfläche in Summe von 25m² sehr schnell zusammen. Sind es hingegen 25m² pro Grundstücksgrenze ist diese Anordnung gut möglich.
     
  2. Dimeto

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    Ja, die Formulierung ist missverständlich. Sie zielt aber auf jede einzelne Wand ab, die Abstandsflächen auslösen könnte. Das ergibt sich aus §5, Absatz 1, LBO
    Vor den Außenwänden von baulichen Anlagen müssen Abstandsflächen liegen ...
    Wie Du schon selber bemerkt hast, könnte sonst ja nicht einmal eine Standardgarage von 3m*6m*2,85m in eine Grundstücksecke gesetzt werden, geschweige denn, auf ein Garagengrundstück.
    In früheren Fassungen der LBO war auch die Privilegierungsformulierung eindeutiger, z.B. §6, Absatz 1, LBO 1995, Stand Dezember 2000:
    ... Darüber hinaus sind Abstandsflächen nicht erforderlich vor Außenwänden von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nur Garagen oder Nebenräume enthalten, ...
    , soweit
    1. die Wandhöhe nicht mehr als 3 m beträgt und
    2. die Wandfläche nicht größer als 25 m² ist.
     
    Fabian Weber und simon84 gefällt das.
  3. #3 Wberger, 19.07.2019
    Wberger

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    das klingt schlüssig. Danke.
     
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