Garten, Einfahrt und Garage

Diskutiere Garten, Einfahrt und Garage im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo, ich habe eine Frage. Mein Haus ist OK FB NN 153, die Strasse wird an der Stelle der Haustüre 147, die Strasse fällt leicht ab. Der...

  1. #1 Sunny1234, 26.10.2015
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    Hallo,
    ich habe eine Frage.
    Mein Haus ist OK FB NN 153, die Strasse wird an der Stelle der Haustüre 147, die Strasse fällt leicht ab. Der Garten ist insg. niedriger als die Stasse sein wird. Nun brauche ich jemanden, der mir errechnet, wie hoch die Garage sinnvollerweise sein wird. Mit nötigem Gefälle usw.
    Wer ist denn der richtige Ansprechpartner, der Garten und Landschaftsarchitekt, derjenige der die Fundamente erstellt ? Ich bin etwas ratlos, da so viele verschiedene Dinge ( Garage, Einfahrt, Garten, Haushöhe ) jetzt gut aufeinander abgestimmt werden müssen.
    Vielen Dank
    Doris
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2015
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    Willst Dun sagen, die Haustüre liegt 6 m über der Strasse? :yikes 153 - 147 = 6
     
  3. #3 Sunny1234, 26.10.2015
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  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2015
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    Ah so.

    Entweder ist die Garage schon genehmigt, dann ergibt sich doch alles aus den Antragsplänen oder sie ist noch nicht beantragt, dann muss die/der, welche(r) den Antrag macht, das eben ausklamüsern.
     
  5. Julius

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    Und der Garten demgegenüber nochmals abgesenkt?
    Früher nannte man sowas Bergfried mit umlaufendem Graben... :yikes:wow
     
  6. #6 Sunny1234, 26.10.2015
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    Die Garage ist im vereinfachten Genehmigungsverfahren ( Hessen ) mit beantragt worden. Höhen wurden nicht gesondert angegeben. Es ist zu kompliziert alle Höhen anzugeben, aber wer kann eine vernünftige Planung machen ? Danke Doris
     
  7. #7 Sunny1234, 26.10.2015
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    Ich habe mal versucht ein Bild hochzuladen. Links vom Haus soll die Garage hin. Hier sieht alles sehr flach aus, leider wird die Strasse 35-40 cm höher als die Baustrasse. Danke .
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2015
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    Das ist nmit Verlaub Blödsinn. Auch im vereinfachten Verfahren muss ich als Entwurfsverfasser zumindest mal eine Höhe der Attika/Traufe und eine dazugehörige Höhe ab OK gewachsenes Gelände angeben, um nachzuweisen, dass ich baurechtskonform geplant habe.
    Der Rest ist Tragwerksplanung und Mathe, Klasse 6.

    Architekt oder Tragwerksplaner.
    Ein paar Zwangspunkte gibts ja schon. Höhe im Grenzabstand nach LBO, Aussentür (Weg davor), Haustür, Strasse.

    Spannender als die Garage selbst könnte die Entwässerung der Zufahrt werden. Wenn die Garage durch die Zwangspunkte nicht mit der OK Sohle höher als die Strasse liegen kann, liegt die Entwässerung zwnagsweise unter der Rückstauebene. Gleiches gilt, wenns nur minimal über der Strasse passt, wenn man zur Sicherheit ein V-Gefälle baut.

    Regenwasser-Entwässerungsstellen, die unter der Rückstauebene liegen, müssen aber nach DIN über eine Hebeanlage entwässert werden.
    Ist natürlich für eine Garage, in der wirklich nur ein Auto steht, der Overkill (Auto fährt ja auch mal durch ne Pfütze), so lange die Waattiefe des Fahrzeugs nicht überschritten werden könnte. (Was bei 40 cm für die meisten PKW zutreffen dürfte!)

    Also viel zu beachten. Sprich, die Planung gibts nicht für 3 Ocken an der nächsten Strassenecke.
     
  9. #9 Sunny1234, 26.10.2015
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    Vielen Dank für die Antwort.

    Die Höhenangaben finde ich für das Haus, aber nicht für die Garage, vielleicht kann ich den Plan ja auch nicht richtig lesen. Es wird kompliziert mit der Bewässerung, das ist mir klar. Kann die Berechnung jeder Architekt erstellen ?
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 26.10.2015
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    Sollte er können, ja.
     
  11. #11 Sunny1234, 26.10.2015
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    Vielen Dank !
     
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