Garage auf L-Steinen als Grenzbebauung

Diskutiere Garage auf L-Steinen als Grenzbebauung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Leute, da die zuständige Sachbearbeiterin im Bauamt gerade im Urlaub ist, habe ich gehofft, dass mir jemand von euch bei zwei Fragen...

  1. #1 abinseigenheim, 02.08.2019
    abinseigenheim

    abinseigenheim

    Dabei seit:
    01.07.2017
    Beiträge:
    121
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Rosbach
    Hallo Leute,

    da die zuständige Sachbearbeiterin im Bauamt gerade im Urlaub ist, habe ich gehofft, dass mir jemand von euch bei zwei Fragen behilflich sein kann.

    Folgender Fall:
    Ein abfallendes Grundstück soll begradigt werden. Dazu möchte der Bauherr L-Steine zwischen 80cm und 130cm setzen. So weit so unkritisch.
    Folgende Punkte sind für mich jetzt aber nicht ganz klar - erstens möchte der Bauherr die L-Steine ca. 30cm über die spätere Grasnarbe stehen lassen (fragt mich bitte nicht warum). Im B-Plan sind aber nur offene Einfriedungen mit einem Mindestbodenabstand von 15cm zulässig.
    Hier der Text aus dem B-Plan:
    "Gem. § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 81 Abs. 1 Nr. 3 HBO: Zulässig sind ausschließlich gebrochene Einfriedigungen wie z.B. Drahtgeflecht, Stabgitter oder Streckmetall bis zu einer Höhe von max. 1,5 m über Geländeoberkante. Seitlich und rückwärtig ist ein Mindestbodenabstand von 0,15 m einzuhalten. Sichtschutzzäune sind straßenseitig unzulässig."

    In wie weit lässt sich eine 30cm hohe Aufkantung rund um das Grundstück mit dem B-Plan vereinen?

    Die zweite Frage dreht sich um die geplante Garage... diese soll auf die L-Steine kommen. Soweit ist das ja auch erstmal okay... allerdings möchte der Bauherr eine 2,50m hohe Garage auf die 1,30m hohen L-Steine auf die Grenze setzen... er ist der Meinung dass das anhand der folgenden B-Plan Formulierung möglich ist:

    "Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB:
    2.2.1 Unterer Bezugspunkt für die Höhenermittlung der max. zulässigen Gebäudeoberkante ist die Fertighöhe der jeweiligen Erschließungsstraße, gemessen lotrecht in der Grundstücksmitte. (Die Straßenplanung wird bei der Stadtverwaltung rechtzeitig zur Einsichtnahme bereitgehalten). "


    Meiner Meinung nach ist die Formulierung im B-Plan jedoch nur auf das Hauptgebäude zu übertragen... für die Grenzbebauung würde also die HBO mit folgendem Wortlaut greifen?

    (10) Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder an aneinanderstoßenden Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig:

    1. eine Garage oder aneinandergebaute Garagen einschließlich Abstellraum oder -fläche,

    2. Einfriedungen, Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände in Gewerbe- und Industriegebieten, außerhalb dieser Baugebiete mit einer Höhe bis zu 2 m über der Geländeoberfläche,

    3. Stützmauern zur Sicherung des natürlichen Geländes,
    Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 insgesamt 15 m nicht überschreiten; Dachüberstände sind einzurechnen. Bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wände an jeder Nachbargrenze insgesamt nicht größer als 25 m2 sein.

    Ich verstehe das so, dass an der Grenze nicht mehr als 3.00m über dem ursprünglichen Geländeverlauf gebaut werden darf. Ich gehe davon aus, dass das auch gilt, wenn das Nachbargrundstück aufgeschüttet wurde/wird, oder?

    Wie seht ihr das... was gilt? B-Plan d.h. Mitte Straße in der Mitte des Grundstückes? => Grenzbebauung relativ zum Nachbargrundstück von ca. 3,80m ok, oder lt. HBO 3,00m vom ursprünglichen Geländeverlauf?


    Danke und Gruß
    Torsten
     
  2. Dimeto

    Dimeto

    Dabei seit:
    22.07.2017
    Beiträge:
    1.622
    Zustimmungen:
    2.132
    Beruf:
    Vermessungsingenieur
    Ort:
    NRW
    Du siehst das alles vollkommen richtig.
    Gar nicht. Ich denke, in der Begründung zum BPlan wird die Notwendigkeit des Mindestbodenabstandes bei Einfriedungen erklärt, so dass daraus die Unzulässigkeit des "Sockels" abgeleitet werden kann, selbst wenn man behauptet, dass sei ja keine Einfriedung.
    Das nicht, die Höhenfestsetzung gilt für alle Gebäude. Es geht aber um die städtebaulich maximal zulässige Gebäudehöhe und zu der muss ein Bezugspunkt definiert werden. Bei der Grenzgarage geht es um die bauordnungsrechtliche Privilegierung bezüglich der Abstandsflächen - die korrekten Passagen aus der HBO hast Du ja schon zitiert - bei der immer auf die am Gebäude vorhandene natürliche Geländeoberfläche abgestellt wird.
    Richtig. Um Missverständnisse zu vermeiden ergänze ich mal "im Mittel nicht mehr als 3m". Bei gleichmäßiger Hanglage darf die Garage beispielsweise vorne 4,5m hoch sein, wenn sie hinten nur noch 1,5m hoch ist.
    Beides. BPlan = Planungsrecht (BauGB), Grenzbebauung = Bauordnungsrecht (HBO); wenn das eine das andere nicht ausdrücklich ausschließt, gilt die schärfere Einschränkung.
     
    abinseigenheim gefällt das.
  3. #3 abinseigenheim, 02.08.2019
    abinseigenheim

    abinseigenheim

    Dabei seit:
    01.07.2017
    Beiträge:
    121
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Rosbach
    Wow - danke für deine superverständliche und ausführliche Antwort!

    :bef1003:


    Grüße
    Torsten
     
  4. #4 abinseigenheim, 05.08.2019
    abinseigenheim

    abinseigenheim

    Dabei seit:
    01.07.2017
    Beiträge:
    121
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Ing.
    Ort:
    Rosbach
    Ich habe jetzt ein Feedback zu den Punkten...

    Das Problem mit der Aufkantung der L-Steine will der Architekt / Bauherr mit erhöhten Beeten lösen. Dann wäre die Kante eben nicht der L-Stein, sondern meinetwegen 50cm weiter hinten die Beeteinfassung… ob's das ggf. für das Bauamt bzw. den betroffenen Nachbarn ausreichend ist werde ich früher oder später sehen :-D

    Wegen der Garagen-Grenzbebauung zu mir habe ich aber doch noch mal eine Frage... ich habe dem Architekten erklärt, dass er die Grenzbebauung nicht auf die Mitte der Straße vom Grundstück referenzieren kann. Davon war dann nach kurzem überlegen auch keine Rede mehr - stattdessen hat er mir erzählt, dass lt. HBO folgende Regelung für die Grenzbebauung gelten würde:
    Höhe Straße am Grenzpunkt ist Referenzhöhe. Davon dürfte er dann 2,50m auf der gesamten Grundstücksgrenze hochgehen ohne den tatsächlichen ursprünglichen Geländeverlauf zu berücksichtigen. :confused:

    Zeigen dass das irgendwo geschrieben steht konnte er mir freilich nicht - ich habe darüber auch nichts finden können... hat jemand eine solche Regelung schon einmal gehört? Der Architekt sitzt hier in Hessen und sollte sich eigentlich mit der HBO gut auskennen.

    Danke für eure Hilfe.

    Grüße
    Torsten
     
Thema: Garage auf L-Steinen als Grenzbebauung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. kann eine Garage auf l Steine gesetzt werden

Die Seite wird geladen...

Garage auf L-Steinen als Grenzbebauung - Ähnliche Themen

  1. Gross Garage 17er Ytong als Stein? Abdichtung?

    Gross Garage 17er Ytong als Stein? Abdichtung?: Hi, Unser Haus ist fertig. Jetzt geht's bald an die Garage. Genehmigt ist 9x8.30m mit 38° Satteldach. Bodenplatte wird etwas größer gemacht zur...
  2. Mauer für Garage auf L-Steinen

    Mauer für Garage auf L-Steinen: Hallo zusammen, Ich bin neu hier und habe eine Frage zu meinem aktuellen Projekt. Die Ausgangssituation ist Folgende: Da ich im Gegensatz zu...
  3. Grenzbebauung Garage; L-Steine unter Bodenplatte

    Grenzbebauung Garage; L-Steine unter Bodenplatte: Hallo Community, ich habe eine Verständnisfrage und hoffe auf eure fachkundige Meinung. Siehe Bild im Anhang Unser Bauvorhaben sieht vor, dass...
  4. Grenzbebauung - L-Stein an Garage (Nachbar)

    Grenzbebauung - L-Stein an Garage (Nachbar): Hallo, wegen "der Regenrinnendiskussion" in anderem Thread komme ich gerade auf meine folgende Frage: Situation: 2016 steht...
  5. Garage Abdichtung Bodenplatte erster Stein Spritzwasser?

    Garage Abdichtung Bodenplatte erster Stein Spritzwasser?: Hallo, ich habe jetzt vom Maurer und Putzer immer verschiedene Lösungen erhalten. Mein Planer überlässt das den Gewerken zumindest habe ich nicht...