Gebühren Baugenehmigung bei Aufstockung

Diskutiere Gebühren Baugenehmigung bei Aufstockung im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich möchte mein bestehende Gebäude um ein Stockwerk aufstocken. Im EG wird zusätzlich ein Zimmer angebaut. Das Bauamt hat nun den...

  1. DanielKaiser

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    Hallo, ich möchte mein bestehende Gebäude um ein Stockwerk aufstocken.

    Im EG wird zusätzlich ein Zimmer angebaut.

    Das Bauamt hat nun den kompletten umbauten Raum (Keller, EG, 1OG+ausgebautes DG) für die Gebühren herangezogen.

    Begründung: Im EG ändert sich die Raumaufteilung. Im Keller werden 2 Tragende zusätzliche Wände erforderlich.

    Ich kann gegen den Bescheid nur klagen.

    Was meint Ihr, hat das Bauamt recht? Oder soll ich klagen? Es geht um 2.000€ Netto.

    Hier die Begründung des Sachbearbeiters:

    "in Bezug auf Ihre Anfrage zur Berechnung der Gebühren möchte ich Ihnen gerne unsere Berechnung zugrunde legen, wie sich die Gebühren für Ihr Vorhaben zusammen setzen.

    Es ist richtig, dass die Bewertungsgrundlage und Genehmigung nach §65 HBO erfolgte. Ausschlaggebend ist die Berechnung der Rohbaukosten. Herr Ahat diese auf ca. 425.000€ geschätzt. Auf Grundlage der neu eingereichten Unterlagen und den ausführlichen Gesprächen zwischen Bauherren, Entwurfsverfasser und der unterer Bauaufsicht, änderten sich die Berechnungsgrundlagen. Daraus resultierte eine Neuberechnung der anzunehmenden Rohbausumme.


    Berechnung:


    BRI Gesamt: 2992,22 m³

    • da im Erdgeschoss Angebaut werde soll und der Bestand statisch ertüchtigt werden muss, bzw. nur die Außenwände stehen bleiben, wurde dieser inkludiert

    Ermitteln der Rohbausumme: Mehrfamilienhäuser 232€ pro m³

    2992,22 m³ * 232€ = 694.195,04€


    Gebühr (7€ je 1000 m³): 695.000€ / 1000 m³ * 7 € = 4865,00 €



    Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und verbleibe mit


    mit freundlichen Grüßen

    im Auftrag

    B
     
  2. artibi

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    Hä? Warum sollen sie nicht recht haben? Du schreibst doch schon, dass sich relevante Dinge im Keller und EG ändern.
     
  3. DanielKaiser

    DanielKaiser

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    Ja, desshalb auch keine Anrechnung zu 100%.
    Ggf. zu 50%. Es ändert sich im übrigen nur die Raumaufteilung und ein Zimmer wird im EG angebaut.
    Warum dann 100% ansetzen?

    Und vor allem keine Anrechnung des Keller, wo sich nichts ändert.
     
  4. artibi

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    Was denn jetzt?
     
  5. DanielKaiser

    DanielKaiser

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    Entschuldigung artbi,
    Ich denke es hat keinen Sinn mit dir zu diskutieren. Du kannst nichts zum Thema beitragen
     
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