Gefälle für Balkonboden - wo steht das?

Diskutiere Gefälle für Balkonboden - wo steht das? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Ihr, habe noch mal eine Frage zum Thema Bodenaufbau Balkon. Wir hatten gestern mal einen Fachmann da, der einen Blick auf unser Haus...

  1. #1 BauHERRIN, 29.05.2008
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    Hallo Ihr,

    habe noch mal eine Frage zum Thema Bodenaufbau Balkon.

    Wir hatten gestern mal einen Fachmann da, der einen Blick auf unser Haus geworfen hat und u. a. auch den Balkon in Augenschein nahm (wie schon erwähnt: kein Wohnraum drunter, liegt auf 4 Säulen).

    Die Betonplatte hat keinerlei Gefälle, GÜ will Bitumen-Schweißbahn draufmachen, dann Platten in Kiesbett. Gefälleestrich? - "Brauchen wir nicht, ist ja Schweißbahn drunter."

    Der Handwerker gestern meinte, es gäbe eine Regel o. ä., in der stünde, dass Balkonböden immer mit 1 - 2% Gefälle auszuführen seien.

    In unserem Werkvertrag steht, dass der GÜ nach DIN & VOB sowie anerkannten Regeln der Technik bauen würde - also müsste er doch einen Gefälleestrich auf den Balkonboden machen, bevor der Belag draufkommt!

    Der Handwerker wollte zu Hause mal nachschauen, ob er die Regel findet, aber ich weiss, dass der total viel zu tun hat & bestimmt so schnell nicht dazu kommt. Da ich morgen einen Termin mit dem GÜ habe und nächste Woche die Estrichleger kommen, wollte ich Euch fragen, ob mir jemand sagen kann, wo ich die entstprechende Regel finden kann, um sie dem GÜ vorzulegen.

    Danke Euch schonmal!
    Alex
     
  2. Robby

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  3. Robby

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    Ergänzung... ein Gefälle kann auch wegen der Folgekonstruktion wichtig oder unwichtig sein...
     
  4. #4 BauHERRIN, 29.05.2008
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    ..."Folgekonstruktion" ist in diesem Fall "nur" die Nutzung als Balkon. Einen Nachteil könnte ich bei einem Gefälle nicht erkennen.

    Begrünt werden soll da nichts. Ein Balkon mit 0-Gefälle, wo sich Pfützen auf der Abdichtung bilden, die da stehen bleiben, frieren, tauen, frieren...., ist das "Stand der Technik"?

    Kann ich dem GÜ nicht sagen, dass er für ein Gefälle sorgen MUSS?

    Oder muss ich das wieder mal aus eigener Tasche zahlen, wenn ich ein Gefälle will?
     
  5. Robby

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    Stand der Technik geht noch viel weiter und lässt noch andere Dinge zu! Entsprechend zu beurteilen nach den aRdT!

    Die Bahnen heute sind besser als die damaligen, weshalb ein Gefälle für die Abdichtung nicht mehr explizit gefordert wird.

    Das Kiesbett ist ein sogenannter schwerer Oberflächenschutz...

    Frage wäre doch erstmal wohin wird entwässert? welche Anschlusshöhen sind vorhanden?

    Dann den Aufbau.
     
  6. #6 BauHERRIN, 29.05.2008
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    Wohin entwässert wird? - Gar nicht! Wie schon in einem anderen Beitrag erwähnt, geschieht das Anbringen eines Traufblechs plus kleiner Rinne in Eigenauftrag, weil er auch das als "nicht notwendig" erachtet. Er würde nur eine Schweißbahn aufbringen, darauf Kiesschicht und Platten. Fertig. Kein Gefälle, kein Entwässerung. Er meinte, es sei nicht schlimm, wenn auch Wasserpfützen unter der Kiesschicht auf der Dachbahn stünden.

    Der Wunsch nach einer "Entwässerung" mittels Gefälle kommt von uns - er sieht keine Notwendigkeit dazu.
     
  7. Robby

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    aber dann müsste es doch umlaufend eine Einfassung geben?
     
  8. #8 BauHERRIN, 29.05.2008
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    Umlaufende Einfassung? Meinst Du die Kiessperre? Die montiert unser Spengler auf das Traufblech. Oder habe ich Dich falsch verstanden?
     
  9. Robby

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    OK das ist was anderes als ich meinte...
     
  10. #10 BauHERRIN, 29.05.2008
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    ...und was meintest Du?
     
  11. Robby

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    z.B. eine Brüstungseinfassung o.ä.

    Gibt es hier jedoch nicht. In dem Fall ist das Gefälle ein "Soll" und kein "MUSS"
     
  12. #12 BauHERRIN, 29.05.2008
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    ...hm, auch auf die Gefahr hin, dass ich aus Unwissenheit Unsinn schreibe :o, muss ich mal zusammenfassen:

    In unserem Fall wäre ein Gefälle ein Soll und kein Muss, weil wir keine umlaufende Einfassung haben.

    Stimmt das so?
     
  13. Robby

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    Nein das diente nur zur Beurteilung der Gesamtsituation
     
  14. #14 BauHERRIN, 30.05.2008
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    ...Nix verstehn...

    :o ... auch auf die Gefahr hin, die Fachleute mit meinem Unwissen zu ärgern, aber irgendwie bin ich momentan nicht so viel schlauer als vorher (zumindest merk' ich's noch nicht ;) ).

    Sollten wir - auf eigene Kosten, wenn man den GÜ wg. aRdT nicht dazu "zwingen" kann - trotzdem einen Gefälleestrich aufbringen lassen, oder ist es nicht notwendig?
     
  15. Robby

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    Ich hab nochmal alle Balkonbeiträge gelesen und im Endeffekt macht der GÜ doch eh was er will, nach wie vor bin ich gespannt auf die Abdichtunsanbindung an die Türe... usw... aber die werdet ihr ja wahrscheinlich nicht sehen weil er euch im Zweifel nicht dahinlässt.

    Ebenso bin ich gespannt welche Bahnen er vor dem WDV hochführt und vor UV Belastung (wenn notwendig) schützt und diese verwahrt...
     
Thema: Gefälle für Balkonboden - wo steht das?
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