Gebäudehöhe vom Neubau des Nachbarn

Diskutiere Gebäudehöhe vom Neubau des Nachbarn im Dach Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich habe mal die alte Bauernregel gehört, dass ein Neubau sich immer an die bereits bestehenden Häuser anpassen muss und niemals...

  1. #1 BenFrei1203, 11.08.2022
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    Hallo zusammen,

    ich habe mal die alte Bauernregel gehört, dass ein Neubau sich immer an die bereits bestehenden Häuser anpassen muss und niemals höher als bereits bestehendes Gebäude sein darf.
    Das soll wohl auch gelten wenn es keinen Bebauungsplan gibt.

    Nun steht unser Neubau bereits seit Oktober 2021. Der Nachbar ist gerade am Rohbau und bereits jetzt zeichnet sich ab, dass das Gebäude höher sein wird als unser. (ACHTUNG: Es geht wirklich nur um die Gebäudehöhe. Nicht um das Einhalten der Grenzbebauung usw.)

    Kann das so rechtens sein? Oder hat das Bauamt schlichtweg übersehen, dass es so sein wird, da wir die Baugenehmigungen fast zeitgleich eingereicht haben. Die Sachbearbeiterin war allerdings unterschiedlich.
     
  2. #2 hanghaus2000, 11.08.2022
    Zuletzt bearbeitet: 11.08.2022
    hanghaus2000

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    Gibt es einen BBP?

    Ansonsten gilt der § 34.

    Was besagt § 34 des BauGB?
    Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

    Einfügungsnachweis nach
    §34 BauGB
    und Maß (Höhe der Bebauung, Kubatur der Bebauung und Grundstücksausnutzung) der baulichen Nutzung für ausgesuchte Vergleichsobjekte in der „näheren Umgebung“ bestimmen und diese Daten in einer erweiterten Flurkarte oder in einem maßstäblichen Plan darstellen.

    Gibt es in der näheren Umgebung etwas hoehere Gebaeude?
     
  3. #3 simon84, 11.08.2022
    simon84

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    wohl echt ne Bauernregel


    ja kann sein
     
  4. #4 klappradl, 11.08.2022
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    In $ 34 Baugb steht es schon im ersten Satz:
    Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt

    Das steht nicht, dass ein Gebäude immer kleiner sein muss als bestehende (oder 1 Woche vorher beantragte).
     
    simon84 gefällt das.
  5. #5 JohnBirlo, 11.08.2022
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    Um wie viel höher reden wir denn hier?

    Wenn der in ne normale Einfamilienhausgegend jetzt nen 5 stöckiges Haus zimmert, kann man mal nach der rechtmäßigkeit fragen, aber net bei nem Meter
     
  6. #6 simon84, 11.08.2022
    simon84

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    Man könnte ja auch einfach mal den Nachbarn fragen
     
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