Gartenbaufirma - Mängel,keine Gerwhrleistung, zu hohe Rechnung

Diskutiere Gartenbaufirma - Mängel,keine Gerwhrleistung, zu hohe Rechnung im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Zusammen , Wir haben unseren Garten von Firma ,,X'' Anlegen lassen mit Rechnung usw. Nun haben wir leider ziehmlich Probleme mit dieser...

  1. #1 benkler1401, 12.07.2018
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    Hallo Zusammen ,

    Wir haben unseren Garten von Firma ,,X'' Anlegen lassen mit Rechnung usw.
    Nun haben wir leider ziehmlich Probleme mit dieser Firma.

    Ich versuche es sehr kurz zu halten ist nämlich eine sehr Lange ,,story''.

    Vor beginn der Arbeiten wurde ein Festpreis von 5000€ Mündlich vereinbart.
    Das Angebot zu diesen 5000€ wirft er Morgen ein meinte er zu beginn.
    Sie fingen an zu Arbeiten ohne das wir ein Angebot gesehen hatten oder irgendeine Schriftliche vereinbarung unterzeichnet hatten.
    Am vorletzten Arbeitstag kam dann das Angebot in höhe von 5200€ ohne Kies.
    Jedoch war Mündlich vereinbart mit Kies usw. 5000€.

    Die Firma X machte während der Arbeiten mehrfach fehler wodurch sie von vorne beginnen mussten.
    Die Arbeitszeit trotz selbst verschuldeter Fehler wird mir in Rechnung gestellt unter Anderem Behauptet Firma X das ich diverse Mängel selbst zu verantworten habe da ich das so gewünscht habe. Jedoch war es genau anders rum ich wollte bspw. die Mähkantensteine in Mörtel gesetzt haben darauf hin meinte Firma X das man das nicht brauche , es würde auch so halten . Nun behauptet Firma X ich wollte sie nicht in Mörtel und deshlab wäre es mein Problem. Manche Mähkantensteine sind sehr schlecht geschnitten und senken sich teilweise schon.
    Die Automatische Gartenbewässerung Funktioniert auch nur bei Optimalen Wetter bedingungen. Bei leichtem Wind schafft der Viereckregner eine Ecke an der Terasse nicht zu bewässern .
    Wir wollten eigentlich auch ein anderes System verbaut haben . Nun meint er das wir das so wollten und es wäre ebenso unser Problem .

    Ende vom Lied Firma X vordert 5700€ und vorhandene Mängel will Sie nicht beseitigen und sagt klipp und Klar Gewährleistung geben sie nicht!

    Rechnungsfrist ist der 15.07.18 deshalb wollte ich mal hier Fragen was ihr dazu meint ?
    ICh war bereits beim Anwalt leider deckt die Rechtschutz das nicht somit meinte er Sofort das dass nicht Rentabel wäre da es nichts Schriftliches gibt wird es wohl auf einen Vergleich hinnaus laufen und der Streitpunkt liegt circa bei 1000€ Somit würde das gericht die Kosten teilen und auch die Gerichtskosten wodurch wir eine 0-Nummer oder sogar Minus machen würden.


    Vielen Dank


    LG Rene
     
  2. am1003

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    Hast du Zeugen, die deine Ausführung bestätigen können? Ansonsten steht Aussage gegen Aussage.
     
  3. #3 benkler1401, 12.07.2018
    benkler1401

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    Ja meine Eltern waren immer dabei außer die 5000€ Abmachung die war telefonisch . Die Frage ist wäre es rechtens bspw. 10% einzubehalten bis die Mängel beseitigt sind . Und eine Bestätigung der Gewährleistungs Einhaltung nach Gesetz ?
     
  4. #4 simon84, 12.07.2018
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    Also ich wäre hier schon etwas vorsichtig.

    Aussage gegen Aussage gibt es nicht, sondern die freie Beweiswürdigung durch den Richter und ggf. primär die Beweislast im Zivilrecht beim Kläger.

    Man muss sich darüber im Klaren sein, dass mündlich abgeschlossene Verträge im Handwerk zwar bei einer Auftragssumme von 5000 EUR eher unüblich aber durchaus möglich sind.

    Weiterhin hattest du ständig die Möglichkeit das zu formalisieren "Bevor ich nix schriftlich hab wird garnix gearbeitet". Hast du aber auch nicht gemacht.

    Außerdem muss man sich im Klaren darüber sein, dass Nachträge bzw. Änderungswünsche durch Bauherren üblich sind. Das wird dann eben Auslegungssache wer seinen Standpunkt besser darstellen und mit Zeugenaussagen bekräftigen kann.

    Beim Verfahrenswert wäre ich mir auch nicht sicher ob das wirklich nur 1000 Euro werden, normalerweise wird hier der Auftragswert angesetzt und das wären dann im Zweifelsfall 5000 bzw. 5700 EUR und somit Landgericht mit Anwaltszwang.

    Gewährleistung ausschliessen kann der Betrieb nur für auf expliziten Wunsch des Bauherren nicht nach aRdT ausgeführten Arbeiten, und auch hier idealerweise nur mit schriftlicher Zustimmung.Zum Beispiel setzen von Randsteinen in Dreck statt Mörtel um Geld zu sparen auf eigenes Risiko.

    Wenn du keinen Bock auf Gericht bzw. spezialisierten Fachanwalt (der ist hier bitter nötig) hast, und wenn es dir um 1000 Euro Minderung geht, dann würde ich das dem Betrieb bzw. dem Chef genau so darlegen und eben die 4700 überweisen oder was auch immer.

    Dann kannst du ja immer noch schauen was passiert. Wenn er klagt geht es eben vor Gericht.
    Nachbessern werden die dann aber garantiert nix mehr und Gewährleistung kannst du auch abhaken.
     
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