Gartenhaus an Nachbargrenze errichten (Hessen)

Diskutiere Gartenhaus an Nachbargrenze errichten (Hessen) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe eine Frage ob ich etwas übersehe( und es ggf. einem Anwalt zu Prüfung geben) muss oder er der Fall wirklich so klar ist:...

  1. #1 malcadon, 25.07.2020
    Zuletzt bearbeitet: 25.07.2020
    malcadon

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    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage ob ich etwas übersehe( und es ggf. einem Anwalt zu Prüfung geben) muss oder er der Fall wirklich so klar ist:

    Ich möchte auf meinem Grundstück (Hessen) ein Gartenhaus errichten (Gartengeräte Fahrräder etc) Größe soll 5 Meter Länge x 2,5 Meter Höhe x ca 1,2 Meter Tiefe sein (bekommt vorne Schiebetüren daher ist die Tiefe ok)

    Das Haus soll im Garten direkt an seine Grenze.

    An der Grenze zum Nachbarn ständen somit 12,5 qm - auf 5 Meter Länge.

    Dies scheint mir mit der HBO konform. ( Zitat: Die Länge der Grenzbebauung darf bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 5 insgesamt 15 m nicht überschreiten; Dachüberstände sind einzurechnen. 3Bei den Anlagen nach Satz 1 Nr. 1 bis 4 darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche nicht höher als 3 m und die Fläche dieser Wände an jeder Nachbargrenze insgesamt nicht größer als 25 m² sein.)

    Ferner bleibe ich ja unter den 30 Kubikmetern die in Hessen genehmigungsfrei sind

    Dennoch bleiben mir 3 Fragen:

    1) wirklich so klar? oder übersehe/lese ich etwas
    2) die Fläche dieser Wände an jeder Nachbargrenze insgesamt nicht größer als 25 m² sein - Garage hat 10 qm Wandfläche zur Parkanlage - grenzt an anderer Grundstücksseite an städtische Parkanlage - 12+10,5 passt also?
    3) Zitat aus der HBO: "1Ohne Abstandsfläche jeweils unmittelbar an oder mit einem Mindestabstand von 1m zu den Nachbargrenzen sind je Baugrundstück zulässig:" wie genau ist "unmittelbar" zu nehmen? - Muss da ein Vermesser kommen? Oder kann das auch + /- 5 cm (EDIT: natürlich nur -5 cm (das man nicht über die Grenze zum Nachbarn kann klar....) an der Grenze sein. Ich vermute mal die Vorgabe will vermeiden das 40 oder 60 cm z.B. Abstand gehalten wird und dann eine Unkrautecke entsteht?

    Der B-Plan macht keine Vorgaben zu Gartenhäusern - und nein bevor ihr Anmerkt mit dem Nachbar sprechen ist leider nicht...:-(

    Danke für eure Anmerkungen!
     
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