Garage/Flachdach: Dachrandabschluss/Attika und mittlere Wandhöhe

Diskutiere Garage/Flachdach: Dachrandabschluss/Attika und mittlere Wandhöhe im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, ich habe eine Frage, welche evtl. auch ein bisschen zu juristisch ist, aber vielleicht hat ja trotzdem jemand von euch eine...

  1. #1 EmptyAir, 04.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 04.05.2020
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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage, welche evtl. auch ein bisschen zu juristisch ist, aber vielleicht hat ja trotzdem jemand von euch eine Meinung, einen Tipp oder weiß es sogar...

    Folgendes Problem: Unsere Garage ist zu hoch. Geplant war eine Ausführung von 2,75m mittlere Wandhöhe an der Grenze (Grenzbebauung). Aus welchen Gründen auch immer, sind wir jetzt schon, ohne einen Dachrandabschluss schon bei 2,80m.
    Ich habe mich nun mal selbst damit beschäftigt und gesehen, dass es unterschiedliche Dachrandabschlussprofile gibt. Unteranderem solche, die eine "Stufe" nach unten haben.

    Ich habe ein Bild gemalt:
    Dachrandabschluss.png
    Rechts die "übliche" Variante, links das mit der Stufe. Der Wandaufbau ist wiefolgt:
    Vormauerwerk (ca. 10cm) - Fingerfuge 2cm - PPW-Mauerwerk (17,5cm)
    Oben auf, hinter dem Vormauerwerk: U-Schale Stahlbeton, Dachbalken 24/8.

    Für die linke Variante könnte man die oberste Steinreihe vom Vormauerwerk wegnehmen und somit diese Stufe erreichen. Die entscheidende Frage: Hilft uns das bei der mittleren Wandhöhe? Wird diese Wandhöhe bis zur Kante gemessen oder bis zum obersten Punkt des Dachrandabschlussprofiles?

    Besten Dank und Gruß
    Markus
     
  2. Dimeto

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    Zumindest ließe es Deinen guten Willen erkennen. Argumentationsansatz: Vergleich mit geneigtem Dach. Wenn die imaginäre Linie zwischen Wandabschluss und oberem Dachabschluss (höchster Punkt) weniger als 45° beträgt, wird sie nicht hinzugerechnet, ansonsten zu 1/4.
    Gibt es denn schon einen Kläger, dem Du das erklären müsstest?
     
  3. #3 EmptyAir, 05.05.2020
    Zuletzt bearbeitet: 05.05.2020
    EmptyAir

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    Hallo,

    vielen Dank für deine Antwort. Nein, es gibt noch keinen Ärger und den gibt es hoffentlich auch nicht. Der betroffene Nachbar (Neubaugebiet) hat dort ebenfalls seine Einfahrt und einen Carport. Der ist also nicht beeinträchtigt und würde diese „Überbauung“ auch akzeptieren/genehmigen (Mündlich geklärt). Allerdings weiß ich nicht ob uns dazu ein Stück Papier mit unseren Unterschriften ausreicht, nach meinen Recherchen wäre das offiziell nur mit einer Baulast für ihn möglich. Und das muss ja nicht sein...

    Was ich allerdings vergessen habe:
    Wir kommen vor allem deswegen zu hoch, weil in der Planung das Gefälle des Garagendachs von vorne nach hinten nicht berücksichtigt wurde.
    Der Dachdecker empfahl nun die zusätzliche Keilbohle (4cm) wegzulassen und nur die Abdeckleiste (6cm) auf der Lattung zu verbauen, dann haben wir 4cm gewonnen und die Keilbohle wäre wohl nicht wirklich nötig.
    Bedeutet: wir haben vorne wo das Garagentor ist ungefähr 2,85-2,90 mit Dachrandabschluss und hinten 2,75-2,80, alles gemessen ab Oberkante Pflasterung der Einfahrt des Nachbarn.

    Ich habe heute gelesen, das man die Dachneigung als Pultdach auslegen könnte und die Wandhöhe nicht gemittelt wird, sondern tatsächlich je nach Bundesland entweder der Schnittpunkt der Wand zur Dachhaut als Wandhöhe angenommen wird, oder (NRW+Bayern) die Höhe vom Pultdach (in unserem Fall also ca. 10cm) gedrittelt noch hinzugerechnet wird. Dann wären wir zwar immer noch etwas zu hoch (2,75 + (0,10/3)), aber nur 5-10 Zentimeter.
     
  4. Dimeto

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    Besser als nichts. Zumindest schließt es nachbarliche Ansprüche aus und ermöglicht der Genehmigungsbehörde das ignorieren nachbarlicher Belange.
    Was nützt Dir der Blick in andere Bundesländer? In Bayern zählen Giebelflächen bis 70° (!) Dachneigung gar nicht, in NRW wird gemittelt, in BW wird die höchste Geländehöhe angenommen, in Niedersachsen die tiefste und allen gemeinsam ist die Grenze von 3m, so dass Du überall in Deutschland, außer in SH, kein Problem hättest.
    Hoffe einfach, dass sich SH bei der nächsten Novellierung der LBO an die Musterbauordnung anpasst.
     
Thema: Garage/Flachdach: Dachrandabschluss/Attika und mittlere Wandhöhe
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